26.06.2017 Drucksache 6/4145Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juli 2017 Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege in Thüringen Die Kleine Anfrage 2180 vom 11. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Jugendämter haben unter bestimmten Umständen die Pflicht, als Vormund für Kinder und Jugendliche einzutreten und für diese zu sorgen. Neben der Unterbringung in einer Pflegefamilie ist auch die Beauftragung eines freien Trägers eine Möglichkeit dieser Pflicht nachzukommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Thüringen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht und betreut (bitte nach Landkreisen und Form der Unterbringung aufschlüsseln)? 2. Wie viele Familien, die bereit sind dauerhaft Pflegekinder aufzunehmen gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 3. Wie viele der dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebrachten Kinder und Jugendlichen waren in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils unbegleitete minderjährige Ausländer (bitte nach Landkreisen und Form der Unterbringung aufschlüsseln)? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Anzahl der verfügbaren Pflegefamilien im Verhältnis zum Bedarf ein (bitte gegebenenfalls regionale Engpässe angeben)? 5. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Jahr 2016 kurzzeitig bei einer Pflegefamilie untergebracht? 6. Wie viele Familien, die bereit sind Kurzzeitpflegekinder aufzunehmen gibt es in Thüringen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Anzahl der verfügbaren Kurzzeitpflegefamilien im Verhältnis zum Bedarf ein? 8. In welcher Höhe werden Pflegefamilien und Kurzzeitpflegefamilien in Thüringen bei der Aufnahme eines Pflegekinds finanziell unterstützt (bitte nach Pauschalen für materielle Aufwendungen und Kosten der Erziehung aufschlüsseln)? 9. Welche weiteren Formen der Unterstützung für Pflegefamilien und Kurzzeitpflegefamilien gibt es in Thüringen ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4145 10. In wie vielen Fällen waren im Jahr 2016 die Pflegeeltern zugleich Vormund für ein Pflegekind? 11. In wie vielen Fällen waren im Jahr 2016 Vormünder bestellt, die weder Pflegeeltern noch Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes waren? 12. Wie viele Einrichtungen zur Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen gibt es in Thüringen (bitte nach Platzkapazität, Landkreis und Träger aufschlüsseln)? 13. Welche Mindestanforderungen werden an diese Einrichtungen bezüglich sächlichen, personellen und sonstigen Voraussetzungen gestellt? 14. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2014 bis 2016 durch das Landesjugendamt im Einzelfall auf Antrag des Trägers einer Einrichtung als Betreuungskräfte zugelassen (bitte nach Träger, Landkreis und Art der Einrichtung aufschlüsseln)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.. Mit Datum vom 31. Dezember 2015 waren auf der Grundlage einer Hilfe zur Erziehung in Thüringen insgesamt 1.551 Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie, 1.672 Kinder und Jugendliche in Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht, für 27 Jugendliche wurde eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gewährt. Eine Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Kreisfreie Stadt/Landkreis am 31. Dezember 2015 andauernde Hilfen Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien §§ 27, 33 SGB VIII Kinder und Jugendliche in Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform §§ 27, 34 SGB VIII Jugendliche in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung §§ 27, 35 SGB VIII Stadt Erfurt 144 219 5 Stadt Gera 69 171 - Stadt Jena 59 87 1 Stadt Suhl 24 65 - Stadt Weimar 50 68 3 Stadt Eisenach 23 56 - Eichsfeld 80 63 - Nordhausen 58 28 1 Wartburgkreis 83 62 1 UnstrutHainichKreis 106 84 3 Kyffhäuserkreis 71 66 5 Schmalkalden-Meiningen 78 84 3 Gotha 49 82 3 Sömmerda 51 52 - Hildburghausen 53 54 1 IlmKreis 74 44 - Weimarer Land 79 66 - Sonneberg 34 61 - Saalfeld-Rudolstadt 90 54 1 SaaleHolzlandKreis 53 43 - SaaleOrlaKreis 59 44 - Greiz 73 41 - Altenburger Land 91 78 - Thüringen 1.551 1.672 27 3 Drucksache 6/4145Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 2.: Die Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege sind bundesrechtlich im SGB VIII normiert und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen. Alle Aufgaben und Leistungen im Bereich des Pflegekinderwesens werden damit allein durch die Jugendämter im jeweils eigenen Wirkungskreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit liegen der Landesregierung keine Daten und Erkenntnisse bezüglich oben genannten Fragestellung vor. Diese Daten werden nicht durch das Thüringer Landesamt für Statistik erhoben. Zu 3.: Bei der Erfassung des Thüringer Landesamtes für Statistik der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft außerhalb der eigenen Familie untergebracht sind, wird nicht zwischen deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Der Landesregierung liegen somit keine Daten bezüglich der oben genannten Fragestellung vor. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Vom Thüringer Landesamt für Statistik werden zum 31. Dezember eines jeden Jahres alle Kinder und Jugendlichen erfasst, welche auf der Grundlage einer Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 33 SGB VIII) in Thüringen in einer Pflegefamilie untergebracht sind. Eine Untergliederung der verschiedensten Möglichkeiten einer Vollzeitpflege erfolgt bei der Erfassung nicht. Der Landesregierung liegen somit keine Daten bezüglich der oben genannten Fragestellung vor. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 8.: Die Pauschalbeträge der laufenden Leistungen in Vollzeitpflege gemäß § 39 Abs. 5 SGB VIII, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für Thüringen wie folgt festgesetzt: Alter des Pflegekindes Materielle Aufwendungen Euro Kosten der Erziehung Euro Gesamtbetrag Euro bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 491 195 686 vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 573 195 768 vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 688 195 883 Handelt es sich bei dem Pflegekind um einen Minderjährigen mit einem erhöhten erzieherischen Bedarf bzw. werden auf Grund einer besonderen Problemlage erhöhte Anforderungen an die Erziehung und Betreuung gestellt, so erhöht sich der Betrag für die Kosten der Erziehung. Weiterhin können Pflegepersonen einmalige Beihilfen gewährt werden. Zu 9.: Die Unterstützung und Begleitung von Pflegefamilien ist eine Pflichtaufgabe der Fachkräfte des örtlich zuständigen Jugendamtes. Der Einflussnahme auf fachliche oder gar strukturelle Belange der Jugendämter durch das Land sind aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung rechtlich enge Grenzen gesetzt. Auf der Grundlage des § 85 Abs. 2 SGB VIII unterstützt das Landesjugendamt Thüringen die örtlichen Träger der Jugendhilfe, indem es fachliche Empfehlungen entwickelt, durch generelle und einzelfallbezogene Fachberatung und bedarfsorientierte Fortbildung. Das Landesjugendamt unterstützt die überregionale 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4145 Suche und Gewinnung von Pflegefamilien für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Darüber hinaus ist das Landesjugendamt bei der Vermittlung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in geeignete Pflegefamilien unmittelbar behilflich. Häufig nehmen Pflegepersonen Beratung durch das Landesjugendamt, zum Beispiel für die Klärung von Schwierigkeiten mit dem Jugendamt, in Anspruch. Der Landesverband der Pflege und Adoptivfamilien in Thüringen e. V. hält für Pflegeeltern und Pflegekinder ein vielfältiges Beratungs, Betreuungs und Unterstützungsangebot bereit. Zu 10.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 11.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 12.: Vollzeitpflege erfolgt in Familien, hier greift der Einrichtungsbegriff nicht. Zu 13.: Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Zu 14.: Die angefragten Daten werden nicht systematisch erfasst. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 gab es 493, 536 beziehungsweise 516 nach § 45 SGB VIII erlaubnispflichtige (Unter)Einrichtungen in Thüringen (ohne Internate und Kindertageseinrichtungen). Eine händische Überprüfung der entsprechenden Einrichtungsakten auf Erteilung einer Zulassung als Betreuungskraft ist in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.. Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: