19.06.2017 Drucksache 6/4117Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Einzelpläne 07 und 18: Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2017 für das Haushaltsjahr 2017 Die Kleine Anfrage 2170 vom 5. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: In Drucksache 6/3763 berichtet die Landesregierung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im ersten Quartal des Haushaltsjahres 2017. Im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - wurde im ersten Quartal aus dem Kapitel 18 20 im Titel 712 08 eine überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.600.000 Euro für die Brandschutzertüchtigung an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek getätigt . Dafür wurden aus dem Einzelplan 07 im Kapitel 07 69 Titel 891 04 Mittel in Höhe von 1.590.000 Euro zur Deckung der oben genannten Maßnahmen verwendet. Mehrausgaben aus dem Titel 891 04 dürfen nur in Höhe der Minderausgaben bei Titel 682 04 sowie der Mehreinnahmen bei Titel 231 04 geleistet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden die Ausgaben aus dem Titel 891 04 aus Mehreinahmen bei den Zuweisun gen vom Bund für den Hochschulpakt 2020 finanziert? Wenn nicht, erfolgte die Finanzierung aus den Minderausgaben beim Titel 682 04? 2. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Titels 682 04 für das Haushaltjahr 2017 geplant (bitte jede Maßnahme einzeln mit dem entsprechenden Planansatz auflisten)? 3. Welche veranschlagten Mittel werden voraussichtlich nicht in voller Höhe im Haushaltsjahr 2017 abgerufen (bitte für jede Maßnahme einzeln auflisten)? 4. Werden die außer- beziehungsweise überplanmäßigen Ausgaben aus voraussichtlich nicht abgerufenen Mitteln finanziert? Wenn ja, bei welchen geplanten Maßnahmen werden die Mittel nicht abfließen und warum? 5. Welche Projekte oder Maßnahmen können wegen der Deckung für die außer- beziehungsweise überplanmäßige Ausgabe nicht realisiert oder nur teilweise realisiert werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4117 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausgaben aus dem Titel 891 04 wurden nicht aus Mehreinnahmen bei den Zuweisungen vom Bund für den Hochschulpakt 2020 (HSP2020) finanziert. Die Finanzierung erfolgte aus den Minderausgaben bei dem Titel 682 04 des Kapitels 07 69. Zu 2.: Im Rahmen des Titels 682 04 des Kapitels 07 69 sind sämtliche aus dem Hochschulpakt 2020 zu finanzierenden Maßnahmen eingeplant. Alle diesbezüglichen Planungen sind im Thüringer Programm zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 (dritte Programmphase) in den Jahren 2016 bis 2019 dargestellt. Dieses Programm wurde im Laufe des Jahres 2016 zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Thüringer Landesrektorenkonferenz abgestimmt. Es ist als Anlage 1 vollständig mit allen Anhängen beigefügt. Die zwischenzeitlich fortgeschriebene Anlage 1.4 dieses Programms enthält die zum Stand Mai 2017 geplanten Vorhaben aus dem Programmteil Investitionen in die Lehre. Enthalten ist darin auch die Maßnahme der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Nr. 32). Da die geplanten Brandschutzmaßnahmen dazu dienen, Studienbereiche einzurichten, kann diese Maßnahme aus HSP2020-Mitteln finanziert werden. Die für das Jahr 2017 geplanten Maßnahmen mit einem Gesamtumfang in Höhe von circa 47 Millionen Euro sind in der als Anlage 2 beigefügten Übersicht dargestellt. Die Ausgaben bei dem Titel 891 04 wurden zunächst mit null Euro geplant, weil zum Zeitpunkt der Aufstellung des Landeshaushaltsplanes 2016/2017 noch keine konkrete Planung für die investiven Maßnahmen vorlag. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs werden nun für die HSP2020-Mittel, die für Investitionen verwendet werden, auf der Grundlage entsprechender Deckungsvermerke Verstärkungen des Titels 891 04 zu Lasten des Titels 682 04 vorgenommen. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 1322 (Drucksache 6/2744) vom 27. September 2016 verwiesen. Zu 3.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass die veranschlagten Mittel ganz überwiegend planmäßig und unter Berücksichtigung der beim Land zu bildenden Risikoreserve (Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1322) abfließen werden. Aktuell wurden zur Verwendung im Jahr 2017 den Hochschulen sowie der Bauverwaltung Mittel in Höhe von 35,2 Millionen Euro - einschließlich der angefragten Maßnahme - zugewiesen. Zu 4.: Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben werden im Haushaltsjahr 2017 nicht aus voraussichtlich nicht abgerufenen Mitteln finanziert. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Es gibt keine Projekte oder Maßnahmen, die wegen der Deckung für die außer- bzw. überplanmäßige Ausgabe nicht oder nur teilweise realisiert werden können. Tiefensee Minister Anlagen* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Thüringer Programm zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 (dritte Programmphase) in den Jahren 2016 bis 2019 Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1 2/10 Inhalt I. Präambel ................................................................................................................... 3 II. Ausgangslage ........................................................................................................... 3 III. Einsatz von Hochschulpakt 2020-Mitteln (HSP2020-Mittel) ................................... 3 1. Leistungen des Landes ....................................................................................... 3 2. Vorsorge des Landes für den länderinternen Ausgleich der Bundesmittel ........... 3 3. Leistungen der Hochschulen ............................................................................... 4 IV. Einsatz von Landesmitteln zur Kofinanzierung ...................................................... 4 V. Verteilung und Verwendung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) ........................................................................................................... 5 1. Bereits zu Jahresbeginn 2016 durch Vereinbarungen gebundene Mittel ............. 5 2. Weitere Verteilung von Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 ............................. 5 2.1 Investitionen in die Lehre .................................................................................... 5 2.2 Mittelverteilung nach Schlüssel ........................................................................... 6 2.3 Prämien für zusätzliche Studienanfänger im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Jahr 2015 .................................................................................................... 7 2.4 Sonderbedarf ...................................................................................................... 7 3. Zuweisung und Auszahlung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 und Abrechnungsmodalitäten ..................................................................................... 8 VI. Berichterstattung ...................................................................................................... 8 VII. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 8 Anlagen .......................................................................................................................... 10 Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 3/10 I. Präambel Gemäß Ziffer 1.5.1. der zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes abgeschlossenen Rahmenvereinbarung IV zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen (Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019) vom 05. Januar 2016 legt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) nach Abstimmung mit den Hochschulen des Landes – anknüpfend an und aufsetzend auf die beiden vorausgegangenen Vereinbarungen – folgendes Programm zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 (dritte Programmphase) fest. II. Ausgangslage Entsprechend Artikel 1 der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III)“ (im Folgenden: Verwaltungsvereinbarung) streben der Bund und die Länder gemeinsam an, bis zum Jahr 2020 ein der Nachfrage insgesamt entsprechendes Studienangebot bereitzustellen. Die Verwaltungsvereinbarung wurde am 11. Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern abgeschlossen und im Bundesanzeiger vom 15. April 2015 (B6) veröffentlicht. Thüringen ist mit dieser Vereinbarung die Verpflichtung eingegangen, die Kapazität für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Jahres 2005 aufrechtzuerhalten sowie den Studierenden ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu gewährleisten. Als Studienanfänger werden die im 1. Hochschulsemester immatrikulierten Studierenden eines Studienjahres (Sommersemester und darauf folgendes Wintersemester) gezählt. III. Einsatz von Hochschulpakt 2020-Mitteln (HSP2020-Mittel) 1. Leistungen des Landes Gemäß Ziffer 1.5.1. der Rahmenvereinbarung IV stellt das Land dem Hochschulbereich zusätzlich zu den unter Ziffern 1.1. der Rahmenvereinbarung IV genannten Beträgen aus Landesmitteln insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ausbildungskapazitäten, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums (auch Maßnahmen des Studentenwerkes ) sowie für Hochschulmarketingmaßnahmen folgende Mittel – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften – zur Verfügung: o im Jahr 2016 Bundesmittel in Höhe von 52.254.000 Euro, o im Jahr 2017 Bundesmittel in Höhe von 58.524.000 Euro, o im Jahr 2018 Bundesmittel in Höhe von 39.767.000 Euro und o im Jahr 2019 Bundesmittel in Höhe von 38.400.000 Euro. 2. Vorsorge des Landes für den länderinternen Ausgleich der Bundesmittel Das Land behält sich vor, eine finanzielle Vorsorge (Risikoreserve) zu bilden, um mögliche Verpflichtungen aus Verrechnungs- und Rückzahlungsforderungen des Bundes bzw. anderer Länder wegen Unterschreitung der in der KMK-Prognose von 2014 für Thüringen 4/10 ausgewiesenen Zahlen von Studienanfängern im 1. Hochschulsemester erfüllen zu können . Da der Bund gemäß Artikel 1 § 4 der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2018 erste Verrechnungen vornimmt, werden vom Land die in der nachstehenden Tabelle 1 dargestellten Beträge vorsorglich der Risikoreserve zugeführt. Tabelle 1 2016 2017 2018 2019 Zuführung Risikoreserve 1.100.000 11.900.000 200.000 7.200.000 Beträge in Euro 3. Leistungen der Hochschulen Als Gegenleistung für die Ausreichung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 haben sich die Hochschulen in Ziffer 1.5.1. der Rahmenvereinbarung IV verpflichtet, o aktiv an der Erreichung der von Thüringen eingegangenen Verpflichtungen im Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) mitzuwirken, o bereits begonnene und eingeführte Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Hochschulpakts 2020 fortzuführen und o sich aktiv an Aktionen, die die Gewinnung von Studienanfängern insbesondere aus Thüringen, den benachbarten Ländern und dem Ausland bezwecken, zu beteiligen . Bei der Verwendung der Mittel beachten die Hochschulen entsprechend der Zielsetzung des Hochschulpakts 2020 die Schwerpunkte gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung . IV. Einsatz von Landesmitteln zur Kofinanzierung Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass von den in der Ziffer 1.1. der Rahmenvereinbarung IV für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils ausgewiesenen und dem Hochschulbereich in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Landesmitteln für die Aufrechterhaltung der Ausbildungskapazitäten für zusätzliche Studienanfänger im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Referenzjahr 2005 Landesmittel in Höhe von jeweils 13.000 Euro (verteilt auf 4 Jahre) für jeden dieser zusätzlichen Studienanfänger im 1. Hochschulsemester zur Verfügung gestellt werden. Durch diese finanziellen Leistungen des Landes werden die sich für Thüringen aus der Verwaltungsvereinbarung, Anlage 1, Teil 1, ergebenden Verpflichtungen – insbesondere der erforderliche Beitrag des Landes zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie der erforderliche Beitrag des Landes zur anteiligen Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Pauschale für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen – erbracht. 5/10 V. Verteilung und Verwendung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) 1. Bereits zu Jahresbeginn 2016 durch Vereinbarungen gebundene Mittel In den vorausgegangenen Jahren – vor dem Abschluss der Rahmenvereinbarung IV – wurden mit den Thüringer Hochschulen und dem Studierendenwerk Thüringen mehrjährige Vereinbarungen abgeschlossen, durch die HSP2020-Mittel für die folgenden Zwecke bereits gebunden sind: a) Transformations- und Strukturanpassungsfonds (Säule 1-Vereinbarungen mit den Hochschulen), b) Profilierungs- und Entwicklungsfonds (Säule 2-Vereinbarungen (ZLV- Ergänzungen) mit den Hochschulen), c) Programm ProMINT vom September 2014 (Anlage 1), d) Mittel aus der Überleitungsrechnung zur Rahmenvereinbarung IV für das Jahr 2016, e) Mittel für gemeinsame Marketingaktivitäten der Hochschulen und des Ministeriums , die das Ministerium bewirtschaftet und über deren konkrete Verwendung es in inhaltlicher Abstimmung gemeinsam mit den Hochschulen entscheidet (Netzwerk Hochschulmarketing), f) Mittel für eigene Marketingmaßnahmen der Hochschulen (Thüringer Hochschulen zum Stand 31.08.2016, ohne DHGE), die pauschal zu gleichen Teilen an diese verteilt werden und über deren konkreten Einsatz die jeweilige Hochschule selbst entscheidet und g) Förderung der Sanierung von und des Umbaus zu Studierendenwohnheimen (Vereinbarung zwischen dem TMWWDG und dem Studierendenwerk Thüringen vom 04. November 2015 – Anlage 2). Die konkrete Verteilung der Mittel auf diese Zweckbestimmungen (Programmteile) und die einzelnen Jahre im Zeitraum von 2016 bis 2019 ist in der Anlage 3 dargestellt. Die Gesamtbeträge der Mittel, die jede Hochschule für diese Zwecke erhält, sind unter Ziffer V.4 in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen vom 21. Januar 2016 ausgewiesen. 2. Weitere Verteilung von Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 2.1 Investitionen in die Lehre Für Investitionen in die Lehre werden den Hochschulen im Zeitraum von 2015 bis 2020 insgesamt HSP2020-Mittel in Höhe von 26 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum 2016 bis 2019 ist die Mittelverteilung gemäß der nachfolgenden Tabelle 2 geplant. Tabelle 2 2016 2017 2018 2019 Investitionen in die Lehre 2.560.000 8.000.000 1.800.000 3.500.000 Beträge in Euro Zu den in diesen Programmteil aufgenommenen Vorhaben (Anlage 4) erhalten die betreffenden Hochschulen jeweils entsprechende Mittelzuweisungen bzw. Informationen über die Mittelbewirtschaftung durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr. 6/10 2.2 Mittelverteilung nach Schlüssel Für die pauschale Mittelverteilung nach einem festgelegten Schlüssel für die Jahre 2017 bis 2019 auf die Thüringer Hochschulen mit Ausnahme der Dualen Hochschule Gera Eisenach (DHGE) sind in diesen Jahren die in der Tabelle 3 genannten Gesamtbeträge vorgesehen. Tabelle 3 2017 2018 2019 Verteilung nach Schlüssel 12.000.000 10.000.000 8.000.000 Beträge in Euro Für die Mittelverteilung wurde das Folgende festgelegt: o Zum Ermitteln des Verteilschlüssels werden die Mittel je Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Basis-Studienjahres aufwandsgerecht gewichtet. Die Wichtung ergibt sich aus den unterschiedlichen durchschnittlichen Ausgaben je Studierenden in den Fächergruppen – entsprechend den Angaben des statistischen Bundesamtes. o Bei der Kennzahl durchschnittliche Ausgaben je Studierenden in den Fächergruppen werden für alle Jahre (2017 bis 2019) unverändert die Daten für die Hochschulen in Trägerschaft der Länder für das Jahr 2013 entsprechend den Angaben des statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. o Die Berechnung der Beträge für das Jahr 2017 erfolgt auf Basis der gewichteten amtlichen Zahlen von Studienanfängern im 1. Hochschulsemester des Studienjahres 2015. Für die Berechnung der Beträge für das Jahr 2018 sind die gewichteten Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester des Studienjahres 2016 und für die Berechnung der Beträge für das Jahr 2019 die gewichteten Studienanfängerzahlen im 1. Hochschulsemester des Studienjahres 2017 maßgeblich. Eine Spitzabrechnung erfolgt nicht. Für die Mittelverwendung wird das Folgende festgelegt: o Die Mittel werden den Hochschulen zweckgebunden zur Aufrechterhaltung der Ausbildungskapazitäten sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums, insbesondere zur Verwendung für Lehrpersonal, für Personalmaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen, für Lehraufträge, für die Durchführung von Tutoren- und Mentorenprogramme, für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, für die Verbesserung der technischen Ausstattung, der Bibliotheksausstattung und der Sachmittelausstattung, für den Ausbau des Serviceangebots zentraler oder wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten , für Projekte zur Förderung der Internationalität, für die Studienberatung oder für die Didaktikweiterbildung des Lehrpersonals zugewiesen. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Studierenden ein qualitativ hochwertiges Studium zu ermöglichen und damit auch mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. o Beim Einsatz und bei der Verwendung der Mittel soll auch die Verbesserung der Gleichstellungssituation Berücksichtigung finden. Bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen verfolgen die Hochschulen das Ziel, den Anteil von Frauen zu erhöhen. 7/10 2.3 Prämien für zusätzliche Studienanfänger im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Jahr 2015 Um für die Hochschulen Anreize zu setzen, in den Jahren 2017 bis 2019 zusätzliche Studienanfänger im 1. Hochschulsemester gegenüber dem Jahr 2015 aufzunehmen, werden in diesen Jahren jeweils insgesamt 2 Mio. Euro HSP2020-Mittel bereitgestellt. Für die Mittelbereitstellung, -verteilung und -verwendung dieser Prämienmittel wird das Folgende festgelegt: o Feste Referenzlinie der jeweiligen Hochschule ist die Anzahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester des Studienjahres 2015 einer jeden Hochschule entsprechend den vom Statistischen Bundesamt im September 2016 veröffentlichten amtlichen Zahlen. o Der Fördersatz beträgt 5.000 Euro je zusätzlichen Studienanfänger im 1. Hochschulsemester einer Hochschule in den Jahren 2017 bis 2019 gegenüber der Anzahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im Jahr 2015. o Diese Mittel unterliegen der gleichen Zweckbestimmung wie die Mittel gemäß Abschnitt V Ziffer 2.2. o Die Mittelbereitstellung erfolgt jährlich als Vorauszahlung, sobald die vorläufigen Zahlen für Studienanfänger im 1. Hochschulsemester der Hochschulen vorliegen. Die erste Mittelzuweisung aus diesem Programmteil ist daher zum Jahresende 2017 vorgesehen. o Die Spitzabrechnung der Prämienmittel erfolgt nach Vorliegen der amtlichen Zahlen der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester für das jeweilige Jahr und unter Verrechnung der bisherigen Vorauszahlungen an die jeweilige Hochschule, voraussichtlich im 4. Quartal des Folgejahres. 2.4 Sonderbedarf Darüber hinaus werden für Sonderbedarfe die in der nachstehenden Tabelle 4 ausgewiesenen Mittel bereitgestellt: Tabelle 4 Mittel für Sonderbedarf 2017 2018 2019 Digitalisierung von Studium und Lehre 2.700.000 2.700.000 2.700.000 Duale Hochschule Gera-Eisenach (DHGE) 900.000 600.000 1.000.000 Studierendenkampagne 400.000 400.000 400.000 Sonderbedarf Hochschule für Musik Weimar 100.000 100.000 100.000 Beträge in Euro Für die Mittelbereitstellung in den Jahren 2017 bis 2019 und deren Zweckbestimmung wird das Folgende festgelegt: o Für die Digitalisierung von Studium und Lehre werden Mittel in Höhe von 2,7 Mio. Euro je Jahr für die Thüringer Hochschulen mit Ausnahme der DHGE bereitgestellt . Die Mittelverteilung in den einzelnen Jahren erfolgt nach dem gemäß Abschnitt V Ziffer 2.2 ermittelten Schlüssel. 8/10 o Die Duale Hochschule Gera-Eisenach erhält die in Tabelle 4 ausgewiesenen Beträge . Diese Mittel unterliegen der in Abschnitt V Ziffer 2.2 genannten Zweckbestimmung . o Für die Fortsetzung der Studierendenkampagne des TMWWDG werden Mittel in Höhe von 400.000 Euro je Jahr zur Verfügung gestellt. o Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar erhält Mittel in Höhe von 100.000 Euro je Jahr für die Übergangsfinanzierung von Professorenstellen. 3. Zuweisung und Auszahlung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 und Abrechnungsmodalitäten Die Hochschulen erhalten jährlich ein Zuweisungsschreiben, das Näheres zur Verteilung, Zweckbestimmung und Bewirtschaftung der Mittel aus dem HSP2020 regelt. Entsprechend der quartalsweisen Mittelbereitstellung durch den Bund werden die für die Hochschulen vereinbarten Mittel quartalsweise an die Hochschulen ausgereicht. Dies gilt nicht für Mittel, die das Ministerium bewirtschaftet sowie für Mittel, deren Zuweisung die Vorlage bestimmter Daten oder Unterlagen voraussetzt (z.B. Prämienmodell, Investitionen in die Lehre). Mittel, die nicht für die eingeplanten Zwecke verbraucht werden oder an das Land zurückgezahlt werden, dienen – soweit erforderlich – zunächst zur Verstärkung der Risikoreserve . Sofern eine Verstärkung der Risikoreserve nicht erforderlich ist, werden nicht verbrauchte Mittel zur Erhöhung der pauschal nach dem Schlüssel zugewiesenen Mittel (Abschnitt V Ziffer 2.2) verwendet und unterliegen derselben Zweckbestimmung. VI. Berichterstattung Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung, der Festlegungen dieses Programms sowie der Zuweisungsschreiben berichten die Hochschulen dem Ministerium jeweils spätestens bis Ende Mai des folgenden Jahres entsprechend den Anforderungen des Ministeriums sowie des BMBF. Zudem ist über die Verwendung der Mittel des HSP2020 und die Zielerreichung im Jahresbericht der Hochschulen Auskunft zu geben. In beiden Berichten sind die gleichen Datengrundlagen zu verwenden. Das Ministerium berichtet gegenüber der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz auf der Grundlage der durch die Hochschulen vorgelegten Berichte und der amtlichen Statistik über die Umsetzung des Hochschulpakt 2020 in Thüringen. VII. Schlussbestimmungen Dieses Programm gilt bis zum 31. Dezember 2019. 9/10 Die in diesem Programm genannten Leistungen des Landes stehen unter Haushaltsvorbehalt , unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Bund sowie unter dem Vorbehalt der Erfüllung der sich aus der Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 für das Land ergebenden Verpflichtungen (einschließlich etwaiger Verrechnungs- und Rückzahlungsforderungen des Bundes und anderer Länder). Bei einer wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen oder der diesem Programm zugrunde liegenden Annahmen kann dieses im Benehmen mit den Hochschulen den geänderten Verhältnissen angepasst werden. Erfurt, 20. Dezember 2016 10/10 Anlagen 1. Programm ProMINT vom September 2014 2. Vereinbarung zwischen dem TMWWDG und dem Studierendenwerk Thüringen vom 04. November 2015 3. Übersicht Mittelverteilung aus bestehenden Vereinbarungen 4. Übersicht Investitionen in die Lehre (Stand 31. August 2016) 5. Übersicht über die voraussichtliche gesamte Mittelverteilung HSP2020 in den Jahren 2017 bis 2019 LY / R:\R41\R414\daten_ab2009\Hochschulplanung\2012 ff HEP\ProMINT\EntwurfProgrammProMINT.doc Thüringer Programm zur Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) - Pro MINT - Erfurt, September 2014 _______________________________________________________________________ Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1.1 - 2 - Entsprechend Ziffer I Nr. 2.2 der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes verstärken zusätzliche Einnahmen aus dem Hochschulpakt 2020 die Mittel des Allgemein-, Gestaltungs- und Innovationsbudgets im Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012 und werden in vollem Umfang an die Hochschulen weitergegeben. Sie werden dabei insbesondere eingesetzt für: die weitgehende Aufrechterhaltung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten die Qualitätssicherung insbesondere in der Lehre, die weitere Profilentwicklung der Hochschulen entsprechend den in der Hochschulentwicklungsstrategie 2020 enthaltenen Zielstellungen sowie die Absicherung der erforderlichen Strukturentwicklungsmaßnahmen der einzelnen Hochschulen. Thüringer Programm zur Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) I. Programminhalte und Mittelverteilung Vor dem Hintergrund, dass dem MINT-Bereich insbesondere für den künftigen Fachkräftebedarf eine besondere Bedeutung zukommt, gerade hier aber hohe Abbruchquoten vorliegen, ist es Ziel dieses Programms - in Übereinstimmung mit den Zielen der Rahmenvereinbarung III - eine Verbesserung der Studienbedingungen und Steigerung der Zahl der erfolgreich Studierenden im MINT-Bereich zu erreichen. Schwerpunkte des Programms sind die Unterstützung von Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich an den Thüringer Fachhochschulen (Programmpunkt I) sowie von Maßnahmen zur Verringerung der Studienabbrecherquoten im MINT- Bereich an allen Thüringer Hochschulen (Programmpunkt II). Der Gesamtumfang des Programms beträgt – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Bund - 6 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2014 bis 2018. Im Jahr 2014 (Anlaufphase) werden davon zunächst 600.000 Euro bereitgestellt, in den folgenden Jahren jeweils 1,35 Mio. Euro. Für die Programmpunkte I und II sind jeweils 3 Mio. Euro vorgesehen. Jahr PP I PP II Gesamt 2014 300.000 300.000 600.000 2015 675.000 675.000 1.350.000 2016 675.000 675.000 1.350.000 2017 675.000 675.000 1.350.000 2018 675.000 675.000 1.350.000 2014-2018 3.000.000 3.000.000 6.000.000 Programmpunkt I - Maßnahmen zur gezielten Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich an Fachhochschulen Für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich an den Thüringer Fachhochschulen, insbesondere zur Förderung von Personalmaßnahmen, stehen in den Jahren 2014 bis 2018 - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Bund - insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung. - 3 - Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß dem jeweiligen Anteil der einzelnen Fachhochschule an der Gesamtzahl der Studierenden in MINT-Fächern, d.h. in den Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften (abzüglich Lehramt) an allen Fachhochschulen zum WS 2013/14. Daraus ergeben sich für Programmpunkt I folgende Fördervolumen: Jahr FHE EAHJ FHS FHN Gesamt 2014 93.000 € 115.000 € 60.000 € 32.000 € 300.000 € 2015 210.000 € 259.000 € 135.000 € 71.000 € 675.000 € 2016 210.000 € 259.000 € 135.000 € 71.000 € 675.000 € 2017 210.000 € 259.000 € 135.000 € 71.000 € 675.000 € 2018 210.000 € 259.000 € 135.000 € 71.000 € 675.000 € 2014-2018 933.000 € 1.151.000 € 600.000 € 316.000 € 3.000.000 € Die Mittel werden den Fachhochschulen pauschal und zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen im MINT-Bereich, u.a. für Personalmaßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen, insbesondere durch zusätzliche Lehraufträge, die Didaktikweiterbildung des Lehrpersonals, spezielle Brücken- oder Intensivkurse und die Einführung neuer Lehr- und Lernformen zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen teilen dem TMBWK die beabsichtigten Maßnahmen mit. Programmpunkt II - Maßnahmen zur Verringerung der Studienabbrecherquoten im MINT-Bereich Für Maßnahmen an den Thüringer Universitäten und Fachhochschulen, die darauf abzielen , die teilweise hohen Studienabbruchquoten im MINT-Bereich zu verringern, ohne das Anforderungsniveau des Studiums zu senken, stehen in den Jahren 2014 bis 2018 - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Bund - insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß dem jeweiligen Anteil der einzelnen Hochschule an der Gesamtzahl der Studierenden in MINT-Fächern, d.h. in den Fächergruppen Mathematik , Naturwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften (abzüglich Lehramt) an allen Thüringer Hochschulen zum WS 2013/14. Daraus ergeben sich für Programmpunkt II folgende Fördervolumen: Jahr FSU BUW TUI FHE EAHJ FHS FHN Gesamt 2014 65.000 € 42.000 € 79.000 € 35.000 € 44.000 € 23.000 € 12.000 € 300.000 € 2015 146.000 € 95.000 € 178.000 € 80.000 € 98.000 € 51.000 € 27.000 € 675.000 € 2016 146.000 € 95.000 € 178.000 € 80.000 € 98.000 € 51.000 € 27.000 € 675.000 € 2017 146.000 € 95.000 € 178.000 € 80.000 € 98.000 € 51.000 € 27.000 € 675.000 € 2018 146.000 € 95.000 € 178.000 € 80.000 € 98.000 € 51.000 € 27.000 € 675.000 € 2014-2018 649.000 € 422.000 € 791.000 € 355.000 € 436.000 € 227.000 € 120.000 € 3.000.000 € Die Hochschulen werden aufgefordert, Projekte bzw. Maßnahmen zu benennen, die einer Verbesserung der Studierbarkeit und Erhöhung der Erfolgsquoten im MINT-Bereich dienen . - 4 - Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen in die Gesamtstrategie der jeweiligen Hochschule eingebunden und mit hochschulweiten Prozessen verzahnt werden, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Dabei kann auch auf bewährte Maßnahmen zurückgegriffen und an bisherige Aktivitäten angeknüpft werden. In Betracht kommen u.a. Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden zu Studienbeginn durch qualitative Verbesserungen der Studieneingangsphase, wie - Startup-Programme in Grundlagenfächern zur gezielten Unterstützung von Studienanfängern mit mathematisch-naturwissenschaftlichen Defiziten, Studienanfängern ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung bzw. Studienanfängern bildungsferner Bevölkerungsschichten, - Brückenkurs-Angebote, - verstärkte Tutoren- und Mentorenangebote, - Bereitstellung von Self-Assessments usw., Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden im weiteren Verlauf des Studiums , wie - Maßnahmen zur Früherkennung von Leistungsproblemen und Identifikation abbruchgefährdeter Studierender einschließlich konkreter Unterstützungsmaßnahmen , Studienverlaufskontrollen, - Kompetenzmessungen, - zusätzliche, unterstützende Lehrangebote in wichtigen Grundlagenfächern, - Einführung neuer Lehr- und Lernformen, insbesondere Ausbau von E-Learning-Angeboten, - motivationsfördernde Maßnahmen, z.B. Lernforen, MINT-Stammtisch, - Anpassung der MINT-Didaktik, z.B. durch stärkeren Praxis- und Forschungsbezug , - Vorlesungen ergänzende Repetitorien usw. Die Mittelzuweisung erfolgt nach Prüfung der durch die Hochschulen vorzulegenden Projektbeschreibungen. Diese sollen sowohl einen Zeit- und Kostenplan als auch eine Darstellung der beabsichtigten Ziele und Maßnahmen, einschließlich messbarer Erfolgsindikatoren beinhalten. II. Verwendungsnachweis Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel berichten die Hochschulen dem TMBWK jeweils spätestens bis Ende Februar des folgenden Jahres unter Einbeziehung erzielter Ergebnisse und Erfolge, im Programmpunkt II insbesondere auch unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Erfolgskriterien. Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1.2 TMWWDG / 41 Erfurt, den 15.11.2016 Programmteil 2016 2017 2018 2019 2016-2019 a) Säule 1 12.456.200 9.042.200 6.052.200 2.662.200 30.212.800 b) Säule 2 1) 6.082.651 5.244.000 5.744.000 7.160.000 24.230.651 c) ProMINT 1.350.000 1.350.000 1.350.000 - 4.050.000 d) pauschale Mittel 23.000.000 23.000.000 e) Marketing Netzwerk Hochschulen 300.000 300.000 300.000 300.000 1.200.000 f) Marketing pauschale Mittel für Hochschulen 1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.700.000 6.800.000 g) Studierendenwohnheimbau 2.400.000 3.300.000 2.300.000 1.700.000 9.700.000 h) SIP PP 3 (Ausfinanzierung Baumaßnahme) 1) 465.945 - - - 465.945 Gesamtsumme 47.754.796 20.936.200 17.446.200 13.522.200 99.659.396 1) einschließlich Mittel für Baumaßnahmen, die durch das TLBV bewirtschaftet werden (Universität Erfurt, HS Nordhausen) Bereits zu Jahresbeginn 2016 durch Vereinbarungen gebundene HSP2020-Mittel \\svnt02\zTH07\A4\R4.1\4.1.4\HSP2020\Tabellen\2016\20161130-HSP2020 Daten.xlsx Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1.3 Programm "Investitionen in die Lehre" Thüringer Hochschulen / Studierendenwerk - Übersicht der Einzelmaßnahmen - fortgeschrieben (Stand: 05/2017) lfd. Nr. Hochschule / Einrichtung Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme davon Investitionsbetrag HSP 2020 Bemerkungen 1 Technische Universität Ilmenau Teilumbau und Sanierung Oeconomicum 3.250.000 € 3.250.000 € Zwischensumme: 3.250.000 € 2 Universität Erfurt Lehrgebäude 1 - Herrichtung Hörsaal 3 + 4, Seminarräume, Umbau/Erneuerung Medientechnik 250.000 € 250.000 € 3 Universität Erfurt Lehrgebäude 2 - Sanierung Hörsäle 5 und 6 2.950.000 € 450.000 € 450.000 € über HSP 2020, Rest Kap. 1820 4 Universität Erfurt Lehrgebäude 2 - Herrichtung Seminarräume, Förderpädagogik und URMZ (neue Nutzung) 700.000 € 700.000 € 5 Universität Erfurt Lehrgebäude 3 - Sanierung Seminarräume, Hörsaal, Herrichtung Kunstarbeitsplatz 250.000 € 250.000 € 6 Universität Erfurt Sporthalle - energetische Sanierung 1.236.000 € 570.000 € 570.000 € über HSP 2020, 666.000 € über EFRE (OP 2014-2020, PA 3) 7 Universität Erfurt Modernisierung Medientechnik und student. genutzter IT-Infrastruktur 150.000 € 150.000 € 8 Universität Erfurt Gebäude Puschkinstr. - Herrichtung Gebäude für Lehrzwecke (Renovierung, Schließsystem) 650.000 € 650.000 € 9 Universität Erfurt Herrichtung von Seminarräumen im Lehrgebäude 5 300.000 € 300.000 € Zwischensumme: 3.320.000 € 10 Bauhaus-Universität Weimar Marienstr. 13C - Sanierung Hörsäle B +D 1.420.000 € 1.420.000 € 2 Teilmaßnahmen (2017: 795.000 €; 2018: 625.000 €) 11 Bauhaus-Universität Weimar Coudraystr. 13 B - Sanierung Hörsaal 3 inkl. Ausstattung 140.000 € 140.000 € 12 Bauhaus-Universität Weimar Marienstr. 7B - Sanierung Seminarräume Ostseite 390.000 € 390.000 € 13 Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Kunst und Gestaltung - Atelier für hochauflösendes Bewegtbild (Ausstattung student. Werkstätten und Erneuerung technische Ausstattung Medienhaus) 990.800 € 990.800 € 14 Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Kunst und Gestaltung - Ausstattung der Werkstatt für Fotografie (PANDA lab) 374.200 € 374.200 € Zwischensumme: 3.315.000 € 15 Friedrich-Schiller-Universität Jena Kapazitätserweiterung Universitätsrechenzentrum, Am Johannisfriedhof 2 990.000 € 990.000 € Zuweisung im Rahmen der verfügbaren Mittel 2015 bereits erfolgt 16 Friedrich-Schiller-Universität Jena Erneuerung und Nachrüstung der Präsentations- und Medientechnik in kleinen und mittelgroßen Hörräumen sowie Erneuerung mobiler Audio- und Videotechnik (Campus Carl-Zeiss-Str. 3 / Ernst- Abbe-Platz 8, Universitätshauptgebäude Fürstengraben 1 sowie Einzelstandorte der FSU im Stadtgebiet Jena) 675.000 € 675.000 € 2 Teilmaßnahmen (2016/2017: 375.000 €; 2018/2019: 300.000 €) 17 Friedrich-Schiller-Universität Jena Bauliche Instandsetzung und Modernisierung sowie Erneuerung von Einrichtungen in Hörräumen (Campus Carl-Zeiss-Straße 3 / Ernst-Abbe-Platz 8, Universitätshauptgebäude Fürstengraben 1, Universitätsforum August-Bebel-Str. 4 sowie Einzelstandorte der FSU im Stadtgebiet Jena) 700.000 € 700.000 € 2 Teilmaßnahmen (2016/2017: 400.000 €; 2018/2019: 300.000 €) 18 Friedrich-Schiller-Universität Jena Erneuerung der Multimediatechnik im Hörsaal E028 (Ernst-Abbe-Platz 8) 567.000 € 567.000 € Umsetzung 2016-2017 Seite 1 von 3 Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1.4 lfd. Nr. Hochschule / Einrichtung Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme davon Investitionsbetrag HSP 2020 Bemerkungen 19 Friedrich-Schiller-Universität Jena Philosophenweg 14, Schaffung 2. baulicher Rettungsweg 190.000 € 190.000 € Umsetzung 2017 20 Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1, Brandschutztechnische Maßnahmen (2.BA) 700.000 € 700.000 € Umsetzung 2017-2018 21 Friedrich-Schiller-Universität Jena Umbau Multimediatechnik Hörsaal 4 mit Regie im Hörsaal 2, Erweiterung Regie im Hörsaal 2, Carl- Zeiss.Str. 3 200.000 € 200.000 € Umsetzung 2016-2017 22 Friedrich-Schiller-Universität Jena Umbau Multimediatechnik Hörsaal 7 mit Regie im Hörsaal 2, Carl-Zeiss.Str. 3 100.000 € 100.000 € Umsetzung 2016-2017 23 Friedrich-Schiller-Universität Jena Erneuerung der Projektionstechnik Hörsaal 2 und 3, Carl-Zeiss.Str. 3 100.000 € 100.000 € Umsetzung 2018-2019 24 Friedrich-Schiller-Universität Jena Sanierung PC-Pools 202/204, 216, 218, 1100 (Ernst Abbe Platz und Carl Zeiss Straße) 65.000 € 65.000 € Umsetzung 2016 25 Friedrich-Schiller-Universität Jena Aussstattung Geräte Multimediazentrum, Carl-Zeiss-Str. 60.000 € 60.000 € Umsetzung 2016 26 Friedrich-Schiller-Universität Jena Geräte Druckzentrum, Ernst-Abbe-Platz 126.000 € 126.000 € Umsetzung 2016 27 Friedrich-Schiller-Universität Jena Erneuerung und Ergänzung von Speicherinfratsruktur für die Bereitstellung digitaler Lehrinhalte auf der Basis von UrMEL (Digitale Semesterapparate, Onlinekurse, Literaturbereitstellung)., Bibliotheksplatz 2 180.000 € 180.000 € Umsetzung 2016 28 Friedrich-Schiller-Universität Jena Software zur Studierendenverwaltung Bewerbungsportal, Masteronlineapplikationssystem, Ticketsytem für Friedolin 75.000 € 75.000 € Umsetzung 2016 29 Friedrich-Schiller-Universität Jena Erneuerung der Geräteausstattung in Praktikumsbereichen (diverse Standorte) 400.000 € 400.000 € Umsetzung 2017 30 Friedrich-Schiller-Universität Jena Beschaffung Slow Motion Kamera - zur Erstellung von audiovisuellen Lehrmaterialien insb. im Bereich der Naturwissenschaften (Experimentaufzeichnung) 35.000 € 35.000 € Umsetzung 2016 31 Friedrich-Schiller-Universität Jena Aufbau einer digitalen Langzeitarchivierung für Publikationen und Daten aus dem Lehrbetrieb (Bachelor-, Master-, Promotionsarbeiten). Betrieb durch IT-Dienstleistungszentrum der Thüringer Hochschulen (Gemeinschaftsprojekt mit TU Ilmenau). 560.000 € 560.000 € Umsetzung 2017-2018 32 Friedrich-Schiller-Universität Jena Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena, Bibliotheksplatz 2 - Brandschutzertüchtigung 3.879.540 € 1.590.000 € gemäß Vermerk vom 12.07.2016; 1,59 Mio. € über HSP, Rest Kap. 1820 Zwischensumme: 7.313.000 € 33 Hochschule für Musik, Weimar Umgestaltung Audimax - gemeinsame Nutzung mit BUW für Multimediaveranstaltungen (Bau und Ausstattung) 500.000 € 500.000 € Zwischensumme: 500.000 € 34 Ernst-Abbe-Hochschule, Jena Erneuerung der aktiven Netzwerkkomponenten 1.950.000 € 1.950.000 € Zuweisung im Rahmen der verfügbaren Mittel 2015 bereits erfolgt Zwischensumme: 1.950.000 € 35 Hochschule Nordhausen Energetische Sanierung und barrierrefreie Erschließung Gebäude 19 5.782.000 € 1.000.000 € anteilige Finanzierung, 4 Mio. € werden ebenfalls aus dem HSP (Säule 2) bereitgestellt, weitere 782.000 € aus Kap. 1820 Zwischensumme: 1.000.000 € 36 Fachhochschule Erfurt Sanierung Lehrgebäude Schlüterstraße 1 1.500.000 € 935.000 € anteilige Finanzierung, 565.000 € über Kap. 1820, 935.000 € über HSP 2020 37 Fachhochschule Erfurt Erneuerung von Medientechnik in Hörsälen und Seminarräumen 91.000 € 91.000 € Seite 2 von 3 lfd. Nr. Hochschule / Einrichtung Maßnahme Gesamtkosten der Maßnahme davon Investitionsbetrag HSP 2020 Bemerkungen 38 Fachhochschule Erfurt Erneuerung Lüftungstechnik für Hörsäle und Bibliothek (Häuser 2, 3, 4 und 5) am Capus Altonaer Straße 509.000 € 509.000 € Zwischensumme: 1.535.000 € 39 Hochschule Schmalkalden Sanierung Haus C - Dachsanierung, Brandmeldeanlage und Notfallakustik, Ausbesserung Klinkerfassade und Sandsteinsockel, Teiltrockenlegung und Sanierung Kellergeschoss, notwendige Werterhaltungsmaßnahmen (Malerarbeiten, Böden, etc.), Erneuerung Festbestuhlung Hörsaal, Erneuerung Vordach Eingangsbereich 650.000 € 265.000 € anteilige Finanzierung, 385.000 € über Kap. 1820, 265.000 € über HSP 2020 40 Hochschule Schmalkalden Einkomponentenspritzgiesmaschine 154.700 € 154.700 € überwiegend der Lehre (studentische Ausbildung) dienend (75 %) Zwischensumme: 419.700 € 41 Studierendenwerk Mensa Ilmenau, Max-Planck-Ring 1 - Dachsanierung, Sanierung Plattenbelag im Eingangsbereich 1.030.000 € 900.000 € 42 Studierendenwerk Mensa Jena, Ernst-Abbe-Platz 8 - Erneuerung Fußbodenkonstruktion 168.000 € 168.000 € 43 Studierendenwerk Erstausstattung Mensa Erfurt, Altonaer Str. 25 420.000 € 420.000 € Zwischensumme: 1.488.000 € Gesamtsumme der aktuell beplanten Investitionsmittel: 24.090.700 € verfügbare Mittel im Zeitraum 2015-2020: 26.000.000 € Reservebetrag: 1.909.300 € Seite 3 von 3 TMWWDG / 41 Erfurt, den 15.11.2016 Hochschule / Einrichtung 2016 2017 2018 2019 Universität Erfurt 3.288.498 2.300.439 1.887.439 1.294.439 TU Ilmenau 5.067.843 4.675.369 3.978.569 2.089.769 FSU Jena 18.116.576 11.945.039 9.896.039 7.371.039 Bauhaus-Universität Weimar 4.447.006 2.897.219 2.249.419 1.326.619 Hochschule für Musik Weimar 1.372.331 1.081.759 949.559 787.359 FH Erfurt 2.822.694 2.430.869 2.064.069 1.047.269 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 3.549.886 2.308.389 2.038.389 1.351.389 Hochschule Nordhausen 1.865.036 1.213.459 977.259 813.059 Hochschule Schmalkalden 2.581.931 1.783.659 1.605.459 1.241.259 Duale Hochschule Gera Eisenach - 900.000 600.000 1.000.000 Zwischensumme vorläufige Mittel je Hochschule 1) 43.111.800 31.536.200 26.246.200 18.322.200 Prämienmodell - 2.000.000 2.000.000 2.000.000 Marketing Netzwerk Hochschulen 300.000 300.000 300.000 300.000 Marketing Studierendenkampagne TMWWDG 400.000 400.000 400.000 400.000 Invest Lehre / Hochschulbau 2) 4.502.996 9.500.000 8.800.000 8.500.000 Studentenwohnheimbau 2.400.000 3.300.000 2.300.000 1.700.000 Risikoreserve 1.100.000 11.900.000 200.000 7.200.000 Gesamtsumme 51.814.796 58.936.200 40.246.200 38.422.200 1) einschließlich ZLV - Säule 1, Säule 2, ProMINT, Marketing pauschal pauschale Mittel lt. Vereinbarung vom 21./28.04.2016 (vorläufige Zahlen für 2018 und 2019) Digitalisierung in der Lehre (vorläufige Zahlen für 2018 und 2019) 2) einschließlich geplante Baumaßnahmen (Plan) - Hochschule Nordhausen Gebäude 32 mit 0,46 Mio. Euro - Universität Erfurt audimax 0,98 Mio. Euro - Hochschule Nordhausen Gebäude 19 mit 4 Mio. Euro - FSU Jena Inselplatz mit insgesamt 10 Mio. Euro HSP2020 - voraussichtliche gesamte Mittelverteilung in den Jahren 2016 bis 2019 \\svnt02\zTH07\A4\R4.1\4.1.4\HSP2020\Tabellen\2016\20161130-HSP2020 Daten.xlsx Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 - Anlage 1.5 TMWWDG / 4.1.4 Az.: 0016/218-9-3 Erfurt, den 17.05.2017 Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2170 Anlage 2 Hochschule Thüringer Programm HSP2020 (dritte Phase) Säule 1 Abschnitt V Ziffer 1 a Säule 2 Abschnitt V Ziffer 1 b Säule 2 ProMINT Abschnitt V Ziffer 1 c Hochschulmarketing Abschnitt V Ziffer 1 f pauschale Mittel Abschnitt V Ziffer 2.2 Digitalisierung von Studium und Lehre Abschnitt V Ziffer 2.4 sonstiger Sonderbedarf Abschnitt V Ziffer 2.4 Gesamtbetrag 2017 je Hochschule Prämienmodell Abschnitt V Ziffer 2.3 Marketing gemeinsam Abschnitt V Ziffer 1 e Invest Lehre Abschnitt V Ziffer 2.1 Säule 2 Baumaßnahmen Abschnitt V Ziffer 1 b Studierendenwohnheimbau Abschnitt V Ziffer 1 g Summe Spalte 10 -14 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Spalte 10 Spalte 11 Spalte 12 Spalte 13 Spalte 14 Spalte 15 Universität Erfurt 840.000 188.889 1.038.000 233.550 2.300.439 TU Ilmenau 1.320.000 954.000 178.000 188.889 1.660.800 373.680 4.675.369 FSU Jena 3.840.000 1.530.000 146.000 188.889 5.094.000 1.146.150 11.945.039 Bauhaus-Universität Weimar 1.380.000 - 95.000 188.889 1.006.800 226.530 2.897.219 Hochschule für Musik Weimar 262.200 - 188.889 433.200 97.470 100.000 1.081.759 FH Erfurt 540.000 480.000 290.000 188.889 760.800 171.180 2.430.869 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 510.000 150.000 357.000 188.889 900.000 202.500 2.308.389 Hochschule Nordhausen 170.000 270.000 98.000 188.889 397.200 89.370 1.213.459 Hochschule Schmalkalden 180.000 360.000 186.000 188.889 709.200 159.570 1.783.659 Duale Hochschule Gera-Eisenach 900.000 900.000 Gesamtsumme 9.042.200 3.744.000 1.350.000 1.700.000 12.000.000 2.700.000 1.000.000 31.536.200 2.000.000 700.000 8.000.000 1.500.000 3.300.000 15.500.000 Beträge in Euro insgesamt für 2017 geplante Maßnahmen: 47.036.200 T:\A4\R4.1\4.1.4\HSP2020\Tabellen\2017\20170531-HSP2020 Daten.xlsx KA 2170 Anlage 2 Einzelpläne 07 und 18: Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben für den Zeit-raum vom 1. Januar bis 31. März 2017 für das Haushaltsjahr 2017 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: