03.07.2017 Drucksache 6/4174Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2017 Kontakte Thüringer Neonazis zur National Alliance (NA) in den USA Die Kleine Anfrage 2092 vom 3. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Die National Alliance bestand formal von den Jahren 1967 bis 2013 und gilt als eine extrem rassistische neonazistische Organisation in den USA mit Kontakten ins Ausland. Ihr inzwischen verstorbener Gründer William Luther Pierce verfasste die Turner Diaries (Turner Tagebücher), einer auch in der Bundesrepublik unter militanten Neonazis weit verbreiteten Anleitung zum Aufbau militanter bewaffneter Strukturen im sogenannten "Rassenkrieg" in Form eines Romans und ist eng mit der "White Supremacy"-Bewegung in den USA verbunden. Die Turner Diaries waren auch Gegenstand der Beweisaufnahme im Prozess gegen fünf Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds. Bekannt ist ferner, dass der bundesweit bekannte neonazistische Mörder Hendrik Möbus aus Sondershausen (Thüringen) im Jahr 1999 zu Pierce flüchtete, von Thüringer Zielfahndern des Landeskriminalamts aufgespürt wurde, in Auslieferungshaft genommen wurde und daraufhin in den USA einen Asylantrag stellte.1 Nach Darstellung des dpa-Journalisten Christoph Lemmer 2 sagten im Asylverfahren von Hendrik Möbus inzwischen enttarnter V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz , Mirko Hesse (Tarnname Strontium), als auch die enttarnte Quelle des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Tino Brandt, zugunsten von Möbus aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche beziehungsweise wie viele Thüringer Neonazis hielten sich nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 1990 bei der "National Alliance" beziehungsweise bei William Luther Pierce in den USA auf (bitte nach Jahren und Organisationshintergrund der Person, Zeitraum des Aufenthalts und gegebenenfalls Anlass beziehungsweise Zweck des Aufenthalts aufschlüsseln)? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich Tino Brandt im Jahr 2001 bei der "National Alliance" in den USA aufhielt und er dort im Asylverfahren des neonazistischen Mörders Hendrik Möbus zugunsten dessen aussagte? 3. Hatte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis von der Reise Tino Brandts zur "National Alliance" und beziehungsweise oder zu dessen Aussage im Asylverfahren des Möbus und wenn ja, handelte Tino Brandt im Auftrag des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4174 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz die Reise zur "National Alliance" finanzierte und war die Aussage der Quelle Brandt im Asylverfahren des Möbus mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz abgestimmt? 5. Kann die Landesregierung aufgrund ihrer Kenntnisse ausschließen, dass die Reise der Quelle Tino Brandt durch Mittel des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz finanziert wurde? 6. Kann die Landesregierung aufgrund ihrer Kenntnisse ausschließen, dass sich Tino Brandt auf Betreiben des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz bei der "National Alliance" aufhielt beziehungsweise zugunsten von Hendrik Möbus im Zuge dessen Asylverfahrens aussagte? 7. In welchem konkreten Zeitraum fand nach Kenntnis der Landesregierung die Reise des Tino Brandt in die USA und dessen Aussage im Asylverfahren des Möbus statt? 8. Ist der Landesregierung bekannt, ob Tino Brandt auf seiner Reise begleitet wurde und wenn ja, welcher Behörde und beziehungsweise oder Organisation die Begleitung zuzuordnen war? 9. Wurde die Zielfahndung des Landeskriminalamts Thüringen, welche nach dem untergetauchten Mörder Hendrik Möbus fahndete und ihn in den USA stellte, über das Agieren der Quelle des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz im Asylverfahren Möbus informiert (wenn ja, wie fand dies statt)? 10. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Thüringer Neonazis, welche im Zuge des Asylverfahrens Hendrik Möbus Aussagen tätigten? 11. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass eine im Jahr 2001 aktive Quelle des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz eine Aussage im Asylverfahren zugunsten des Mörders Hendrik Möbus getätigt hat, welchen die Zielfahndung des Landeskriminalamts suchte und feststellte und wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang? 12. Wurden seit dem Jahr 1990 Ausgaben der "Turner Diaries" in Thüringen festgestellt und wenn ja, welche Ermittlungsverfahren schlossen gegebenenfalls mit welchem Ergebnis an? 13. Sind der Landesregierung über die Frage 12 hinaus gehend weitere Fälle seit dem Jahr 1990 bekannt geworden, in denen sich Thüringer Neonazis zustimmend auf die "Turner Diaries" bezogen oder auf Onlineexemplare dieser Schriften im Internet verlinkt haben, wenn ja, welche Angaben kann sie darüber machen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2017 die Antwort auf die Kleine Anfrage übersandt und diese Antwort als Verschlusssache "VS-VERTRAULICH" eingestuft. Von einem Abdruck der Antwort der Landesregierung in dieser Drucksache wird deshalb abgesehen. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 115 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Verbindung mit der Geheimschutzordnung des Landtags. Endnote: 1 Vergleiche http://www.morgenweb.de/nachrichten/welt-und-wissen/erhellt-ein-roman-die-hintergrunde-des-nsu-terrors -1.1861370. 2 Vergleiche http://www.bitterlemmer.net/wp/2015/01/02/moebus-turner-diaries-pierce-tino-brandt-nsu-hammerskins/. Kontakte Thüringer Neonazis zur National Alliance (NA) in den USA Ich frage die Landesregierung: Endnote: