22.06.2017 Drucksache 6/4132Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2017 Ausländische Fachkräfte in Thüringen Die Kleine Anfrage 2149 vom 28. April 2017 hat folgenden Wortlaut: In der 35. Plenarsitzung der sechsten Legislaturperiode des Thüringer Landtags berichtete Staatssekretärin Dr. Albin über die Initiative zu einem beschleunigten Anerkennungsverfahren, auch mit dem Ziel der Einbeziehung von Migranten und Asylbewerbern mit medizinischen und sozialpädagogischen Berufen in die Betreuung von Migranten und Asylbewerbern. Hierbei würde ein beschleunigtes Verfahren bei der Prüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennung der Berufsqualifikation Anwendung finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen, die ihre Berufsqualifikationen und Hochschulabschlüsse nicht in Deutschland erworben haben, haben in Thüringen seit dem Jahr 2011 einen Antrag auf Anerkennung dieser Abschlüsse gestellt (bitte für den ministeriellen Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie auflisten nach Personenzahl, Art der Qualifikation beziehungsweise Fachrichtung)? 2. Wie viele der vorgenannten Berufsqualifikationen und Hochschulabschlüsse wurden im genannten Zeitraum anerkannt, wie viele wurden nicht anerkannt und welches sind die Gründe für die Ablehnung? 3. Wie viele ausländische Ärzte haben seit dem Jahr 2011 eine Gleichwertigkeitsprüfung abgelegt? 4. Wie viele ausländische Zahnärzte haben seit dem Jahr 2011 eine Gleichwertigkeitsprüfung abgelegt? 5. Wie viele der Ärzte-Gleichwertigkeitsprüfungen wurden erfolgreich bestanden und wie viele wurden nicht bestanden? 6. Wie viele der Zahnärzte-Gleichwertigkeitsprüfungen wurden erfolgreich bestanden und wie viele wurden nicht bestanden? 7. Wie viele von diesen Ärzten sind zum Stichtag 1. März 2017 noch immer im Kammerbereich Thüringen gemeldet? 8. Wie viele von diesen Zahnärzten sind zum Stichtag 1. März 2017 noch immer im Kammerbereich Thüringen gemeldet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4132 9. Wie unterscheidet sich das beschleunigte Antragsverfahren auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennung der Berufsqualifikation von dem regulären Antragsverfahren? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben - in den Jahren 2011 bis Ende März 2017 2.169 Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte und Apothekerinnen /Apotheker1 und - seit 2011 15 Tierärztinnen/Tierärzte einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Zudem wurden Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen /Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen/Gesundheits - und Krankenpflegehelfern sowie im Bereich der sozialen Berufe gestellt. Eine statistische Erfassung dieser Antragszahlen erfolgte nicht. Zu 2.: In der Zeit von 2011 bis Ende März 2017 wurden 1.289 Anträge von Ärztinnen/Ärzten, Zahnärztinnen/Zahnärzten und Apothekerinnen/Apothekern mit einem ausländischen Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt. Die Ablehnungszahlen werden statistisch nicht erfasst. Gründe für die Ablehnung sind überwiegend eine fehlende abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche oder Apothekerausbildung sowie das Nichtbestehen der Kenntnisprüfung. Die Differenz zwischen der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Anzahl der Antragsteller und der Anzahl der Anerkennungen ist darin begründet, dass sich ein Teil der Ärztinnen/Ärzte noch auf der Grundlage einer Berufserlaubnis auf die Kenntnisprüfung vorbereitet. Ein weiterer Teil der Antragstellerinnen/Antragsteller ist nach Angabe der zuständigen Behörde, des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), in ein anderes Bundesland verzogen oder in das Heimatland zurückgekehrt oder hat den Antrag zurückgenommen. Die Anerkennungen im Bereich der sozialen Berufe wurden erst seit dem Jahr 2013 detailliert erfasst. Seitdem wurden 33 ausländische Berufsqualifikationen im sozialen Bereich anerkannt (davon 25 Anerkennungen als Erzieherinnen/Erzieher für Teilbereiche, fünf als Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeiter, zwei als Heilpädagoginnen/Heilpädagogen, eine als Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger). Im vorgenannten Zeitraum wurden 44 der gestellten Anträge abgelehnt oder von den Antragstellerinnen/Antragstellern zurückgenommen oder aufgrund des Wegzugs in ein anderes Bundesland abgegeben. In den Jahren 2011 bis 2016 wurden 106 Anträge auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Krankenpflegern anerkannt und zehn Anträge abgelehnt. Gründe hierfür waren fehlende fachliche Voraussetzungen (kein erfolgreiches Absolvieren der Anpassungsmaßnahme, Nichtbestehen der Kenntnisprüfung). Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden circa 174 Defizitbescheide erteilt, die eine Anpassungsmaßnahme erforderlich machten. Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe wurden alle vier gestellten Anträge positiv beschieden. Seit dem Jahr 2011 wurden von Tierärztinnen und Tierärzten 15 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Davon wurde kein Antrag abgelehnt. Zu 3.: Seit dem Jahr 20132 haben insgesamt 327 ausländische Ärztinnen/Ärzte die Kenntnisprüfung, die für eine in einem Nicht-EU-Land erworbene und als nicht gleichwertig bewertete ärztliche Ausbildung bundesgesetzlich vorgeschrieben ist, abgelegt. 3 Drucksache 6/4132Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Seit dem Jahr 2011 haben sieben ausländische Zahnärztinnen/Zahnärzte die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Hochschulabschlüsse vor der Sachverständigenkommission mit Sitz bei der Landeszahnärztekammer Thüringen abgelegt. Zu 5.: Das TLVwA hat dazu mitgeteilt, dass eine statistische Erfassung der Nichtbesteher nicht erfolgt, da die meisten Prüflinge die Kenntnisprüfungen spätestens bei der zweiten Wiederholung bestehen oder ihr Verfahren in Thüringen nicht weiter verfolgen. Nach Mitteilung des TLVwA hat lediglich im Jahr 2015 eine Person die Kenntnisprüfung endgültig nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden. Zu 6.: Die Landeszahnärztekammer Thüringen gibt für den angefragten Zeitraum an, dass sechs geprüfte ausländische Zahnärztinnen/Zahnärzte bestanden haben und eine Person nicht bestanden hat. Zu 7.: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Namen der Ärztinnen/Ärzte, die ihre Kenntnisprüfung in Thüringen abgelegt haben, werden von der zuständigen Behörde nicht an die Landesärztekammer Thüringen übermittelt. Insofern ist ein Abgleich vorgenannter Personengruppe mit dem Mitgliedsbestand des Kammerbereiches Thüringen nicht möglich. Zu 8.: Die Landeszahnärztekammer Thüringen gibt an, dass von den sechs Zahnärztinnen/Zahnärzten, die die Gleichwertigkeitsprüfung in Thüringen bestanden haben, zum Stichtag 1. März 2017 noch drei im Kammerbereich Thüringen gemeldet waren. Zu 9.: Ein beschleunigtes Antragsverfahren auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennung der Berufsqualifikation ist gesetzlich nicht normiert. Soweit die Frage auf die Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde nach § 90 Asylgesetz abzielt, so sind Bearbeitungszeiten dort gesetzlich nicht geregelt. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Endnote: 1 Für Apotheker liegen für das Jahr 2011 keine Antragszahlen vor. 2 Hierzu wurde erst seit dem Jahr 2013 eine Statistik geführt. Ausländische Fachkräfte in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Endnote: