23.03.2015 Drucksache 6/416Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. April 2015 Bedarfszuweisung aus dem Landesausgleichsstock für Neustadt am Rennsteig Die Kleine Anfrage 152 vom 10. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Um Bedarfszuweisungen zu erhalten, hat die Gemeinde Neustadt am Rennsteig ein Haushaltssicherungs konzept beschlossen und damit Steuererhöhungen und andere Sparmaßnahmen eingeleitet. Im August 2014 stellte die Gemeinde Neustadt einen Antrag auf Bedarfszuweisungen des Landes. Nach Angabe des Bürgermeisters Dirk Macheleidt sei bisher keine schriftliche Antwort der Landesregierung dazu eingegan gen. Der Bürgermeister habe mündlich erfahren, es gebe keine Bedarfszuweisung, da mit dem Geld die dauernde Leistungsfähigkeit über zehn Jahre nicht erreicht werden könne. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Finanzsituation der Gemeinde Neustadt am Rennsteig ein? 2. Was hat die Landesregierung wann dem Bürgermeister von Neustadt über den Antrag auf Bedarfszu weisung aus dem Landesausgleichsstock mitgeteilt? 3. Weshalb kann die Gemeinde Neustadt gegebenenfalls keine Bedarfszuweisungen erhalten? 4. Wie will die Landesregierung in Zukunft Gemeinden unterstützen, die durch Sparanstrengungen zwar einen ausgeglichenen Haushalt erreicht haben, aber dadurch jegliche Gestaltungsspielräume aufgeben mussten? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. März 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Finanzsituation der Gemeinde Neustadt am Rennsteig ist angespannt. Sie verfügt über ein von der zu ständigen Rechtsaufsicht des IlmKreises unter Nebenbestimmungen genehmigtes Haushaltssicherungs konzept. Erschwert wird die Haushaltskonsolidierung u. a. durch Einnahmerückgänge, erhöhte Personal, Verwaltungs und Betriebsausgaben, eine überdurchschnittliche Verschuldung im Vergleich zu Thüringer Kommunen gleicher Größenklasse sowie einen kontinuierlichen Einwohnerrückgang. Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31. Dezember 2013 beträgt 1.229.300 Euro. Die Gemeinde konnte den Haushalt 2014 ohne SollFehlbetrag abschließen. Im Jahr 2015 muss die Gemeinde ihr Haushaltssicherungskonzept fort schreiben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/416 Zu 2.: Im Rahmen der Antragsbearbeitung der Gemeinde Neustadt am Rennsteig auf ergänzende Bedarfszuwei sungen nach § 4 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde mit dem Bürgermeis ter die Haushalts und Finanzsituation der Gemeinde Neustadt durch das Thüringer Landesverwaltungs amt als zuständige Bewilligungsbehörde für ergänzende Bedarfszuweisungen am 23. Dezember 2014 und am 13. Januar 2015 erörtert. Im Zusammenhang mit einer telefonischen Anfrage im Thüringer Finanzministerium wurde dem Bürgermeis ter der Gemeinde Neustadt am Rennsteig am 23. Dezember 2014 mitgeteilt, dass die Bearbeitung des An trags auf ergänzende Bedarfszuweisung im Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgt, weshalb dem Thürin ger Finanzministerium derzeit keine Informationen über den Bearbeitungsstand vorliegen. Mit Schreiben vom 27. Februar 2015 wurde der Gemeinde eine Zwischennachricht über den Antrag auf er gänzende Bedarfszuweisungen mit dem Hinweis übermittelt, dass die für die weitere Antragsbearbeitung maßgeblichen Vorschriften derzeit überarbeitet werden und insofern die abschließende Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Zu 3.: Es erfolgte bislang keine abschließende Entscheidung über die Ausreichung einer ergänzenden Bedarfs zuweisung an die Gemeinde Neustadt am Rennsteig. Anträge auf Bedarfszuweisungen werden beispielsweise abgelehnt, wenn die jeweilige Kommune auch ohne Bedarfszuweisungen im Konsolidierungszeitraum zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurück kehren kann oder wenn formale Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, wie z. B. die Vorlage eines von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Haushaltssicherungskonzepts. Zu 4.: Das Land unterstützt die Kommunen sowohl materiell als auch immateriell. Im Koalitionsvertrag der Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die Grundlage des Handelns der Landesregierung bildet, wurde festgelegt, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbes sern, indem der kommunale Finanzausgleich erhöht wird und Kommunen, die sich in der Haushaltskonso lidierung befinden, Investitionen ermöglicht werden. Daher soll in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ab dem Jahr 2016 der Kommunale Finanzausgleich strukturell und finanziell den Erfor dernissen angepasst werden. Durch diese Vorhaben sollen insbesondere auch Kommunen, die sich in fi nanziellen Schwierigkeiten befinden, unterstützt werden, um hier entsprechende Gestaltungspielräume zu ermöglichen. Flankierend dazu werden derzeit die Verwaltungsvorschriften für die Ausreichung von Be darfszuweisungen überarbeitet. Weiterhin stehen die jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden mit ihrem Fachwissen jederzeit bereit, die Kommunen vollumfänglich zu beraten und zu unterstützen, damit deren Gestaltungsspielraum mög lichst groß bleibt. Für die Schaffung von größeren Gestaltungsspielräumen kann insbesondere bei kleinen Gemeinden eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit Chancen bieten, wie sie das Thüringer Gesetz für Kommu nale Gemeinschaftsarbeit ermöglicht. Dr. Poppenhäger Minister