06.07.2017 Drucksache 6/4190Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Juli 2017 Prozess gegen "Assistenzarzt des Geraer Waldklinikums" Die Kleine Anfrage 2224 vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH meldete am 30. Mai 2017 unter anderem: "... Arzt soll Patientin vergewaltigt haben ... Ein Mediziner soll das Vertrauen einer Patientin skrupellos ausgenutzt und sie vergewaltigt haben. Er steht deshalb vor Gericht. ... Weil er eine Patientin während einer ärztlichen Untersuchung vergewaltigt haben soll, steht ein 32-Jähriger in Gera vor Gericht. Dem Assistenzarzt des Geraer Waldklinikums wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Frau im Oktober 2016 in ihrem Patientenzimmer mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Nach Angaben seiner Verteidigung hatte die Muslima ausdrücklich darum gebeten, von einer Frau untersucht zu werden. Sie war wegen Atembeschwerden im Krankenhaus. ... Die Richter gaben jedoch einem Antrag statt, einen Gutachter aus einem orientalischen Institut in Berlin zum kulturell-religiösen Hintergrund von Sexualität und islamischem Glauben anzuhören. Nach Ansicht der Verteidigung wäre es denkbar, dass sich die ganze Familie der Frau in ihrer Ehre verletzt gefühlt hat. Es gehe dabei nicht darum, der Frau einer Lüge zu bezichtigen, sondern um sich ein Bild zu machen, erklärte die Verteidigung. Sie könne nicht einschätzen, was passiert sei. Es könne sich auch um ein Missverständnis handeln, weil das Gespräch zwischen Arzt und Patientin übersetzt wurde. Die Frau ist als Flüchtling anerkannt. ..." Aufgrund dieser Berichterstattung stünden Geraer Klinikärzte nun unter "Generalverdacht", teilten mir einige (deutsche) Ärzte aus dem Klinikum mit. Ich frage die Landesregierung: Welche Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) hat der Angeklagte? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Der inzwischen wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB) Verurteilte hat die jordanische Staatsangehörigkeit. Erkenntnisse über weitere gegenwärtige oder vorherige Staatsangehörigkeiten liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung Ammon Staatssekretär K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Prozess gegen "Assistenzarzt des Geraer Waldklinikums" Ich frage die Landesregierung: