06.07.2017 Drucksache 6/4184Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Juli 2017 Gewaltsame "Spontan-Demonstration" von Neonazis am 1. Mai 2017 in Apolda Die Kleine Anfrage 2172 vom 4. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich einer Demonstration der neonazistischen Partei "DIE RECHTE" am 1. Mai 2017 in Halle versammelten sich bis zu 500 Neonazis am Hauptbahnhof Halle in Sachsen-Anhalt. Weil die Teilnehmer die Kontrollen der Polizei verweigerten und Blockaden den Aufmarsch verhinderten, wurde nur eine Standkundgebung erlaubt und alle Ersatzveranstaltungen in Sachsen-Anhalt verboten. Eine mit PKWs abreisende Gruppe Neonazis attackierte im Anschluss Jugendliche mit Schlagstock, Flaschen, Steinen und PKWs in Halle. Eine mit der Bahn abreisende Gruppe Neonazis zwischen 100 bis 200 Personen stieg in Apolda aus und führte eine Spontandemonstration durch, bei der Polizisten angegriffen worden sein sollen. Das "Antikapitalistische Kollektiv", ein Netzwerk sogenannter "Autonomer Nationalisten" veröffentlichte über seinen Twitterkanal parallel zur Demonstration Beiträge, aus denen meines Erachtens nach hervorgeht, dass das Netzwerk für die Randale verantwortlich ist. Darunter einen Tweet wie "Wir laufen mit 200 Leuten durch Apolda" und dem Frontbanner des "Antikapitalistischen Kollektivs", "Polizei wurde zurückgedrängt und beworfen. Wir holen uns die Straße zurück", "Große militante Spontandemonstration in Apolda. Polizei hat Angst", "Die Straße gehört uns! Polizei hat Angst" und "Völlige Eskalation in #Apolda" wurden teils später gelöscht. Bis zu 100 Personen sollen später festgenommen worden sein. Auf der Internetseite des "Antikapitalistischen Kollektivs Thüringen" wird ein "Antikapitalistisches Kollektiv Thüringen" sowie das "Kollektiv 56" (Erfurt) aufgeführt. Bereits bei der Demonstration von Neonazis am 1. Mai 2015 in Saalfeld trat das Kollektiv mit einem eigenen Block besonders aggressiv und gewaltaffin auf, aus dem heraus auch Journalisten angegriffen wurden. Ich habe in Filmaufnahmen vom Aufmarsch in Halle gesehen, dass dort unter anderem der Landesvorsitzende der Partei "Die Rechte" Enrico Biczysko und der stellvertretende Landesvorsitzende Michel Fischer teilnahmen . Laut Presseberichten soll Fischer unter den festgenommenen Neonazis in Apolda gewesen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Anreise der genannten Gruppe von Halle nach ApoIda vor (insbesondere zur Gruppengröße, zum Zeitpunkt des Ausstiegs, zur Anzahl der Polizeikräfte im Zug und zur Anzahl der Polizeikräfte am Bahnhof)? 2. Wie stellte sich der Ablauf der "Spontandemonstration" und die von den Teilnehmern ausgehenden Straftaten nach bisherigen Kenntnisstand dar (bitte mit Zeitangaben) und wie viele Personen nahmen daran teil? 3. Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wurden wegen welcher Straftaten im Zusammenhang mit der "Spontandemonstration" gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König-Preuss (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4184 4. Mit wie vielen Polizeikräften wurde die "Spontandemonstration" in der Anfangsphase begleitet und wie viele weitere wurden im Verlauf bis zum Ende des Einsatzes hinzugezogen? 5. In wie vielen Fällen wurden Identitätsfeststellungen und Gewahrsamnahmen im Zusammenhang mit der "Spontandemonstration" durchgeführt? 6. Wurden im Zusammenhang mit der "Spontandemonstration" Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen durchgeführt, wenn ja, um welche handelt es sich? 7. Falls im Zusammenhang mit der "Spontandemonstration" Menschen zu Schaden kamen oder Sachschäden entstanden sind, welche Angaben kann die Landesregierung dazu machen? 8. Wurden erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt, wenn ja, gegen wie viele Personen? Wenn nein, warum fanden diese nicht statt? 9. Aus welchen Orten stammen nach Kenntnis der Landesregierung die festgenommenen Tatverdächtigen jeweils (bitte auflisten)? 10. Welchen extrem rechten Gruppierungen oder Parteien und ihren Gliederungen können diese Tatverdächtigen zugeordnet werden? 11. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Verantwortlichen der "Spontandemonstration " vor, insbesondere über die Rolle des "Antikapitalistischen Kollektivs" und der Partei "Die Rechte"? 12. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Strukturen, Personenpotential und örtliche Herkunft der Akteure des "Antikapitalistischen Kollektivs" in Thüringen? 13. Wie bewertet die Landesregierung das Netzwerk vor dem Hintergrund ihres militanten Auftretens? 14. Welche Aktivitäten des "Antikapitalistischen Kollektivs" wurden der Landesregierung seit dem Jahr 2015 in Thüringen bekannt (Infostände, Aktionen, Versammlungen et cetera; bitte einzeln nach Datum, Kommune , Teilnehmerzahl und gegebenenfalls Straftatbestand auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 27. Juni 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Der Landesregierung liegen zur Fragestellung folgende Erkenntnisse vor: In den Nachmittagsstunden des 1. Mai 2017 wurde im Bereich des Hauptbahnhofes Halle/Saale eine Standkundgebung der Partei "Die Rechte" unter Beteiligung von circa 600 bis 650 Personen durchgeführt. Die angereisten Versammlungsteilnehmer in Halle/Saale setzten sich aus verschiedenen rechtsgerichteten Gruppierungen zusammen. Darunter waren auch Mitglieder des sogenannten "Antikapitalistischen Kollektivs " (AKK). Die Versammlungsteilnehmer wurden einer polizeilichen Kontrolle zur Feststellung von auflagenwidrigen Gegenständen unterzogen. Ein Großteil der Teilnehmer verweigerte die Kontrollmaßnahmen und entschloss sich, nicht an der Demonstration teilzunehmen. Das AKK teilte via Twitter mit: "Werden uns den Kontrollen entziehen u. selbst entscheiden, wo wir laufen." 3 Drucksache 6/4184Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nach Veranstaltungsende wurde der Bundespolizei bekannt, dass eine größere Gruppe (250 bis 350 Personen des rechten Spektrums) mit einem Zug in Richtung Erfurt über Merseburg (Sachsen-Anhalt) abreisen wollte. Durch Einsatzkräfte der Bundespolizei erfolgte eine Zugbegleitung in Stärke eines Einsatzzuges . Am Bahnhof Merseburg stieg die Mehrheit (circa 200 bis 250 Personen) aus. Da eine spontane Anschlusskundgebung zu erwarten war, verließen die Begleitkräfte der Bundespolizei den Zug und übernahmen polizeiliche Maßnahmen am Bahnhof Merseburg. Die im Zug verbliebenen circa 100 Personen reisten weiter in Richtung Erfurt. Eine polizeiliche Begleitung dieser Personengruppe durch Kräfte der Bundespolizei erfolgte nicht. Auf diese Reisebewegung abstellend, wurden in Abstimmung zwischen der Bundespolizei und der Polizei Thüringen Einsatzkräfte in den Bereich der Bahnhöfe ApoIda, Weimar und Erfurt entsandt, um die Ankunft polizeilich zu begleiten und auf mögliche Anschlussveranstaltungen versammlungsrechtlicher Natur reagieren zu können. Die Personengruppe stieg nach Ankunft des Zuges in Apolda um 15:47 Uhr geschlossen aus. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich insgesamt vier Polizeibeamte der Landespolizeiinspektion Jena vor Ort. Zu 2.: Nach Ankunft des Zuges in Apolda stiegen alle Personen der benannten Personengruppe aus und formierten sich dort mit weiteren per Pkw angereisten Personen zu einem spontanen Aufzug. Die dann etwa 150 Personen waren teilweise vermummt und aggressiv gegenüber den vor Ort anwesenden Polizeikräften. Es wurde mit Steinen und Flaschen auf Polizeibeamte und Funkstreifenwagen geworfen. Auch kam es zu Schäden an den Dienstfahrzeugen. Die Personengruppe führte einen Aufzug unter Vorhaltung von Bannern, Flyern und Transparenten durch das Stadtgebiet von Apolda durch. Während des Aufzuges wurden zahlreiche sogenannte Bengalos und Feuerwerkskörper gezündet. Gegen 16:00 Uhr kam es zu einer Sachbeschädigung einer Doppelglasscheibe am Gebäude der Allianz-Versicherung, die durch den Wurf von Pflastersteinen beschädigt wurde. Ein Funkstreifenwagen, der mit dem Ziel, den Aufzug zu stoppen, vor die Gruppierung gesetzt wurde, wurde gegen 16:04 Uhr in der Robert-Koch-Straße massiv mit Steinen und Flaschen beworfen. Aufgrund der Lageentwicklung waren zwischenzeitlich die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte der Thüringer Polizei durch die Landespolizeidirektion der Landespolizeiinspektion Jena unterstellt und nach Apolda entsandt worden. Nach Eintreffen der ersten zusätzlichen Einsatzkräfte erfolgte gegen 16:07 Uhr im Bereich der Bahnhofstraße der erste Zugriff. Es wurden 47 Personen vorläufig festgenommen. Hierbei kam es zu zahlreichen Widerstandshandlungen gegen die Polizeikräfte. Weitere 56 Personen wurden bis 16:41 Uhr im Nahbereich festgestellt und ebenfalls vorläufig festgenommen. Zu 3.: Es wurden Ermittlungsverfahren gegen 103 Tatverdächtige wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs eingeleitet. Im Weiteren wurden Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen zwei Tatverdächtige und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (nach § 27 VersG) gegen 19 Tatverdächtige sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (nach § 29 VersG) gegen 28 Betroffene eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: In Apolda befanden sich zum Zeitpunkt des Eintreffens des Zuges am Bahnhof vier Polizeibeamte vor Ort. Im weiteren Verlauf erfolgte die Alarmierung und Entsendung weiterer Einsatzkräfte wie folgt: 15:47 Uhr - 33 Einsatzkräfte 15:51 Uhr - 151 Einsatzkräfte 15:56 Uhr - 5 Einsatzkräfte 16:00 Uhr - 20 Einsatzkräfte 16:32 Uhr - 2 Einsatzkräfte mit Gefangenentransportkraftwagen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4184 Insgesamt waren damit im unmittelbaren Zusammenhang mit der "Spontandemonstration" 215 Polizeikräfte in Apolda im Einsatz. Zu 5.: Im Rahmen der Anzeigenaufnahme wurden 103 Personen erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 sowie auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Folgende Sicherstellungen wurden vorgenommen: ein Aufkleber, drei Paar Handschuhe, zehn Schlauchschals, ein Halstuch, eine Jacke, eine Mütze, ein Stoffbeutel , ein Paar Einweghandschuhe, drei Schutzbrillen, drei Fahnen, sechs Flaggen, zwei Nothämmer, eine Atemschutzmaske, sieben Mobiltelefone, ein Silvesterfeuerwerk. Weiterhin wurden insgesamt 92 Identitätsdokumente erfasst, welche nicht sichergestellt wurden. Zu 7.: Während des Einsatzes zog sich ein Polizeivollzugsbeamter im Zuge der Täterverfolgung eine Fußverletzung zu. Zudem wurde eine weibliche Person bei ihrer Festnahme verletzt. Ferner kam es zu Beschädigungen von drei Polizeifahrzeugen. Bei einem Funkstreifenwagen wurde die Frontscheibe beschädigt (Schadenshöhe laut Rechnung 754,51 Euro), bei einem weiteren die Motorhaube (Schadenshöhe gemäß Kostenvoranschlag 1.792,12 Euro). Das dritte Polizeifahrzeug trug Schäden an der Motorhaube, dem Kotflügel vorn rechts sowie am Stoßfänger hinten davon. Für diese Schäden liegen noch keine Kostenangaben vor. Die Kosten für die eingeworfene Scheibe am Gebäude der Allianz-Versicherung werden auf circa 1.500 Euro geschätzt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 8.: Um 16:44 Uhr wurde die Bereitschaftsstaatsanwältin über die vorläufige Festnahme von 103 Personen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs in Kenntnis gesetzt. Ihr wurde mitgeteilt , dass bereits Vorbereitungen für kriminalpolizeiliche Maßnahmen in der Polizeiinspektion Apolda getroffen wurden und erkennungsdienstliche Maßnahmen (ED-Behandlung) bei allen Personen vorgesehen sind. Um 17:53 Uhr wurde der Bereitschaftsstaatsanwältin vorgeschlagen, dass auf Grund der zu erwartenden Bearbeitungsdauer zunächst auf eine ED-Behandlung der 103 Personen verzichtet wird und diese stattdessen jeweils einer Identitätsfeststellung sowie einer Foto-Video-Dokumentation einschließlich Kleidung und aller mitgeführten Gegenstände unterzogen werden. Es wurde vorgeschlagen, die ED-Behandlungen im Nachgang über Vorladungen umzusetzen. Diesem Vorschlag stimmte die Bereitschaftsstaatsanwältin zu. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 9.: Die Tatverdächtigen sind unter anderem in Thüringen (55x), Hessen (16x), Baden-Württemberg (9x), Rheinland -Pfalz (6x), Brandenburg (4x), Berlin (4x), Niedersachsen (3x), Bayern (2x), Nordrhein-Westfalen (1x), Sachsen (1x), Sachsen-Anhalt (1x) und Schleswig-Holstein (1x) wohnhaft. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 10.: Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen können die Tatverdächtigen aus Thüringen der Partei "Die Rechte" und unter anderem den rechtsextremistischen Gruppierungen "Antikapitalistisches Kollektiv", "Kollektiv 56", "Aktionsgruppe Weimarer Land", "Pro Ohrdruf", "Nationale Jugend Gotha", "Division Gotha", "Nationaler Aufbau Eisenach" (Zusammenschluss von "Nationale Jugend Eisenach-Wartburgkreis" und "Jugendoffensive Wartburgkreis"), "Garde 20", "Kommando EKSV", "Sturm 29 - NaHoo", "Werwölfe Thüringen" und "Division Braune Wölfe" zugeordnet werden. Zu den Tatverdächtigen anderer Bundesländer liegen aktu- 5 Drucksache 6/4184Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode ell keine Erkenntnisse vor. Die weitergehende Überprüfung der Personen durch die Sicherheitsbehörden dauert noch an. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 11.: Der Landesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse hinsichtlich der Verantwortlichen der "Spontandemonstration " vor. Gleichwohl wird eingeschätzt, dass Angehörige des sogenannten "Antikapitalistischen Kollektivs " (AKK) in den organisatorischen Ablauf eingebunden waren. Dies zeigt sich unter anderem in Twitter- Botschaften und Fotos im Internet, womit Aktionen durch teilnehmende Mitglieder des "AKK" begleitet wurden. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 10 verwiesen. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 12.: Das sogenannte "Antikapitalistische Kollektiv" (AKK) ist nach eigenen Angaben ein antikapitalistisches Netzwerk ohne Führer, Mitgliedschaften oder finanzielle Infrastruktur. Die Aktionen werden von Einzelpersonen durchgeführt, die sich mit dem AKK identifizieren. Es gibt kaum Strukturen, was die Verfolgung, Informationssammlung oder ein Verbot schwierig macht. In Thüringen existiert seit dem Frühjahr 2015 eine in Erfurt und dem Erfurter Umland agierende Gruppierung namens "Kollektiv56". Sie bezeichnen sich selbst als "keine homogene nach innen geschlossene Gruppe". Es soll weder Mitglieder, noch Ränge oder gar Posten geben. Das auf der Internetseite formulierte Ziel des "Kollektiv56" ist es, eine "Gegenkultur zum antideutschen und sozialmarxistischen Zeitgeist" zu schaffen. Das "Kollektiv56" wird auf der Internetseite/Antikap Blog des "Antikapitalistischen Kollektivs"1 neben einem "Antikapitalistischen Kollektiv Thüringen" als Einzelgruppe unter den "Antikapitalistischen Gruppen" aufgeführt . Zwischen dem "AKK", "K56" und der sogenannten "National Action" (eine britische nationale Jugendorganisation ) gibt es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Am 25. August 2016 wurde durch die "National Action" im Internet ein Interview veröffentlicht, was diese nach eigenen Angaben anlässlich der Mai-Demonstrationen 2016 in Deutschland mit dem AKK geführt hat. Dabei wurden durch das AKK oben genannte Kernaussagen getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Zu 13.: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann von Seiten der Landesregierung keine abschließende Einschätzung zum Netzwerk des "Antikapitalistischen Kollektivs" beziehungsweise zum "Kollektiv56" getroffen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Personen oder Personengruppen sich gegebenenfalls in kürzester Zeit flashmobartig zu einer Gruppe zusammenziehen, um Straftaten zu begehen, Flyer zu verteilen oder an Kundgebungen/Demonstrationen teilzunehmen. Die Kommunikation erfolgt offensichtlich über soziale Netzwerke oder smartphonebasierende Kommunikationsplattformen wie WhatsApp. Das AKK rief im Vorfeld der Versammlung am 1. Mai 2017 in Halle/Saale auf ihrer Internetpräsenz2 unter dem Beitrag "HOHES GEWALTPOTENTIAL AM 1.MAI IN HALLE!" auf, sich "…zur Wehr zu setzen!" Dabei wird die Schuld für eine Eskalation der Gewalt in der Vergangenheit in Saalfeld (2015) und Plauen (2016) bei den Gegendemonstranten und den Sicherheitskräften gesucht. "Am 1. Mai werden wir in Halle konsequent und bestimmt auftreten um die zunehmende Gewalt gegen unsere Demonstrationen nicht durch Tränen und Selbstmitleid, sondern durch unsere Taten und unseren Widerstand zu beenden." Sowohl die Äußerungen der Gruppierung im Netz als auch ihr martialisches Auftreten (geschlossen und als sogenannter "Schwarzer Block", teilweise vermummt) deuten auf ein hohes Gewaltpotential hin. Die Ereignisse um die Demonstration am 1. Mai 2016 in Plauen (Sachsen) haben gezeigt, dass Mitglieder des AKK zur Anwendung von Gewalt bereit sind. Bei zukünftigen Demonstrationen unter Teilnahme des AKK kann daher stets von einem erhöhten Gewaltpotenzial ausgegangen werden. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4184 Aus der Anonymität des sogenannten "Schwarzen Blocks" heraus können Kleingruppen relativ geschützt agieren und so Straftaten gegen den politischen Gegner oder Polizei- und Ordnungskräfte verüben. Er ist ein Ausfluss des vom AKK propagierten "aktiven Widerstands" und des "Kampfes um die Straße". Zu 14.: Zum "AKK" wurden der Landesregierung lediglich die nachfolgend genannten Vorkommnisse der Untergruppe "Kollektiv 56" bekannt: 25.03.2015 THÜGIDA-Veranstaltung 02.05.2015 am Bahnhof Vieselbach werden offensichtlich durch Anhänger K56 Scheiben eingeworfen 20.09.2015 Abbrennen von Plakaten "Welcome Refugees" in der Prager Straße, Erfurt 18.11.2015 Demonstration in Sömmerda 28.01.2016 Körperverletzung im Restaurant "Burger King" Erfurt 05.02.2016 Eindringen in die Engelsburg in Erfurt 06.02.2016 Feststellung von Aufklebern K56 "Erfurt bleibt deutsch" am RedRoxx 09.02.2016 Anbringen von Aufklebern K56 "Hol dir deine Stadt zurück" an Duschcontainern einer Gemeinschaftsunterkunft 05.05.2016 Landfriedensbruch in der Vollbrachtstraße, Erfurt, Überfall auf das Alternative Stadtzentrum (AJZ) Bekannt ist zudem, dass Beiträge über die Internetseite und den Twitter-Account der Gruppierung "Kollektiv 56" veröffentlicht werden. Im Jahr 2016 wurden wiederholt Aufkleber im Erfurter Stadtgebiet festgestellt, die mit der Aufschrift "Erfurt bleibt Deutsch" und dem Namen der Gruppierung "Kollektiv56" versehen waren . Des Weiteren wurde bei Demonstrationen wiederholt ein Transparent mit der Aufschrift "K56" beziehungsweise "Kollektiv56" festgestellt. Am 10. September 2016 führte das "Kollektiv56" in Erfurt eine "Infoveranstaltung zur Demonstration am 5. November 2016 in Magdeburg" durch. Darüber hinaus wurden im Jahr 2016 zwei interne Veranstaltungen des "Antikapitalistischen Kollektivs" in Thüringen bekannt. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Siehe https://antikapitalisten.wordpress.com. 2 Siehe www.antikap.org. Gewaltsame "Spontan-Demonstration" von Neonazis am 1. Mai 2017 in Apolda Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: Zu 14.: Endnote: