06.07.2017 Drucksache 6/4181Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2017 Vorfall in Erfurt am 26. Mai 2017 (Nähe Jugendhaus "Domizil") Die Kleine Anfrage 2220 vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Thüringer Allgemeine vom 29. Mai 2017 war Folgendes zu entnehmen: "... Erfurt. Am 26. Mai, gegen 2:30 Uhr kam es auf dem Verbindungsweg zwischen Hallescher Straße und der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof, unweit des Jugendhauses 'Domizil', zu einem sexuell motivierten Übergriff auf eine 24-jährige Frau. Zum benannten Zeitpunkt ging die Frau mit ihrem Hund in diesem Bereich spazieren. Der Übergriff durch den männlichen Täter erfolgte an der dortigen Schulturnhalle, wobei der unbekannte Täter von hinten angriff. Beschreibungen zu dem Unbekannten liegen nicht vor. Der Mann flüchtete, nachdem eine Gruppe Jugendlicher die Hallesche Straße in Richtung des Jugendtreffs 'Domizil' passierte. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? 7. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4181 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei soll die Geschädigte von einer männlichen Person angegriffen und in der Folge vergewaltigt worden sein. Eine genaue Täterbeschreibung konnte die Geschädigte nicht angeben, lediglich dass dieser deutsch sprach. In den Folgetagen war die Geschädigte für weitere Vernehmungen nicht mehr erreichbar. Auch einer Vorladung und Terminabsprache leistete diese keine Folge. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung/Vergewalti-gung gemäß § 177 Strafgesetzbuch gegen einen unbekannten Tatverdächtigen eingeleitet. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Bei der Tat wurde eine 24-jährige Frau geschädigt. Diese hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Zu 5.: Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Es waren sechs Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Zu 7.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Vorfall in Erfurt am 26. Mai 2017 (Nähe Jugendhaus "Domizil") Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: