19.06.2017 Drucksache 6/4113Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Erzieher-Kind-Relation in Thüringer Kindertageseinrichtungen Die Kleine Anfrage 2137 vom 28. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Personalausstattung in Thüringer Kindertageseinrichtungen richtet sich nach § 14 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz . Für die einzelnen Jahre sind dort bestimmte Personalschlüssel vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit sind Krankheit und Urlaub von Erziehern in Kindertageseinrichtungen in den Erzieher-Kind- Schlüsseln berücksichtigt? 2. Wie wirkt sich diese Tatsache auf die tatsächlichen Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen aus? 3. Wie bewertet die Landesregierung diese Auswirkungen in Bezug auf das Kindeswohl? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf die Beantwortung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 1327 wird verwiesen. Zu 2.: Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) enthält keine Vorgaben zu Gruppengrößen. Diese werden vom Träger der jeweiligen Einrichtung eigenverantwortlich festgelegt. Die Tatsache, dass Ausfallzeiten bei der Berechnung des Mindestpersonalschlüssels berücksichtigt wurden, wirkt sich positiv auf die personelle Situation in den Kindertageseinrichtungen aus. Zu 3.: Dass bei der Festlegung des Mindestpersonalschlüssels gemäß § 14 Abs. 2 ThürKitaG Ausfallzeiten Berücksichtigung finden, wird auch bezogen auf das Kindeswohl positiv bewertet. In Vertretung Prof. Dr. Hoff Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Erzieher-Kind-Relation in Thüringer Kindertageseinrichtungen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: