06.07.2017 Drucksache 6/4185Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Juli 2017 Beförderungspraxis bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 2194 vom 18. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Anfrage dient der Aktualisierung meiner Kleinen Anfrage 590. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizisten sollten beziehungsweise sollen in den Jahren 2016 und 2017 befördert werden (geplante Beförderungen; bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln, die Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe vor wie nach der Beförderung angeben sowie nach Polizeivollzugsdienst, Beamten im Verwaltungsdienst sowie Tarifangestellten im Verwaltungsdienst aufschlüsseln)? 2. Wie viele Polizisten wurden in den Jahren 2016 bis 2017 (bisheriger Jahresverlauf) tatsächlich befördert (vollzogene Beförderungen; bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Welche Beförderungsquote wurde in den Jahren 2015 bis 2017 tatsächlich erreicht (tatsächliche Beförderungsquote ; bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 4. Wie viele Konkurrentenstreitverfahren sind gegenwärtig im Polizeivollzugsdienst und im Verwaltungsdienst anhängig? Wie viele Beförderungen können wegen der anhängigen Konkurrentenstreitverfahren im Polizeivollzugsdienst sowie im Verwaltungsdienst nicht vorgenommen werden? 5. Welche Beförderungsquote wurde im Jahr 2016 für die Thüringer Polizei tatsächlich erreicht und welche Beförderungsquote plant die Landesregierung für die Jahre 2017 und 2018 für die Thüringer Polizei (bitte nach Jahresscheiben und Polizeivollzugsdienst sowie Verwaltungsdienst aufschlüsseln)? 6. Plant die Landesregierung für die Jahre 2017 und 2018 eine einheitliche Beförderungsquote für alle Ressorts (wenn nein, bitte die Ausnahmen mitsamt Begründung aufführen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu den bei der Thüringer Polizei (ohne Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ) im Jahr 2016 geplanten Beförderungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4185 Für das Jahr 2017 ist das Beförderungsverfahren in den Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei angelaufen. Insgesamt sind in der Thüringer Polizei 327 Beförderungen (ohne Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales) vorgesehen. Zur Aufteilung dieser Beförderungen auf einzelne Laufbahngruppen, Laufbahnen beziehungsweise Besoldungsgruppen kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden, da in den Behörden und Einrichtungen noch keine abschließenden Organisationsentscheidungen getroffen wurden. Beschäftigte werden nicht im Sinne des Thüringer Beamtengesetzes befördert. Die Vergütung der Beschäftigten richtet sich nach den ihnen übertragenen Tätigkeiten. Zu 2.: Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen (Stand: 1. Juni 2017). Insgesamt bleibt zu konstatieren, dass 96,6 Prozent der im Jahr 2016 geplanten Beförderungen zwischenzeitlich vollzogen wurden. Diese schlüsseln sich für das Jahr 2016 wie folgt auf: Im Polizeivollzugsdienst mittlerer PVD 98,1 Prozent gehobener PVD 94,5 Prozent höherer PVD 100 Prozent In der Verwaltung mittlerer Dienst 100 Prozent gehobener Dienst 87,5 Prozent höherer Dienst 100 Prozent Zum Beförderungstermin 1. September 2017 können noch keine Aussagen getroffen werden. Zu 3.: Die in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich erreichten Beförderungsquoten sind in der nachfolgenden Tabelle (Stand: 1. Juni 2017) dargestellt. Jahr Beförderungsquote Polizeivollzugsdienst Verwaltung 2015 6,59 Prozent 5,52 Prozent 2016 5,55 Prozent 4,30 Prozent Zu Beförderungsquoten für das Jahr 2017 können noch keine Aussagen getroffen werden. Zu 4.: Folgende Konkurrentenstreitverfahren sind noch anhängig: - aus dem Jahr 2015 • 2 im Polizeivollzugsdienst, dadurch können siebn Beförderungen nicht vollzogen werden - aus dem Jahr 2016 • 8 im Polizeivollzugsdienst, dadurch können zehn Beförderungen nicht vollzogen werden • 1 in der Verwaltung, dadurch kann eine Beförderung nicht vollzogen werden Zu 5.: Hinsichtlich der im Jahr 2016 erreichten Beförderungsquote wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Thüringer Polizei wurde für das Jahr 2016 keine gesonderte Beförderungsquote festgelegt. Die Beförderungsquote für die Jahre 2016 und 2017 von zusammen zehn Prozent wurde im Innenressort zu gleichen Teilen von jeweils fünf Prozent aufgeteilt. Eine Unterscheidung Polizeivollzugsdienst beziehungsweise Verwaltung wurde nicht vorgenommen. Für das Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 3 Drucksache 6/4185Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Landesregierung verständigt sich für jedes Kalenderjahr im Rahmen einer Kabinettsbefassung auf die Eckpunkte für die vorzunehmenden Beförderungen. Zu diesen Eckpunkten gehört auch die Frage einer Quotierung. Das Kabinett hat am 7. Juni 2016 für die Jahre 2016 und 2017 zusammen ein Beförderungskontingent von zehn Prozent des verbeamteten Personals einheitlich für alle Ressorts beschlossen. Dabei oblag die Verteilung dieses Kontingents auf die Jahre 2016 und 2017 den jeweiligen Ressorts. Für das Jahr 2018 liegt noch keine Entscheidung vor. Dr. Poppenhäger Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4185 Anlage 1 Geplante Beförderungen in den Jahren 2016 und 2017 1. Im Polizeivollzugsdienst Mittlerer PVD Gehobener PVD Höherer PVD Gesamt von Bes.-Gr. A 7 A 8 A 9 m. D. Summe A 9 g. D. A 10 A 11 A 12 Summe A 13 h. D. A 14 A 15 Summe nach Bes.-Gr. A 8 A 9 A 9 + Az A 10 A 11 A 12 A 13 g. D. A 14 A 15 A 16 2016 34 90 82 206 55 34 24 15 128 1 5 0 6 340 2017 hierzu liegen noch keine Entscheidungen vor 2. In der Verwaltung Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Gesamt von Bes.-Gr. A 6 A 7 A 8 A 9 m.D. Summe A 9 g. D. A 10 A 11 A 12 Summe A 13 h. D. A 14 A 15 Summe nach Bes.-Gr. A 7 A 8 A 9 A 9 + Az A 10 A 11 A 12 A 13 g. D. A 14 A 15 A 16 2016 2 1 2 0 5 4 0 4 0 8 1 0 0 1 14 2017 hierzu liegen noch keine Entscheidungen vor Anlage 2 Vollzogene Beförderungen in den Jahren 2016 und 2017 1. Im Polizeivollzugsdienst Mittlerer PVD Gehobener PVD Höherer PVD Gesamt von Bes.-Gr. A 7 A 8 A 9 m.D. Summe A 9 g. D. A 10 A 11 A 12 Summe A 13 h. D. A 14 A 15 Summe nach Bes.-Gr. A 8 A 9 A 9 + Az A 10 A 11 A 12 A 13 g. D. A 14 A 15 A 16 2016 34 86 82 202 55 30 21 15 121 1 5 0 6 329 2017 hierzu liegen noch keine Entscheidungen vor 2. In der Verwaltung Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Gesamt von Bes.-Gr. A 6 A 7 A 8 A 9 m.D. Summe A 9 g. D. A 10 A 11 A 12 Summe A 13 h. D. A 14 A 15 Summe nach Bes.-Gr. A 7 A 8 A 9 A 9 + Az A 10 A 11 A 12 A 13 g.D. A 14 A 15 A 16 2016 2 1 2 0 5 3 0 4 0 7 1 0 0 1 13 2017 hierzu liegen noch keine Entscheidungen vor Beförderungspraxis bei der Thüringer Polizei Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage 1 Anlage 2