06.07.2017 Drucksache 6/4196Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Juli 2017 Personalentwicklung im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Die Kleine Anfrage 2239 vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie man fast täglich den Medien entnehmen kann, beklagt man den sogenannten Fachkräftemangel in der Wirtschaft. Der öffentliche Dienst müsste auch vom Fachkräftemangel betroffen sein. Das Landratsamt Un strut-Hainich-Kreis als Arbeitgeber muss einen Konsens finden, um diesem entgegenzuwirken und künftig ihre Personalentwicklung zu festigen und zukunftssicher auszurichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tarifbeschäftigte des Landratsamts Unstrut-Hainich-Kreis werden in den nächsten fünf Jahren nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand eintreten (aufgeschlüsselt nach Abteilung und Stel lenbeschreibung)? 2. Wie viele Beamte des Landratsamts Unstrut-Hainich-Kreis werden in den nächsten fünf Jahren nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand eintreten (aufgeschlüsselt nach Abteilung und Stellenbe schreibung)? 3. Wie viele Stellen können durch eigenes Personal, das im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ausgebil det wurde, in den nächsten fünf Jahren besetzt werden und welche Stellen können nicht besetzt wer den (aufgeschlüsselt nach Abteilung und Stellenbeschreibung)? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Personalsituation im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Mit seinen oben genannten Kleinen Anfragen begehrt der Abgeordnete Gentele von der Landesregierung Auskünfte zur Personalentwicklung aller 17 Landratsämter in Thüringen. Aus Gründen der Verwaltungs ökonomie erlaube ich mir, die Kleinen Anfragen gemeinsam wie folgt zu beantworten:* Zu 1., 2. und 3.: Die Fragen betreffen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere die Personalhoheit der Landkreise, und unterliegen grundsätzlich nicht der Kontrolle der Lan desverwaltung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4196 Zu 4.: Das Landratsamt ist nach § 111 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Behörde des Land kreises zur Erfüllung seiner Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis (Kreisbehörde). Nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 ThürKO muss der Landkreis hierzu das fachlich geeignete Personal an stellen, das erforderlich ist, um den geordneten Gang der Geschäfte zu gewährleisten. Der Landesregie rung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Thüringer Landkreise dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Dr. Poppenhäger Minister * Hinweis: Die Antwort der Landesregierung, die sich gleichzeitig auf die Kleinen Anfragen 2236/2237/2238/2239/2240/2241/2242/ 2243/2244/2245/2246/2247/2248/2249/2250/2251 und 2252 bezieht, wird in den Drucksachen 6/4193 (Kleine Anfrage 2236), 6/4194 (Kleine Anfrage 2237), 6/4195 (Kleine Anfrage 2238), 6/4196 (Kleine Anfrage 2239), 6/4197 (Kleine An frage 2240), 6/4198 (Kleine Anfrage 2241), 6/4199 (Kleine Anfrage 2242), 6/4200 (Kleine Anfrage 2243), 6/4201 (Klei ne Anfrage 2244), 6/4202 (Kleine Anfrage 2245), 6/4203 (Kleine Anfrage 2246), 6/4204 (Kleine Anfrage 2247), 6/4205 (Kleine Anfrage 2248), 6/4206 (Kleine Anfrage 2249), 6/4207 (Kleine Anfrage 2250), 6/4208 (Kleine Anfrage 2251) und 6/4209 (Kleine Anfrage 2252) ausgefertigt, damit eine elektronische Recherche zu jeder der 17 Kleinen Anfragen er folgen kann. Personalentwicklung im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Ich frage die Landesregierung: Zu 1., 2. und 3.: Zu 4.: * Hinweis: