12.07.2017 Drucksache 6/4220Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. Juli 2017 Dauerhafte Austragung des Thüringer Landespokalfinals im Fußball im Steigerwaldstadion Die Kleine Anfrage 2234 vom 2. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Bis zur Saison 2008/2009 fand das Finale im Thüringer Landespokal im Fußball an neutralen Austragungsorten innerhalb des Freistaats statt. Anschließend einigte man sich darauf, bei einer Finalbegegnung zweier Mannschaften der selben Spielklasse, dass das Heimrecht erst der einen Mannschaft und bei einem erneuten Aufeinandertreffen im Finale der anderen Mannschaft zugesprochen wird. In der abgelaufenen Spielzeit wurde diese Regelung zugunsten eines festen Austragungsorts verändert. Unabhängig davon, ob der FC Rot-Weiß Erfurt in das Finale des Pokalwettbewerbs einzieht, hat der Thüringer Fußballverband beschlossen, die nächsten drei Pokalfinale im umgebauten Steigerwaldstadion austragen zu lassen. Es wird derzeit sogar diskutiert, die Finalbegegnungen dauerhaft im umgebauten Steigerwaldstadion auszutragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Festlegung des Steigerwaldstadions als Austragungsort des Thüringenpokalfinals in Hinblick auf die Gleichberechtigung und den fairen Wettbewerb? 2. Welche Kenntnisse über das Zustandekommen der Finalortfestlegung liegen der Landesregierung vor? 3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Pläne, andere Thüringer Fußballvereine nach Um- oder Neubauten ihrer Sportstätten gleichermaßen zu berücksichtigen? 4. Welche Konditionen wurden nach Kenntnis der Landesregierung für die teilnehmenden Finalmannschaften abgeschlossen? Entstehen dadurch anderen Vereinen im Freistaat Kosten oder Einnahmeverluste? 5. Würden nach Kenntnis der Landesregierung bei einer dauerhaften Austragung der Finalspiele in Erfurt die anderen Thüringer Fußballvereine entsprechend entschädigt? Wenn ja, liegen der Landesregierung Kenntnisse über die Art und Höhe vor? 6. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnis der Landesregierung der Arena GmbH, an der das Land noch über die Messe GmbH mit 21,4 Prozent beteiligt ist, bei der Festlegung des Finalorts zu? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4220 7. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Landesregierung die Austragung des Finals für die Finanzierung der Betreibergesellschaft der Arena und des FC Rot-Weiß Erfurt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Thüringen ist Sportland. Die über 70 Landessportverbände bzw. Anschlussorganisationen des Landessportbundes nehmen ihre eigenständigen Rechte im Rahmen ihrer Autonomie eigenverantwortlich war. Eine Berichtspflicht an oder etwa ein Zustimmungsvorbehalt durch die Landesregierung liegt bei der Auswahl von Wettkampforten nicht vor. Zu 1. bis 6.: Das Land ist seit dem 1. Juni 2017 nicht mehr an der Arena Erfurt GmbH beteiligt. Zu 7.: Hierzu liegen der Landesregierung keinerlei Kenntnisse vor. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Dauerhafte Austragung des Thüringer Landespokalfinals im Fußball im Steiger-waldstadion Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 6.: Zu 7.: