06.07.2017 Drucksache 6/4180Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2017 Vorfall in Erfurt am 15. Mai 2017 (Ilversgehoven) Die Kleine Anfrage 2189 vom 17. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Netzausgabe der Thüringer Allgemeine vom 16. Mai 2017 berichtete Folgendes: "... Eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen eskalierte am Montagnachmittag in Erfurt im Bereich Ilversgehoven derart, dass ein 15-Jähriger schwer verletzt wurde. Laut Polizei wurde der 15-Jährige durch fünf Jugendliche so zugerichtet, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Zur Ursache, Tatmittel sowie zur Tatbeteiligung könnten derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, heißt es von der Polizei. Die Kriminalpolizei hat im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Erfurt die Ermittlungen aufgenommen ." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4180 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 28. Juni 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam es aufgrund des Diebstahls einer Geldbörse zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe von fünf Personen und dem Geschädigten sowie seinem Begleiter . In der Folge verletzte der Tatverdächtige den Geschädigten mit einem Messer. Zu 2.: Es wurden insgesamt drei Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls eingeleitet. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 4.: Infolge der Auseinandersetzung wurde der 15-jährige Geschädigte verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen dauern an. Zu 6.: Es befanden sich zirka 20 Polizeibeamte im Einsatz. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Zu 7.: Infolge der Auseinandersetzung wurde das T-Shirt des Geschädigten beschädigt. Zur genauen Schadenshöhe können gegenwärtig keine Angaben gemacht werden. Die Schadensregulierung richtet sich nach dem bürgerlichen Recht. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Erfurt am 15. Mai 2017 (Ilversgehoven) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: