20.06.2017 Drucksache 6/4119Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2017 Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Thüringen in Konfliktgebiete II* Die Kleine Anfrage 2134 vom 24. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In Syrien, im Irak, in der Ukraine und in vielen anderen Staaten sind Bürgerkriege im Gange. Mehreren Pres seberichten zufolge reisen immer wieder deutsche Kriegsfreiwillige aus, die sich auch linksextremistischen Vereinigungen und Personenzusammenschlüssen anschließen (vergleiche "Vice" vom 10. April 2017 "An archisten aus Europa haben angeblich eine neue Kampfgruppe in Syrien gegründet"). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Thürin gen hatten und zur Unterstützung der gegen den IS kämpfenden Vereinigungen, Organisationen und Zu sammenschlüsse ausgereist sind (bitte die Gesamtzahl der Personen pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland/Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten sowie gege benenfalls die Organisationsmitgliedschaft im beziehungsweise Zuordnung zum linken beziehungswei se rechten politischen Spektrum angeben)? 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 sind nach Kenntnis der Landesregierung nach Thüringen bezie hungsweise Deutschland zurückgekehrt? 3. Wurden gegen die Personen aus Frage 1 Ermittlungsverfahren durch Thüringer Strafverfolgungsbehör den eingeleitet? Wenn ja, aufgrund von welchen Straftatbeständen? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Thürin gen hatten und zur Unterstützung der gegen die ukrainische Armee kämpfenden Rebellen der "Volks republik Donezk", der "Volksrepublik Lugansk" oder der ukrainischen Armee beziehungsweise ukraini schen Freiwilligenbataillonen, die gegen die Rebellen kämpfen, ausgereist sind (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 5. Wie viele Personen aus Frage 4 sind nach Kenntnis der Landesregierung nach Thüringen beziehungs weise Deutschland zurückgekehrt? 6. Wurden gegen die Personen aus Frage 4 Ermittlungsverfahren durch Thüringer Strafverfolgungsbehör den eingeleitet? Wenn ja, aufgrund von welchen Straftatbeständen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4119 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 4.: Im Jahr 2016 führte das Landeskriminalamt Thüringen gegen einen russischen Staatsangehörigen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Strafgesetzbuch ein Ermittlungs verfahren. Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Gera gemäß § 170 Abs. 2 Straf prozessordnung eingestellt. Hintergrund dieses Ermittlungsverfahrens waren Einreiseversuche in die Ukraine, um dort an Kampfhand lungen gegen Russland, u. a. für das wegen rechtsextremer Positionen bekannte "Bataillon ASOW", teil zunehmen. Überdies ergaben die Ermittlungen, dass der Person eine Affinität zur Terrororganisation "Isla mischer Staat" zuzuschreiben ist. Zu 5.: Im Nachgang eines Ausreiseversuchs in die Ukraine wurde die in der Antwort zu Frage 4 genannte Person von Polen in die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: * Vergleiche die Kleine Anfrage 923 des Fragestellers (Drucksache 6/2120). Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Thüringen in Konfliktgebiete II* Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: