04.07.2017 Drucksache 6/4171Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Juli 2017 Vorfall in Erfurt am 19. Mai 2017 (Nettelbeckufer) Die Kleine Anfrage 2203 vom 23. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeine vom 22. Mai 2017 war Folgendes zu entnehmen: "... Ein 15-jähriger Jugendlicher ist am Freitagnachmittag am Nettelbeckufer ausgeraubt und geschlagen worden. Zwei Personen im Alter von etwa 16 und 18 Jahren sprachen ihn am Ufer der Gera an, drohten ihm mit Gewalt und durchwühlten seine Sachen. Dann stahlen sie unter anderem eine Kreditkarte und Kopfhörer. Bevor die Täter mit ihrer Beute im Wert von etwa 60 Euro flüchteten, schlug einer der beiden dem Jungen ins Gesicht . ... Die beiden Männer werden folgendermaßen beschrieben: Sie haben ein südländisches Aussehen und sind etwa 16 bis 18 Jahre alt. Einer hat kurze schwarze Haare, ist etwa 1,85 Meter groß und trug hellblaue Jeans sowie ein graues Langarmhemd mit hochgekrempelten Ärmeln. Der zweite Täter hat schwarze lockige Haare, ist etwa 1,80 Meter groß und trug eine kurze dunkle Hose sowie ein schwarzes T-Shirt mit orangefarbener Aufschrift 'KMN'. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4171 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 15. Juni 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 19. Mai 2017 bedrohten in Erfurt, Nettelbeckufer, zwei unbekannte männliche Personen den späteren Geschädigten, durchsuchten seine Sachen und entwendeten die Kreditkarte sowie Kopfhörer. In diesem Zusammenhang wurde der Geschädigte durch eine der unbekannten männlichen Personen geschlagen . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raub gegen "Unbekannt" eingeleitet. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Es wurde eine Person im Alter von 15 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Die Anzeige wurde durch einen Polizeibeamten auf der Polizeidienststelle aufgenommen. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beschädigung von privatem oder öffentlichem Eigentum vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Erfurt am 19. Mai 2017 (Nettelbeckufer) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: