19.06.2017 Drucksache 6/4115Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Förderung von Sportstätten im Wahlkreis 09 Die Kleine Anfrage 2173 vom 5. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Breitensport ist eine wichtige soziale und gesellschaftliche Komponente. Sportanlagen und deren Erhaltungsmaßnahmen erfordern einen hohen finanziellen Bedarf. Über die Sportstättenbauförderung fördert der Freistaat die Sanierung und den Neubau von Sportstätten. Wie in der Kleinen Anfrage 1956 in Drucksache 6/3686 dargestellt wurde, finden hierbei die "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenausbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen" vom 21. November 2012 (ThürStAnz Nr. 50/2012, Seite 1919) in der Fassung vom 17. November 2015 (ThürStanz Nr. 50/2015, Seite 2209) Anwendung. Die Landesregierung stimmt mit dem Arbeitskreis Sportstättenförderung ab, welche Projekte jährlich gefördert werden sollen. Der Vizepräsident für Breitensport und Sportentwicklung des Landessportbunds Thüringen forderte in einem Artikel der Südthüringer Zeitung von der Landesregierung am 23. März 2017 mehr Geld für Sportstätten , um den Breitensport flächendeckend zu fördern und abzusichern. Außerdem regte er eine Änderung des Eigenanteils der Kommunen an, da diese oft nicht mehr in der Lage sind den Eigenanteil von 60 Prozent aufzubringen. In einem Pressebericht vom 8. April 2017 in der Thüringer Allgemeine wurde durch das Thüringer Finanzministerium berichtet beziehungsweise Frau Finanzministerin Taubert zitiert, wonach die Mittel für den Sportbereich für das Jahr 2017 erhöht worden sind und so dem Landessportbund Thüringen sowie auch für die Förderung nach der Landesrichtlinie mehr Geld zur Verfügung stehen würde, so dass so die Ministerin "viele , viele kleine Vereine" im Jahr 2017 gefördert werden könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anträge wurden für die Sportstättenbauförderung von Kommunen und Sportvereinen aus dem Wahlkreis 09 für die Jahre 2016 und 2017 gestellt (bitte getrennt nach Kommunen und Vereinen mit den entsprechenden Gesamtkosten, der beantragten Förderhöhe und Benennung des Projekts auflisten)? 2. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Projekte wurden in den Jahren 2016 und für 2017 bewilligt und welche abgelehnt (bitte die Begründung mit angeben)? 3. Welche Förderbeträge wurden für die oben genannten jeweiligen Projekte im Jahr 2016 bewilligt und in welcher Höhe abgerufen? 4. In welcher Höhe stehen der Landesregierung finanzielle Mittel nach der Erhöhung im Jahr 2017 für die Sportstättenförderung gemäß oben genannter Richtlinie zur Verfügung und ist beabsichtigt, die entsprechenden Mittel für den Sportstättenbau im Doppelhaushalt 2018/2019 um welchen Betrag zu erhöhen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4115 5. In welcher Höhe werden dem Landessportbund Thüringen Fördermittel im Jahr 2017 zum Zweck der Unterstützung der Sportvereine in Thüringen für Ersatz- oder Neubeschaffungen von Sportgeräten oder für Baumaßnahmen aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob damit auch vom Landessportbund Thüringen vor allem viele kleine Vereine gefördert werden wie vom Thüringer Finanzministerium angekündigt? Falls ja, wie viele beziehungsweise welche Vereine im Wahlkreis 09 sollen über den Landessportbund Thüringen eine Förderung erhalten? 7. Wem berichtet der Landessportbund Thüringen über diese unter den Fragen 5 und 6 benannte eigene Mittelverwendung beziehungsweise -vergabe an Sportvereine oder wird diese zum Beispiel durch den Landesrechnungshof oder andere Institutionen kontrolliert und festgestellt? 8. Welche positiven Auswirkungen können die Kommunen und Sportvereine durch das von der Landesregierung geplante novellierte Gesetz zur Sportstättenförderung auch in finanziellem Hinblick erwarten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Vorbemerkung: Das Verfahren in der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zur Sportstättenbauförderung gliedert sich in zwei Stufen - Anmeldung und Antragstellung. Die Fördervorhaben werden beim Land und beim Landessportbund Thüringern (LSB) bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr (Förderjahr) angemeldet. Anhand der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Festlegung der Priorität der Maßnahme werden je eine Liste möglicher Förderkandidaten (Kommunen/Landkreise und Vereine) erstellt. In gemeinsamer Abstimmung der Landesregierung mit dem Arbeitskreis Sportstättenbau (wie in der Vorbemerkung zur Anfrage bereits festgestellt) erfolgt die Festlegung der möglichen Förderkandidaten. Diese werden zur Antragstellung aufgefordert. Anmeldungen Haushaltsjahr 2016: Kommunale Anmeldungen Träger Vorhaben Gesamtkosten Euro beantragte Zuwendung Euro kein kein 0 0 Anmeldungen Vereine Träger Vorhaben Gesamtkosten Euro beantragte Zuwendung Euro SC 1918 Großengottern e .V. Sanierung Außendämmung des Sportplatzfunktionsgebäudes 8.358,58 3.340,00 Anmeldungen Haushaltsjahr 2017 Kommunale Anmeldungen Träger Vorhaben Gesamtkosten in Euro beantragte Zuwendung in Euro Gemeinde Herbsleben Umbau Mehrzwecksporthalle zur Sicherung des Schul- und Vereinssports ab 2019 für die Gemeinschaftsschule 50.000 20.000 Stadt Bad Langensalza Umbau Funktionsgebäude Stadion der Freundschaft 535.000 214.000 3 Drucksache 6/4115Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anmeldungen Vereine Träger Vorhaben Gesamtkosten Euro beantragte Zuwendung Euro kein kein 0 0 Zu 2.: Förderjahr 2016 Da aus dem Wahlkreis 09 keine Anmeldungen von Kommunen vorlagen, gab es demzufolge keine Aufforderung zur Antragstellung und keine Bewilligung. Das Vorhaben des SC 1918 Großengottern e. V. wurde bewilligt. Förderjahr 2017 Die angemeldeten kommunalen Vorhaben konnten aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: - Das Vorhaben der Gemeinde Herbsleben (Priorität 2) wurde als Fördervorhaben bestätigt und zur Antragstellung aufgefordert. Seitens der Kommune wurden die Antragsunterlagen nicht eingereicht, mit dem Hinweis die zukünftige Schulplanung im Rahmen der Gebietsreform abzuwarten. - Das Vorhaben der Stadt Bad Langensalza konnte im Förderplan 2017 nicht berücksichtigt werden. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gegenüber dem tatsächlich angemeldeten Förderbedarf konnten nur Maßnahmen mit Priorität 2 im Förderplan 2017 durch den Zuwendungsgeber berücksichtigt werden. Der Landkreis hatte das Vorhaben mit Priorität 3 bewertet. Das Vorhaben konnte somit nicht als möglicher Förderkandidat gelistet werden. Da aus dem Wahlkreis 09 keine Förderanmeldungen von Sportvereinen eingegangen sind, gab es demzufolge keine Aufforderung zur Antragstellung und keine Bewilligung. Zu 3.: Hinsichtlich kommunaler Vorhaben wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Dem SC 1918 e. V. Großengottern wurden 3.340 Euro bewilligt und der Betrag vom Verein abgerufen. Zu 4.: Die Mittel für Investitionen an Sportstätten für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie an Sonstige wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht, sondern sind unverändert geblieben (siehe nachfolgende Übersicht): Zweckbestimmung Kapitel-Titel Ansatz 2016 Euro Ansatz 2017 Euro Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportanlagen 04 35-883 71 5.073.000 5.073.000 Zuschüsse an Sonstige für Investitionen an Sportanlagen 04 35-893 71 1.200.000 1.200.000 Hinsichtlich möglicher Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2018/2019 bleibt die Haushaltsaufstellung abzuwarten. Nur für die Investitionen, die der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum an Sportanlagen für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport plant und durchführt, stehen im Jahr 2017 tatsächlich mehr Mittel (+ 4.153.000,00 Euro) zur Verfügung als im Jahr 2016 (siehe Kapitel 04 35 Titel 887 71 | Ansatz 2016: 2.387.000 Euro | Ansatz 2017: 6.540.000 Euro). Dieser Mittelaufwuchs ist für Maßnahmen für das Konzept Biathlon-Weltmeisterschaften (Umbau Ski-Arena) geplant. Zu 5.: Für das Förderjahr 2017 wurden dem LSB mit Bescheid vom Februar 2017 Zuwendungen in Höhe von 600.000 Euro aus Kapitel-Titel 04 35-893 71 bewilligt. Die Mittel werden im Rahmen privatrechtlicher Verträge anteilig an die Sportvereine (Projektträger) für investive Maßnahmen weitergeleitet. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4115 Zu 6.: Die abschließende Prüfung durch das Land steht noch aus. Nach Auskunft des LSB konnten in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 21 bzw. 19 kleinere und mittlere Maßnahmen Vereinssportstättenbau gefördert werden. Neben dem Projekt des SC 1918 Großengottern e. V. aus dem Jahr 2016 mit einer Förderung in Höhe von 3.340 Euro erhielt der Schützenverein 1841 Großengottern e. V. im Förderjahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 7.680 Euro. Zu 7.: Auf der Grundlage der Verwendungsnachweisprüfung der Einzelvorhaben legt der LSB einen Verwendungsnachweis an das für den Sport zuständige Ministerium vor. Dieses führt die abschließende Verwendungsnachweisprüfung durch und erstellt den Prüfvermerk. Außerdem berichtet der LSB in seiner jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung über die jährliche Förderung der investiven Maßnahmen und die Ergebnisse. Das Prüfungsrecht des Rechnungshofs nach § 91 Thüringer Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt. Zu 8.: Es gibt kein Gesetz zur Sportstättenförderung. Es gibt das Thüringer Sportfördergesetz. Es erfolgte eine Anhörung am 13. Juni 2017 im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Im Thüringer Sportfördergesetz sind Ziele, Gegenstand, Zuwendungsempfänger und allgemeine Fördergrundsätze festgelegt. Dieses Gesetz soll aktuell durch eine Gesetzesvorlage aus der Mitte des Landtags novelliert werden. In Vertretung Prof. Dr. Hoff Minister Förderung von Sportstätten im Wahlkreis 09 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: