06.07.2017 Drucksache 6/4183Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2017 Kriterien für eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl auch für den Landkreis Gotha gültig? Die Kleine Anfrage 2139 vom 28. April 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Medieninformation 56/2017 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales liegt derzeit ein Gesetz über künftige Kreisgrenzen und Kreissitze zur Beratung im Kabinett. Ausweislich der Medieninfor mation ist geplant, den Städten Gera und Weimar die Kreisfreiheit zu gewähren, obwohl sie die Anforderun gen nach § 3 Abs. 1 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen (ThürGVG) nicht erfüllen. Ausweislich des Ergebnisses der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung unter schreitet Gera die Anforderungen nach § 3 Abs. 1 ThürGVG um circa 20 Prozent und Weimar um circa 39 Prozent. Der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung ist zu entnehmen, dass der Landkreis Gotha im Jahr 2035 die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 ThürGVG um circa sechs Prozent unterschreitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kriterien rechtfertigen aus Sicht der Landesregierung eine zulässige Unterschreitung der Anfor derungen nach § 3 Abs. 1 ThürGVG für die Städte Gera und Weimar? 2. Wie schneidet der Landkreis Gotha bei den sich aus Beantwortung der Frage 1 ergebenden Kriterien ab? 3. Plant die Landesregierung auch Ausnahmetatbestände für Landkreise bezüglich § 2 Abs. 1 ThürGVG? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit seinem am 9. Juni 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016 (Vorschaltgesetz) nichtig ist. Die Regelungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen sind damit nicht mehr Grundlage des Handelns der Landesregierung. Zu 2. und 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Kriterien für eine Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl auch für den Land-kreis Gotha gültig? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. und 3: