04.07.2017 Drucksache 6/4167Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Juli 2017 Kriterien für eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl auch für die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt gültig? Die Kleine Anfrage 2140 vom 28. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Medieninformation 56/2017 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales liegt derzeit ein Gesetz über künftige Kreisgrenzen und Kreissitze zur Beratung im Kabinett. Ausweislich der Medieninformation ist geplant, den Städten Gera und Weimar die Kreisfreiheit zu gewähren, obwohl sie die Anforderungen nach § 3 Abs. 1 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) nicht erfüllen. Ausweislich des Ergebnisses der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung unterschreitet Gera die Anforderungen nach § 3 Abs. 1 ThürGVG um circa 20 Prozent und Weimar um circa 39 Prozent. Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1638 in Drucksache 6/3425 ist zu entnehmen, dass die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt derzeit finanziell leistungsfähig ist, aber aufgrund der Unterschreitung von circa 16 Prozent der Anforderungen nach § 4 Abs. 1 ThürGVG neugegliedert werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien rechtfertigen aus Sicht der Landesregierung eine zulässige Unterschreitung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 ThürGVG für die Städte Gera und Weimar? 2. Wie schneidet die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt bei den sich aus Beantwortung der Frage 1 ergebenden Kriterien ab? 3. Plant die Landesregierung auch Ausnahmetatbestände für kreisangehörige Gemeinden bezüglich § 4 Abs. 1 ThürGVG? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit seinem am 9. Juni 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 nichtig ist. Die Regelungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen sind damit nicht mehr Grundlage des Handelns der Landesregierung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4167 Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Kriterien für eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl auch für die Landgemeinde Nesse-Apfelstädt gültig? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: