06.07.2017 Drucksache 6/4187Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2017 Übergriffe auf Politiker - Teil 1 Die Kleine Anfrage 2205 vom 19. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Sachbeschädigungen, Körperverletzungsdelikte sowie Straftaten gegen die Ehre (Beleidigung, üble Nachrede , Verleumdung) gegen Politiker in beziehungsweise aus Thüringen zeugen ebenso von einer Verrohung des politischen Klimas wie Gewaltaufrufe und Drohungen bis hin zu Mordaufrufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Sachbeschädigungen hat es seit dem Jahr 2014 gegen a) Wohnungen, Häuser, sonstige Unterkünfte, b) Fahrzeuge (PKW, Motorrad und andere), c) sonstiges Eigentum von kommunalen Mandatsträgern (Gemeinde- und Kreisebene) in Thüringen sowie Thüringer Landtagsabgeordneten , Mitgliedern der Thüringer Landesregierung und den Abgeordneten aus Thüringen (mit Thüringer Wahlkreisen) im Bundestag und im Europäischen Parlament gegeben (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Paragraphen mitsamt der Nennung des Ausgangs der Ermittlungsverfahren [bei Einstellung jeweils die Gründe angeben] und gegebenenfalls der Gerichtsverfahren aufschlüsseln ; bei kommunalen Mandatsträgern bitte die Parteizugehörigkeit, bei Parlamentsabgeordneten die Fraktionszugehörigkeit nennen)? 2. Wie viele der Sachbeschädigungen aus Frage 1 wurden der Politisch motivierten Kriminalität (Links/ Rechts/Sonstige/Ausländerkriminalität) zugeordnet (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Wie viele Körperverletzungsdelikte hat es seit dem Jahr 2014 gegen kommunale Mandatsträger (Gemeinde - und Kreisebene) sowie Thüringer Landtagsabgeordnete, Mitglieder der Thüringer Landesregierung und Abgeordnete aus Thüringen (mit Thüringer Wahlkreisen) im Bundestag und im Europäischen Parlament gegeben (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Paragraphen mitsamt der Nennung des Ausgangs der Ermittlungsverfahren [bei Einstellung jeweils die Gründe angeben] und gegebenenfalls der Gerichtsverfahren aufschlüsseln; bei kommunalen Mandatsträgern bitte die Parteizugehörigkeit bei Parlamentsabgeordneten die Fraktionszugehörigkeit nennen)? 4. Wie viele der Körperverletzungsdelikte aus Frage 3 wurden der Politisch motivierten Kriminalität (Links/ Rechts/Sonstige/Ausländerkriminalität) zugeordnet (bitte gemäß Frage 3 aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4187 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt bundeseinheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems "Politisch motivierte Kriminalität". Der Umfang der Erfassung von Straftaten der PMK wird durch die bundeseinheitlich festgelegten Parameter der "Kriminalpolizeilichen Anfrage Politisch motivierte Kriminalität" (KTA-PMK) bestimmt. Im Sinne der Beantwortung vorliegender Fragestellungen gehören hierzu unter anderem auch Angaben zum Sachverhalt , zum Tatort und der Tatzeit, zu verletzten Rechtsnormen sowie dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität. Der Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Straftaten gegen Politiker führte auf dem Wege der bundeseinheitlichen Abstimmung dazu, dass diese seit dem 1. Januar 2016 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst PMK unter dem Oberbegriff "Konfrontation/Politische Einstellung" dem Unterthema "gegen Amts-/ Mandatsträger " zugeordnet werden. Folglich liegen keine abrufbaren Angaben im Sinne der Fragestellung für die Jahre 2014 und 2015 vor. Für das laufende Jahr 2017 liegen derzeit noch keine qualitätsgeprüften statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Die nachfolgenden Angaben für das Jahr 2016 basieren auf dem derzeitigen Erkenntnisstand (Stand: 7. Juni 2017). Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Ferner sind bei der Beantwortung der Fragestellungen die Festlegungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu berücksichtigen. Gemäß den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in der Fassung vom 1. Januar 2017 erfolgt bundeseinheitlich die Opfererfassung nur bei speziell definierten Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (zum Beispiel Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung ), soweit diese im Straftatenkatalog zur Opfererfassung mit gekennzeichnet sind. Demgemäß wird eine natürliche Person nur dann als Opfer erfasst, wenn sich eine mit Strafe bedrohte versuchte oder vollendete Handlung unmittelbar gegen sie richtet. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung zu Personen, die durch eine Straftat auf andere Weise (zum Beispiel materiell) geschädigt wurden, werden statistisch nicht erfasst. Somit werden weiterführende Erkenntnisse zu Geschädigten von Diebstählen, Betrugshandlungen, Sachbeschädigungen und so weiter in der PKS nicht erhoben und können deshalb auch nicht analysiert werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Angaben zu Funktionen, Ämtern sowie zur Parteizugehörigkeit im Rahmen der Verfahrensbearbeitung statistisch nicht zwingend erfasst werden müssen, da sie bei Delikten der Allgemeinkriminalität in der Regel keine Verfahrensrelevanz haben. Eine Statistik zum Ausgang der Ermittlungsverfahren und den Gründen von gegebenenfalls erfolgten Einstellungen liegt der Landesregierung nicht vor. Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 2.: Im Jahr 2016 wurden insgesamt elf Fälle von politisch motivierten Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern registriert. Davon wurden sechs Delikte der PMK-links, drei Delikte der PMK-rechts sowie zwei Delikte der PMK-sonstige zugeordnet. Geschädigt waren in sechs Fällen Mitglieder der AfD, in vier Fällen Mitglieder der Partei DIE LINKE und in einem Fall ein Mitglied der CDU. 3 Drucksache 6/4187Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Im Jahr 2016 wurden keine Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern registriert. Zu 4.: Im Jahr 2016 wurden keine politisch motivierten Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern registriert. Dr. Poppenhäger Minister Übergriffe auf Politiker - Teil 1 Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: