07.07.2017 Drucksache 6/4192Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Juli 2017 Aktuelles Beförderungsverfahren von Lehrern an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 2197 vom 19. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt noch in diesem Jahr Lehrerinnen und Lehrer an Thüringer Schulen befördern zu wollen. Die bisherige Beförderungspraxis des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport war Anlass zahlreicher Klagen, so dass interessant ist, wie die Landesregierung das jetzige Beförde rungsverfahren konkret ausgestalten wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden in den vergangenen fünf Jahren in eine höhere Besoldungs gruppe befördert (bitte nach Jahren, Besoldungsgruppe, Schulart und Schulamtsbereich aufschlüsseln)? 2. Wie viele Beförderungen beziehungsweise Höhergruppierungen sind thüringenweit sowie in den einzel nen Schulamtsbereichen im Jahr 2017 geplant (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? 3. Wie viele der geplanten Beförderungen beziehungsweise Höhergruppierungen beziehen sich ausschließ lich auf Lehrerinnen und Lehrer, die schon als Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter bestellt wur den, bislang aber nicht ordnungsgemäß eingruppiert worden sind (bitte nach Schulart und Schulamts bereich aufschlüsseln)? 4. Unter welchen Prämissen werden auch Lehrer befördert, die keine Funktionsstelle innehaben? 5. Wann wird das Beförderungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein? 6. Wie viele Lehrer haben in der letzten Beurteilungsrunde eine Beurteilung erhalten, die für eine Beförde rung beziehungsweise Höhergruppierung ausreicht? 7. Wie viele Lehrer haben keine Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erhalten, weil keine ent sprechende Stelle vorhanden beziehungsweise der Stellenkegel schon ausgereizt war? 8. Wie viele Lehrer konnten wegen anhängiger Konkurrentenklagen nicht befördert beziehungsweise hö hergruppiert werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4192 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Beförderungstermin 2012: Im Jahr 2012 wurden von 283 möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen im Schulbereich 193 Maß nahmen zu Beförderungen und Höhergruppierungen von Lehrern unterer Klassen nach A 12 vorgesehen. Davon entfielen auf das Schulamt Mittelthüringen 31, auf das Schulamt Nordthüringen 38, auf das Schul amt Westthüringen 36, auf das Schulamt Ostthüringen 52 und auf das Schulamt Südthüringen 36 Maßnah men. 105 Beförderungen konnten vollzogen werden. Zudem wurden 90 Beförderungen und Höhergruppierungen von Schulleitern und Schulleiterinnen sowie stellvertretenden Schulleitern und Schulleiterinnen in die für ihre Funktion vorgesehene Besoldungsgruppe vorgenommen. Befördert und höhergruppiert wurden im Grundschulbereich 36 Bedienstete, im Förderschulbereich 3 Bedienstete, im Regelschulbereich 31 Bedienstete, im Bereich Gymnasium 13 Bedienstete, im Bereich der berufsbildenden Schulen 7 Bedienstete. Aufgrund der Tatsache, dass alle befördert wurden, die die Beförderungsvoraussetzungen erfüllt hatten, er folgt keine Unterteilung nach Schulamtsbereichen. Eine Statistik, getrennt nach Besoldungsgruppen liegt nicht vor. Die nachträgliche Erhebung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Beförderungstermin 2013: 2013 sind 300 Beförderungen von Lehrerinnen und Lehrern im berufsbildenden Bereich (268 nach A 10, A 11, A 12) sowie Förderschulbereich (32 nach A 12) vorgenommen worden. Davon entfielen 42 Maßnahmen auf das Schulamt Mittelthüringen, 52 auf das Schulamt Nordthüringen, 126 auf das Schulamt Ostthüringen, 40 auf das Schulamt Südthüringen und 40 auf das Schulamt Westthüringen. Eine Statistik getrennt nach einzelnen Besoldungsgruppen liegt nicht vor. Die nachträgliche Erhebung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zudem waren 92 Beförderungen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie stellvertretenden Schulleite rinnen und Schulleitern vorgesehen, von denen 83 Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Es wurden alle Funktionsstelleninhaber/innen befördert, die ausgehend vom erreichten Statusamt mit Blick auf die Schul größe nochmals befördert werden konnten. Befördert und höhergruppiert wurden im Grundschulbereich nach A 11 3 Bedienstete, nach A 12 17 Bedienstete, nach A 13 20 Bedienstete, nach A 13+ Amtszulage ein Bediensteter, im Förderschulbereich nach A 14+Amtszulage ein Bediensteter, nach A 15 3 Bedienstete, im Regelschulbereich nach A 13 4 Bedienstete, nach A 14 6 Bedienstete, nach A 14+ Amtszulage 10 Bedienstete, nach A 15: ein Bediensteter, im Bereich Gymnasien nach A 14 6 Bedienstete, nach A 15 + Amtszulage 7 Bedienstete, 3 Drucksache 6/4192Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 14 ein Bediensteter, nach A 15 +AZ: 3 Bedienstete. Eine Statistik getrennt nach Schulamtsbereichen liegt nicht vor. Beförderungstermin 2014: Im Jahr 2014 wurden im Schulbereich 358 Beförderungen und Höhergruppierungen geplant, von denen 288 Maßnahmen für Lehrer unterer Klassen vorgesehen waren. Davon entfielen auf das Schulamt Mittelthüringen 45, auf das Schulamt Nordthüringen 54, auf das Schulamt Ostthüringen 83, auf das Schulamt Südthüringen 54 und auf das Schulamt Westthüringen 52 Maßnahmen. 115 Beförderungen konnten umgesetzt werden. Im Funktionsstellenbereich wurden 70 Beförderungs und Höhergruppierungsmaßnahmen zugewiesen, von denen 61 Maßnahmen umgesetzt wurden. Befördert und höhergruppiert wurden im Grundschulbereich nach A 13 16 Bedienstete, im Förderschulbereich nach A 14 ein Bediensteter, nach A 14+Amtszulage 7 Bedienstete, nach A 15 3 Bedienstete, im Regelschulbereich/TGS nach A 13 2 Bedienstete, nach A 14 14 Bedienstete, nach A 14+ Amtszulage 4 Bedienstete, im Bereich Gymnasien nach A 14 4 Bedienstete, nach A 15 8 Bedienstete, im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 14 ein Bediensteter, nach A 15 ein Bediensteter. Eine Statistik getrennt nach Schulamtsbereichen liegt nicht vor. Beförderungstermin 2015: 2015 waren keine Beförderungen und Höhergruppierungen im funktionslosen Bereich der Schulen vorge sehen. Es waren Beförderungen und Höhergruppierungen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern vorgesehen, die im Rahmen ihrer Laufbahn jeweils das Lehrerendamt erreicht haben. Es wurden alle vorgenannten Funktionsstelleninhaber/innen befördert, die ausgehend vom erreichten Statusamt mit Blick auf die Schulgröße nochmals befördert werden konnten, so fern im Einzelfall kein Beförderungsverbot vorlag. Befördert und höhergruppiert wurden im Grundschulbereich nach A 12 +Amtszulage und A 13 78 Bedienstete, im Förderschulbereich nach A 14 und A 15 7 Bedienstete, im Bereich Regelschulen/Gemeinschaftsschulen nach A 14 und A 15 84 Bedienstete, im Bereich Gymnasien nach A 15 15 Bedienstete, im Bereich Gymnasien nach A 16 27 Bedienstete, im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 15 ein Bediensteter, im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 16 9 Bedienstete. Gesamt 221 Bedienstete Eine Statistik getrennt nach Schulamtsbereichen liegt nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4192 Beförderungstermin 2016: Für 2016 ist geplant, 460 Beförderungen und Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern an Gym nasien, berufsbildenden Schulen und Regelschulen/Gemeinschaftsschulen vorzunehmen. Im Bereich der Gymnasien sind 54 Beförderungen von A 13 nach A 14 geplant, die sich wie folgt auf die Schulämter verteilen: Schulamt Nord zwölf Beförderungen, Schulamt West acht Beförderungen, Schulamt Mitte neun Beförderungen, Schulamt Süd 13 Beförderungen, Schulamt Ost zwölf Beförderungen. Im Bereich der berufsbildenden Schulen sind 30 Beförderungen von A 13 nach A 14 geplant, die sich wie folgt auf die Schulämter verteilen: Schulamt Nord drei Beförderungen, Schulamt West drei Beförderungen, Schulamt Mitte 14 Beförderungen, Schulamt Süd drei Beförderungen, Schulamt Ost sieben Beförderungen. Im Bereich der Regelschulen sind 376 Beförderungen und Höhergruppierungen nach A 13 beziehungsweise nach E 13 an Regel und Gemeinschaftsschulen vorgesehen, die sich wie folgt auf die Schulamtsbereiche verteilen: Schulamt Nord 82, Schulamt West 61, Schulamt Mitte 84, Schulamt Süd 43, Schulamt Ost 106. Die Beförderungsverfahren im Bereich des Schuldienstes laufen noch. Dies resultiert daraus, dass die Be diensteten der Laufbahnen des Schuldienstes zum Stichtag 31. Oktober 2016 periodisch beurteilt wurden. Im Anschluss daran werden die Höhergruppierungen umgesetzt. Darüber hinaus sind Beförderungen und Höhergruppierungen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern vorgenommen worden, die im Rahmen ihrer Lauf bahn jeweils das Lehrerendamt erreicht haben. Es wurden alle vorgenannten Funktionsstelleninhaber/in nen befördert, die ausgehend vom erreichten Statusamt mit Blick auf die Schulgröße nochmals befördert werden konnten, sofern im Einzelfall kein Beförderungsverbot vorlag. Eine Statistik getrennt nach Schulamtsbereichen liegt nicht vor. Befördert und höhergruppiert wurden im Grundschulbereich nach A 12 +Amtszulage und A 13 66 Bedienstete, im Förderschulbereich nach A 14 und A 15 15 Bedienstete, im Bereich Regelschulen/Gemeinschaftsschulen nach A 14 und A 15 15 Bedienstete, im Bereich Gymnasien nach A 15 9 Bedienstete, im Bereich Gymnasien nach A 16 6 Bedienstete, im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 15 4 Bedienstete, im Bereich der berufsbildenden Schulen nach A 16 3 Bedienstete. Gesamt 118 Bedienstete Insgesamt sind also 578 Beförderungen und Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern geplant be ziehungsweise umgesetzt. Wegen der eingereichten Konkurrentenklagen konnten in den genannten Jahren nicht alle geplanten Be förderungen umgesetzt werden. Auf die Antwort zur Frage 8 wird verwiesen. Zu 2.: Für das Jahr 2017 ist zunächst geplant, die noch offenen Beförderungen und Höhergruppierungen aus dem Beförderungstermin 2016 umzusetzen (siehe insoweit die Beantwortung zu Frage 1). Für das Beförderungs/ Höhergruppierungsverfahren zum Termin 2017 werden derzeit die Vorbereitungen getroffen, damit dieses unmittelbar im Anschluss an das Beförderungsverfahren 2016 eröffnet werden kann. Zu 3.: Die erbetenen Angaben sind nachfolgend dargestellt. 5 Drucksache 6/4192Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Beförderungen von Schulleitern/Schulleiterinnen Schulamt GS RS TGS FÖS GY/GES BBS Mitte 4 1 5 0 1 2 Nord 8 4 1 0 4 1 Ost 13 8 0 0 5 1 Süd 5 3 1 0 1 0 West 5 6 0 0 3 0 Summe: 35 22 7 0 14 4 82 Höhergruppierungen von Schulleitern/Schulleiterinnen Schulamt GS RS TGS FÖS GY/GES BBS Mitte 0 1 0 0 0 0 Nord 4 0 1 0 0 0 Ost 2 1 0 0 0 0 Süd 4 0 0 0 0 0 West 3 0 0 0 0 0 Summe: 13 2 1 0 0 0 16 Gesamt: 48 24 8 0 14 4 98 Zu 4.: Im Thüringer Besoldungsgesetz sind die Ämter (Eingangsamt und Beförderungsämter) für die einzelnen Laufbahnzweige des Dienstes in der Bildung geregelt. Werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Beamte im Eingangsamt seiner Laufbahn ernannt werden. Soweit die einzelnen Laufbahn zweige funktionslose Beförderungsämter vorsehen, ist grundsätzlich eine Beförderung nach dem Grund satz der Bestenauslese nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung möglich. Grundlage dafür bildet die Beurteilung. Entsprechendes gilt für Höhergruppierungen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Zu 6.: Die Erstellung von periodischen Beurteilungen ist in § 51 ThürLbVO geregelt. Sie wird in regelmäßigen Ab ständen (derzeit mindestens alle vier Jahre) erstellt. Da für die letzte Beförderungskampagne keine aktuellen Beurteilungen mehr vorlagen, mussten für alle Beamten neue Beurteilungen erstellt werden. Der Beurteilungszeitraum bezog sich auf den Zeitraum vom 1. November 2012 bis 31. Oktober 2016. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport legt zu jedem Beförderungs und Höhergruppie rungsstichtag im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens im Rahmen des vom Kabinett festgelegten Beförderungsumfanges fest, welche Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern befördert bezie hungsweise höhergruppiert werden. Danach werden auch für diesen festgelegten Personenkreis die ent sprechenden Tarifbeschäftigten beurteilt und eine Bestenauslese vorgenommen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, für wie viele Lehrer und Lehrerinnen eine zur Beförderung ausreichende Beurteilung er stellt wurde, nicht. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zudem ist ein Anspruch auf Beförderung nicht gegeben. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4192 Zu 8.: Im Jahr 2012 konnten 88 Beförderungen durch Konkurrentenklagen nach A 12 nicht vollzogen werden. Im Jahr 2013 konnten wegen Konkurrentenklagen Beförderungen im Funktionsstellenbereich nicht umge setzt werden: drei Beförderungen nach A 16, zwei nach A 15 und vier nach A 14. 2014 konnten von den geplanten 288 Beförderungen von Lehrerinnen und Lehrern im Grundschulbereich 173 auf Grund von Konkurrentenklagen nicht erfolgen. Zudem konnten im Funktionsstellenbereich neun Beförderungen nach A 12 nicht vorgenommen werden. Bezogen auf das Beförderungsverfahren 2015 konnten nicht umgesetzt werden: fünf Beförderungen an Grundschulen, acht Beförderungen und eine Höhergruppierung an Förderschulen. Zum Beförderungsverfahren 2016 kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden, wie viele Verfahren we gen Konkurrentenklagen nicht umgesetzt werden können. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Aktuelles Beförderungsverfahren von Lehrern an Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Beförderungstermin 2012: Beförderungstermin 2013: Beförderungstermin 2014: Beförderungstermin 2015: Beförderungstermin 2016: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: