29.06.2017 Drucksache 6/4157Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Juli 2017 Gründer- und Innovationszentren Die Kleine Anfrage 2185 vom 12. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Thüringen ist ein großer Universitäts- und damit auch Innovationsstandort. Firmengründungen sind wichtig für die lokale Wirtschaft. Damit diese Erfolg haben, sind häufig professionelle, mitunter auch finanzielle Hilfestellungen notwendig. Laut Presseinformationen verfügen die einzelnen Gründer- und lnnovationszentren jedoch nur über wenig Personal- und Finanzressourcen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründer- und Förderzentren für Existenzgründer gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen und in wessen Trägerschaft befinden sich diese nach Kenntnis der Landesregierung (bitte Beteiligungsstruktur einzeln auflisten)? 2. Über welchen Personalbestand verfügen die einzelnen Gesellschaften, ohne projektbezogene Stellen nach Kenntnis der Landesregierung? Wie hoch ist der Anteil an Stellen von technischem Fach- beziehungsweise Führungspersonal nach Kenntnis der Landesregierung (bitte einzeln auflisten)? 3. In welcher Art und in welchem Umfang hat sich der Freistaat Thüringen seit der Gründung der Gesellschaften an deren Arbeit beteiligt (zum Beispiel Projektfinanzierung, auch anteilig; bitte einzeln nach Gesellschaft und Jahr auflisten)? 4. In welchem Umfang haben die jeweiligen Gesellschaften nach Kenntnis der Landesregierung seit ihrer Gründung Unternehmensgründungen beziehungsweise interessierte Personen begleitet und wie beurteilt die Landesregierung die Effektivität dieser Arbeit auch vor dem Hintergrund der oben genannten begrenzten Ressourcen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat Kenntnis einerseits über die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) errichteten beziehungsweise ausgebauten Gewerbezentren , zu denen auch Technologie- und Gründerzentren zählen, und andererseits über Einzelmaßnahmen der Technologieinfrastruktur. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hande (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4157 Sämtliche vorliegenden Informationen zu GRW-geförderten Gewerbezentren sind in der Anlage 1 aufgeführt. Die Beteiligungsstruktur des Maßnahmeträgers ist nur zum Zeitpunkt der Bewilligung bekannt. Maßnahmeträger und Betreiber des Gewerbezentrums müssen nicht identisch sein. Die Beteiligungsstruktur des Betreibers eines Gewerbezentrums ist für die Förderung nicht relevant, entsprechende aktuelle Informationen liegen somit nicht vor. Als Einzelmaßnahmen der Technologieinfrastruktur sind als Applikationszentren das Anwendungszentrum Mikrosystemtechnik (AZM) Erfurt und das Centrum für intelligentes Bauen (CIB.Weimar) gefördert worden. Beide Zentren stehen weit überwiegend Forschungseinrichtungen zur Verfügung, nur mit geringen Flächenanteilen für Gründer. Maßnahmeträger ist die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT). Zu 2.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Personalbestand des Betreibers ist für die Förderung nicht relevant. Daher hat die Landesregierung keine Kenntnisse darüber. Zu 3.: Die im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung ausgereichten Investitionszuschüsse für die Errichtung beziehungsweise den Ausbau der Gewerbezentren an den Maßnahmeträger sind in der Anlage 1 mit aufgeführt. Im Rahmen der Thüringer Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung wurde von 1996 bis zum Ende der EU-Strukturfonds Förderperiode 2000 bis 2006 der laufende Betrieb der Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen für Personal- und Sachausgaben unterstützt. Konkrete Förderzahlen liegen für diesen Zeitraum nicht mehr vor, da die Frist zur Aufbewahrung der Förderakten bereits überschritten ist. Zu 4.: Über den konkreten Umfang der Begleitung von Unternehmensgründungen durch die einzelnen Technologie - und Gründerzentren kann die Landesregierung keine Aussage treffen. Die GRW-geförderten Gewerbezentren stellen kleinen (nachrangig auch mittleren) Unternehmen Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste diskriminierungsfrei für bis zu fünf im Ausnahmefall bis maximal acht Jahre zur Verfügung. Die Zweckbindungsfrist der GRW-Förderung dauert in der Regel 15 Jahre. Die Effektivität der Zentren wird am Belegungsgrad der Nutzflächen gemessen. Die Auslastung der in der Zweckbindung befindlichen Gewerbezentren liegt seit dem Jahr 2012 jeweils zum Jahresende immer über 75 Prozent, insofern ist auf Grund der mit der Förderung verbundenen maximalen Nutzungsdauer von einer hohen Effektivität der Arbeit der Zentren auszugehen. Flankierend werden die Gründungsaktivitäten in den Technologie- und Gründerzentren durch die Gewährung von Kaltmietfreistellungen für Unternehmen in ihrer Gründungs- und ersten Entwicklungsphase unterstützt . Nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation können junge technologieorientierte beziehungsweise wissensbasierte und kreativwirtschaftliche Unternehmen in den ersten drei Jahren ab Gründung diese Kaltmietfreistellung erhalten. Technologie- und Gründerzentren helfen jungen Unternehmen ihre Geschäftsideen zu entwickeln und die ersten kritischen Jahre am Markt zu überstehen. Die thüringenspezifische Förderung der Kaltmietfreistellung ist nach Einschätzung der Landesregierung ein wirksames Instrument zur Gewährleistung einer hohen Auslastung und damit hohen Effektivität der Technologie- und Gründerzentren. Tiefensee Minister 3 Drucksache 6/5157Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 GRW-geförderte Gewerbezentren in Thüringen lfd Gründerzentrum Maßnahmeträger Beteiligungsstruktur des Maßnahmeträgers Betreiber GRW-Zuschuss für Errichtung Zweckbindung läuft noch, das heißt das Gewerbezentrum stellt kleinen Unternehmen für bis zu fünf, maximal acht Jahre Räumlickeiten und Gemeinschaftsdienste zur Verfügung 1 TIP (Technologie- und Innovationspark) Jena Technologie- und Innovationspark Jena GmbH Stadt Jena (63,29%), Saale-Holzlandkreis (24,37%), Commerzbank AG / Frankfurt/M. (3,69%), Volks-und Raiffeisenbank Saaletal eG (3,69%), RA Consulting GmbH 4,75%), IHK Ostthüringen (0,21%) Technologie- und Innovationspark Jena GmbH 11.867.136,83 2 Gewerbezentrum für Kreativwirtschaft in Weimar Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) STFT BATT (Betreibergesellschaft für Applikationsund Technologiezentren Thüringen mbH) 4.632.934,80 3 Medienapplikations- und -gründerzentrum Erfurt (MAGZ)/Kindermedienzentrum Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) STIFT BATT (Betreibergesellschaft für Applikationsund Technologiezentren Thüringen mbH) 23.268.866,49 4 Gewerbezentrum für Unternehmen der Optoelektronik /Faseroptik und Medizintechnik Stadt Meiningen Stadt Zukunftstechnologie in Meiningen (ZIM) e. V. 837.467,00 5 BIZ (Bioinstrumentezentrum ) Jena Ernst-Abbe-Stiftung Stiftung BioCentiv GmbH 20.424.676,93 6 IGZ (Innovations- u. Gründerzentrum) Rudolstadt IGZ Rudolstadt GmbH Stadt Rudolstadt (26 %), LK Saalfeld-Rudolstadt (26 %), Kreissparkasse Saalfeld- Rudolstadt (24 %), Volksbank Saaletal e.G. (24 %) IGZ Rudolstadt GmbH 6.306.431,06 Zweckbindung ist abgelaufen, das heißt der Maßnahmeträger/Betreiber kann frei über die Nutzung des Gewerbezentrums entscheiden . 7 Gothaer Existenzgründer - und Transferzentrum (GET) WiBeGo- Service GmbH WiBeGo- Service GmbH 925.438,30 8 GIS Eisenach-Stedtfeld (Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld) Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH 6.717.450,99 9 TGZ (Technologieund Gründerzentrum) Schmalkalden/Dermbach Technologie- und Gründer -Förderungsgesellschaft Schmalkalden/ Dermbach GmbH Südthüringen Technologie- und Gründer -Förderungsgesellschaft Schmalkalden/ Dermbach GmbH Südthüringen 8.272.616,14 10 TGZ (Technologie- und Gründerzentrum) Ilmenau Technologie- und Gründerzentrum Ilmenau GmbH Technologie- und Gründerzentrum Ilmenau GmbH 8.543.067,30 11 TGZ (Technologie- und Gründerzentrum) Gera Technologie- und Gründerzentrum Gera GmbH Technologie- und Gründerzentrum Gera GmbH 4.057.427,60 12 BIC (Business and Innovation Centre) Sondershausen Business and Innovation Centre Nordthüringen GmbH Business and Innovation Centre Nordthüringen GmbH 3.403.493,81 13 BIC (Business and Innovation Centre) Nordhausen BIC Business and Innovation Centre Nordthüringen GmbH Business and Innovation Centre Nordthüringen GmbH 7.489.972,63 14 Gründerzentrum Mühlhausen Stadt Mühlhausen Stadt Mühlhausen 446.634,93 15 Innovations- und Gründerzentrum Weimar-Legefeld Stadt Weimar Entwicklungsgesellschaft Legefeld GmbH 2.021.926,24 16 Gründerzentrum Thimmendorf Gemeinde Remptendorf Gemeinde Remptendorf 183.420,39 noch im Bau 17 Gewerbezentrum der GIS am Standort Thälmannstraße in Eisenach Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH Stadt Eisenach (6%), Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (94%) Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH 3.164.879,00 Gründer- und Innovationszentren Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage 1