26.06.2017 Drucksache 6/4148Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Juli 2017 Wahlpflichtfächer an Thüringer Gymnasien - Teil lI Die Kleine Anfrage 2199 vom 19. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Seit einigen Jahren ist das Wahlpflichtfach ab der Klassenstufe 9 ein versetzungsrelevantes Fach und damit auch vergleichbar mit den Pflichtfächern des gymnasialen Bildungsgangs im Freistaat Thüringen. Die Thüringer Schülerinnen und Schüler haben in den verschiedenen Fachrichtungen die Möglichkeit, sich individuell weiterzubilden und ihre Neigungen sowie Interessen zu verfolgen. Das Wahlpflichtfach soll dabei die Berufs- und Studienorientierung unterstützen. Der Generationswechsel an den Thüringer Gymnasien führt auch dazu, dass die Absicherung und Wahlmöglichkeiten des Wahlpflichtfachunterrichts zum zunehmenden Problem für die Schulen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung, dass Schüler durch die Inhalte des Wahlpflichtfachs keine Vorteile für die gymnasiale Oberstufe erlangen dürfen? 2. Plant die Landesregierung Überarbeitungen an den Lehrplänen für das Wahlpflichtfach in Folge der Erprobungsphase ? Wenn ja, welche? 3. Worin sieht die Landesregeriung die perspektivische pädagogische und didaktische Entwicklung des Wahlpflichtfachs an Thüringer Gymnasien? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jungend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 23. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dass die Schülerinnen und Schüler durch die Inhalte des Wahlpflichtfaches keine Vorteile für die gymnasiale Oberstufe erlangen dürfen, ist weder in den rechtlichen Grundlagen des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung geregelt noch in den entsprechenden Lehrplänen zu den Wahlpflichtfächern manifestiert. Jedoch ergibt sich aus der Systematik und Funktion des Wahlpflichtbereichs, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler derselben Klassenstufe an den angebotenen Wahlpflichtfächern teilnehmen können. Daher können im Hinblick auf die Chancengleichheit beim Erwerb von Schulabschlüssen nur die Inhalte der Pflichtfächer und gerade nicht die Inhalte der Wahlpflichtfächer prüfungsrelevant sein. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4148 Zu 2.: Eine Prüfung des Änderungsbedarfes erfolgt nach Abschluss und Auswertung der durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien durchgeführten Evaluation der Lehrpläne der Wahlpflichtfächer Gesellschaftswissenschaften sowie Naturwissenschaften und Technik. Zu 3.: Es wird auf die Antworten der Fragen 8, 10 und 11 der Kleine Anfrage 2198 des Abgeordneten Tischner (CDU) - Wahlpflichtfächer an Thüringer Gymnasien - Teil 1 - wird verwiesen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Wahlpflichtfächer an Thüringer Gymnasien - Teil lI Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: