22.06.2017 Drucksache 6/4133Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Juli 2017 Publikation des "Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft" Jena: "Rechter Populismus oder populärer Rechtsextremismus" - steuerfinanzierter Angriff auf eine im Landtag vertretene Partei! - Teil 2 Die Kleine Anfrage 2182 vom 11. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2016 wurde das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena mit über 200.000 Euro aus Landesmitteln gefördert. Projektträger dieses Instituts ist die Amadeu-Antonio-Stiftung, die von einer ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR geleitet wird. Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft ist also Teil des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Nach der Neuausrichtung des Landesprogramms, die im Februar dieses Jahres vorgestellt wurde, soll der inhaltliche Schwerpunkt des Programms zukünftig auf der Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit liegen , unabhängig vom politischen Hintergrund. Eine einseitige Ausrichtung auf den Rechtsextremismus sei nicht gegeben. Angesichts einer aktuell erschienenen Veröffentlichung des Instituts mit dem Titel "Rechter Populismus oder populärer Rechtsextremismus" wird deutlich, dass die politische Neutralität des "Instituts" wie auch des Landesprogramms selbst fragwürdig ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung folgende beispielhafte Äußerungen, die innerhalb der eingangs genannten Publikation getätigt werden, und die sich teilweise persönlich auf den Vorsitzenden einer Landtagsfraktion beziehen: a) "Die Konstruktion einer neuen politischen Normalität im Zuge des Erstarkens des Rechtspopulismus ist besonders problematisch, weil innerhalb der rechtspopulistischen AfD der extrem rechte Flügel um den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke erheblich an Einfluss gewonnen hat und zentrale Schaltstellen im Parteiapparat besetzen konnte." b) "Dass die AfD als rechts und als populistisch einzuschätzen ist, zweifelt heute kein/-e Beobachter/- in ernsthaft an." c) "Seit der Spaltung der AfD beim Parteitag von Essen sind Teile der AfD als extrem rechts mit populistischem Stil zu charakterisieren. d) "Höcke und seine Leute stehen für ein völkisches, weil auf deutscher Abstammung beruhendes 'Selbstbestimmungsrecht'." e) "Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ebenso wie nach dem Grundgesetz ist Diskriminierung aufgrund von Abstammung, wie sie Höcke forciert, unzulässig." K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4133 f) "Es ist ein deutlicher Hinweis auf das Profil der AfD, dass es der Partei, wie Bielefelder Forschende ermittelten, in wachsendem Maße und im Vergleich überdurchschnittlich erfolgreich gelingt, das rechtsextreme bzw. gruppenbezogen menschenfeindlich orientierte Potenzial zu mobilisieren." 2. Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft und/oder andere Institutionen und Personen, die aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit oder mit anderen öffentlichen Geldern finanziert beziehungsweise unterstützt werden, Publikationen zu Gefahren, die vom Linksextremismus und dabei insbesondere der "Antifa", die eng mit Abgeordneten von Fraktionen des Thüringer Landtags und Ministern der Landesregierung, die zum Beispiel in öffentlicher Landtagsdebatte geäußert haben, "Linksextremist" sei für sie ein "Ehrentitel" verbunden sind, ausgehen, herausgeben (bitte einzeln auflisten)? 3. Wie beurteilt die Landesregierung, die von einem ihrer Mitglieder in öffentlicher Landtagsdebatte gemachte Äußerung, "Linksextremist" sei für ihn ein "Ehrentitel"? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die zitierten Äußerungen aus der genannten Publikation ist die jeweilige Autorin bzw. der jeweilige Autor verantwortlich. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, wissenschaftliche Publikationen zu kommentieren . Im Übrigen wird im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Publikationen wissenschaftlicher Institute auf die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit verwiesen Zu 2.: Dazu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen legt fest, dass jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich gegenüber dem Landtag leitet.1 Dazu gehört auch die Meinungsäußerung im Landtag, die von der Landesregierung nicht zu bewerten ist. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass das betreffende Mitglied der Landesregierung ausweislich des Plenarprotokolls 2 hierzu klarstellende Aussagen vor dem Landtag getroffen hat, die die in der Fragestellung zu 2. und 3. vorgenommene Zitierung als zumindest verkürzt erscheinen lassen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Endnote: 1 Vergleiche Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen vom 13. Mai 2015; § 1 Abs. 1. 2 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - 76. Sitzung - 23. Februar 2017; Arbeitsfassung des Plenarprotokolls Seiten 159 und 217. Publikation des "Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft" Jena: "Rechter Populismus oder populärer Rechtsextremismus" - steuerfinanzierter Angriff auf eine im Landtag vertretene Partei! - Teil 2 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: