13.07.2017 Drucksache 6/4223Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2017 Änderungsverfahren zur Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Die Kleine Anfrage 2221 vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach beabsichtigt, im Bereich der rekultivierten Hausmülldeponie Mihla-Buchenau eine Windkraftanlage in einem festgestellten Windvorranggebiet zu errichten. Da diese im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal liegt, soll nach Kenntnis der Antragstellerin die zugehörige Thüringer Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal angepasst werden , um das Vorhaben umsetzen zu können (vergleiche auch Antworten auf Kleine Anfragen in Drucksachen 6/2443/2941). Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und durch wen wurde ein Änderungsverfahren zur oben genannten Verordnung eröffnet? 2. Welche Verzögerungen haben sich im Laufe des Prozesses eingestellt und warum? Welche zeitlichen Auswirkungen hatten diese jeweils? 3. Wie lautet der aktuelle Stand des Änderungsverfahrens zur oben genannten Verordnung? 4. Welche Anzuhörende wurden hierzu befragt? 5. Wann ist mit einer Verkündung der Änderungsverordnung zu rechnen? 6. Wie viel Zeit nimmt die Abstimmung einer Änderungsverordnung zur Regelung eines Naturparks für gewöhnlich in Anspruch? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Einreichung des schriftlichen Antrages des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis - Stadt Eisenach vom 7. April 2016 auf die Durchführung eines Verordnungsänderungsverfahrens wurde durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz als Verordnungsgeber das Verfahren begonnen. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4223 Zu 2.: Verzögerungen haben sich durch die fehlende Personalkapazität infolge der Bearbeitung anderer prioritärer Vorgänge ergeben. Die sich daraus ergebenden zeitlichen Verzögerungen können am Ende bis zu sechs Monate betragen. Zu 3.: Die im Rahmen der Beteiligung von Dritten vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden geprüft. Die Abwägung zwischen den Belangen ist abgeschlossen. Der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal zur weiteren Behandlung im Verfahren liegt vor. Zu 4.: Nach § 63 Abs. 2 BNatSchG wurden die in Thüringen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt: • Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Thüringen e. V. • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen e. V. • Landesanglerverband Thüringen e.V. • Grüne Liga e. V., Landesvertretung Thüringen • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband Thüringen e. V. • Kulturbund e. V., Landesverband Thüringen • Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e. V. (AHO) • Landesjagdverband Thüringen e. V. • Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. (AAT) • Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. (VANT) Dem Landesnaturschutzbeirat wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Des Weiteren wurden nach § 20 Abs. 1 ThürGGO die kommunalen Spitzenverbände Thüringer Landkreistag e. V. und Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. beteiligt. Folgenden Stellen und Gemeinden wurde ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben: • Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal • Gemeinde Mihla • Stadt Creuzburg • Landratsamt Wartburgkreis, Untere Naturschutzbehörde • Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Abteilung Naturschutz • Umwelt- und Naturschutzverein "Am Hainich" e. V. • Verein der Freunde des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal und des Nationalparks Hainich e. V. Zu 5.: Die Verkündung der ersten Änderung der Thüringer Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal kann erst nach Abschluss der rechtlichen Prüfung nach § 24 GGO im Thüringer Ministerium für Migration , Justiz und Verbraucherschutz und der Beteiligung der Thüringer Staatskanzlei (Deregulierung) sowie der Einarbeitung der sich daraus gegebenenfalls ergebenden Änderungen am Verordnungsentwurf erfolgen . Ein genauer Termin für die Verkündung der Verordnungsänderung kann derzeit nicht genannt werden. Zu 6.: Die Änderung der Verordnung für den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal ist die erste, mit der eine Änderung der Naturparkfläche verbunden ist. Dies erfordert einen aufwändigen Anhörungs- und Abwägungsprozess . Die beiden anderen Verfahren, die jeweils nur redaktionelle Änderungen der Naturparkverordnungen umfassten, dauerten sechs und neun Monate. In Vertretung Möller Staatssekretär Änderungsverfahren zur Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: