11.07.2017 Drucksache 6/4215Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Juli 2017 Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/3906) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2217 vom 30. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet oder entlastet ? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4215 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Sonstige Pflichten für die Vollzugsbehörde: Die Vollzugsbehörde (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) hat die Anzahl der Kinder zu erfassen, die im letzten Jahr vor der Einschulung eine Einrichtung besuchen, sowie die für diese Kinder im laufenden Jahr eingenommene Summe der Elternbeiträge. Sodann hat es den durchschnittlich für diese Kinder zu zahlenden Elternbeitrag pro Kind und Gemeinde zu berechnen (vergleiche Artikel 1 § 30 sowie Artikel 2 des Gesetzentwurfs). Die Vollzugsbehörde hat jährlich die Anzahl der Kindertageseinrichtungen zu erfassen, die von mehr als 100 Kindern besucht werden. Zudem muss bei Kindertageseinrichtungen mit 101 bis 150 Kindern die Anzahl der Kinder genau erfasst werden. Anzeige und Meldepflichten für Träger (Unternehmen): Die Träger (Unternehmen) haben den Kommunen jährlich die Anzahl der Kinder mitzuteilen, für die im gleichen Jahr die Beitragsfreiheit gilt. Zugleich haben sie die Höhe der Elternbeiträge mitzuteilen, die für diese Kinder in dem Jahr zu zahlen sind, das dem beitragsfreien Jahr vorangeht (vergleiche Artikel 1 § 30 des Gesetzentwurfs). Zu 3.: Mit der Neufassung entstehen voraussichtlich zusätzliche Kosten im Umfang von insgesamt etwa 32 Millionen Euro jährlich. Diese setzen sich wie folgt zusammen: a) Die vorgesehenen Regelungen zur Einführung eines beitragsfreien Betreuungsjahres für die Inanspruchnahme einer öffentlichen geförderten Kindertagesbetreuung führen wegen des vorzunehmenden Ausgleichs der hiermit verbundenen kommunalen Mindereinnahmen zu voraussichtlichen Mehrkosten des Landes in Höhe von ungefähr 28 Millionen Euro jährlich im Vergleich zum Vollzug des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes in der bisher geltenden Fassung. b) Hierneben verursacht die den kreisfreien Städten im Rahmen der Übergangsregelung eingeräumte Optionsmöglichkeit zusätzliche Kosten in Höhe von rund einer Million Euro. c) Durch die Einführung eines zusätzlichen Landeszuschusses entstehen dem Land weitere zusätzliche Kosten in Höhe von voraussichtlich etwa drei Millionen Euro jährlich. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3 Drucksache 6/4215Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Wirtschaft wird finanziell weder belastet noch entlastet. Soweit Kindertageseinrichtungen von KMU betrieben werden, haben letztere als Träger die zu Frage 2 erläuterten Informationspflichten zu erfüllen. Da ihnen die Daten vorliegen, ist der Aufwand geringfügig. Eine Einschätzung, ob die Erfüllung der Informationspflichten zu finanziellen Mehrbelastungen führt, kann nicht abgegeben werden. Zu 7.: Auf der Grundlage der Daten, die der Landesregierung zur Höhe der Elternbeiträge, demografischen Entwicklung , verhältnismäßigen Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung und Größe der Kindertageseinrichtungen vorliegen, wurden die voraussichtlichen Kosten für das Land berechnet. Zu 8.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. Zu 9.,10., 11. und 12.: Die betroffenen Eltern werden im Umfang von 29 Millionen Euro jährlich entlastet. Durch die Neuregelung werden weder Private belastet noch wird in Grundrechte eingegriffen. Die Berechnung erfolgte wie zu Frage 5 erläutert. Zu 13.: Auswirkungen auf die Umwelt sind seitens der Landesregierung nicht erkennbar. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/3906) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Sonstige Pflichten für die Vollzugsbehörde: Anzeige und Meldepflichten für Träger (Unternehmen): Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.,10., 11. und 12.: Zu 13.: