04.07.2017 Drucksache 6/4164Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Juli 2017 Angeblicher Vorfall in Rudolstadt am 5. Mai 2017 Die Kleine Anfrage 2176 vom 10. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe des "Saale Journals" vom 6. Mai 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... kam es in den frühen Abendstunden des gestrigen Freitag in der Titaniastraße in Rudolstadt zu einem grö ßeren Polizeieinsatz ... Ein Polizeihubschrauber war ebenso vor Ort zu sehen wie der Notarzt. Gegen 19:40 ... waren nur noch wenige Polizeikräfte auf dem Gelände eines Autohauses anzutreffen, das bereits weiträu mig abgesperrt war. Die LPI Saalfeld hatte bereits eine Stunde zuvor auf Anfrage an die Landeseinsatzzen trale Erfurt verwiesen. Dort hüllte man sich bis jetzt unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft in Schweigen. Lapidar hieß es nur, dass es sich um eine Fahndungsmaßnahme handele. Am späteren Abend wurde noch für die Zeit vor Mitternacht eine mit der Staatsanwaltschaft in Gera abgestimmte Pressemitteilung avisiert, die bis jetzt nicht vorliegt. Der ermittelnde Staatsanwalt war bisher nicht erreichbar. Nach unseren bisheri gen Recherchen kann als gesichert gelten: Vor Ort in Rudolstadt sollte gestern ein Auto verkauft werden. Bei den Verkäufern handelt es sich um ein deutsches Pärchen, bei den Käufern ... um mindestens zwei Männer südländischen Aussehens. Unklar ist bis zur Stunde, ob die offensichtlichen Scheinkäufer das Auto in ihren Besitz brachten oder mit dem eigenen Fahrzeug mindestens einen der Verkäufer anfuhren. Dabei wurde mindestens eine Person so schwer verletzt, dass der Notarzt tätig werden musste. Unterschiedliche Quellen berichten von einem Schwerverletzten, andere sprechen sogar von einer getöten [sic] Person. Die Täter sollen Richtung Kirchhasel in einem silberfarbenen Mercedes geflohen sein ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend Geschilderten ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? Welche technischen Hilfsmittel kamen zum Einsatz? 3. Wie genau verlief die "Öffentlichkeitsarbeit" vor dem Hintergrund des einleitend Geschilderten? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4164 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs.1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen Ermittlungen hat sich Folgendes ereignet: Mehrere Personen täuschten den zwei Geschädigten (Vater und Sohn) vor, den Kauf eines Neufahrzeuges in einem Autohaus in Rudolstadt vermitteln zu wollen. Unter dem Vorwand, einen günstigeren Preis aus handeln zu können, veranlasste einer der Tatverdächtigen die Kaufinteressenten, ihr am 5. Mai 2017 das für den Autokauf mitgeführte Bargeld zu übergeben. Als der Tatverdächtige mit dem Bargeld (wider Erwar ten) in ein Fahrzeug stieg, um das Gelände des Autohauses zu verlassen, wollten dies die Kaufinteressen ten verhindern. Sie wurden dabei von dem Fahrzeug erfasst. Der jüngere Geschädigte erlitt Verletzungen, die ambulant ärztlich behandelt wurden. Der ältere Geschädigte jedoch verstarb am 9. Mai 2017 an den Folgen seiner schweren Verletzungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es waren zirka 30 Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Darüber hinaus waren Beam te des Freistaats Bayern im Einsatz. Als technisches Hilfsmittel kam ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Zu 3.: Die Staatsanwaltschaft Gera und die Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld haben aus kriminaltaktischen Er wägungen die Öffentlichkeit nach ersten Fahndungserfolgen unterrichtet. Zu 4.: Bei der Staatsanwaltschaft Gera wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen gemein schaftlichen Mordes gemäß § 211 Strafgesetzbuch eingeleitet. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei deutsche Staatsangehörige (21 und 18 Jahre) und drei rumänische Staatsangehörige (22, 23 und 39 Jahre). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall in Rudolstadt am 5. Mai 2017 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: