14.07.2017 Drucksache 6/4225Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Juli 2017 Verbindungsbrücke zwischen Lobeda-Ost und Lobeda-West Die Kleine Anfrage 2218 vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Ostthüringer Zeitung vom 30. Mai 2017 wurde nachdrücklich auf den schadhaften Zustand der Jenaer Verbindungsbrücke zwischen Lobeda-Ost und Lobeda-West verwiesen. Sie ist nicht nur die wichtigste Verbindung zum Universitätsklinikum, sondern auch eine der verkehrsreichsten Brücken. Täglich queren rund 54.000 Fahrzeuge, Tendenz enorm steigend, diese Stelle. Alkali-Kieselsäure-Reaktionen haben das aus dem Jahr 1972 stammende Bauwerk geschädigt und zu Rissbildungen geführt. Geplant sind der Abriss der Brücke und der Neubau an gleicher Stelle. Zur Überbrückung der Baumaßnahmen ist eine Behelfsbrücke vorgesehen. Seit geraumer Zeit liegen detaillierte Fördermittelanfragen und Anträge dazu vor. Diese wurden laut Zeitungsmitteilung gegenwärtig nicht bewilligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe führten zur Ablehnung der Fördermittelanträge für dieses wichtige Bauwerk in diesem Jahr? 2. Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, noch Fördermittel für die Brücke zu beantragen und bewilligt zu bekommen? Ist eine Teilabschnittsbeantragung möglich? 3. In welcher Höhe sind Restmittel aus dem Bereich Neubau/Umbau von Brücken beziehungsweise kommunaler Straßenbau für das Jahr 2017 noch verfügbar beziehungsweise in welcher Höhe sind weitere Mittel für welche Projekte gebunden (bitte auflisten)? 4. Sind die Fördermittel für diese Brücke für den Landeshaushalt 2018/2019 eingeplant und wenn nein, warum nicht? 5. Gibt es eine Prioritätenliste für den Neubau/die Sanierung von Brücken/den kommunalen Straßenbau für das Jahr 2017 und die Folgejahre (wenn ja, bitte nach Jahresscheiben auflisten)? 6. In welcher Höhe und für welche Vorhaben plant die Landesregierung Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltstitel, die bis zum Jahr 2019 aus den Entflechtungsmitteln für Infrastrukturmaßnahmen finanziert wurden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Lukin (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4225 7. Beabsichtigt die Landesregierung, Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen langfristig in der bisherigen Höhe der Entflechtungsmittel durch eine Regelung im Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz für zukünftige Haushalte festzulegen und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Grund ist im Wesentlichen der sich stark erhöhte Fördermittelbedarf im Zeitraum zwischen der Meldung zum Programmrahmen und der Antragstellung für die Aufstellung des Programms (von 2,968 Millionen Euro auf 3,979 Millionen Euro) im Kontext zu den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln. Zu 2.: Eine Aufnahme ins Förderprogramm 2017 ist (auch in Anbetracht der Höhe der benötigten Zuwendung) nicht möglich. Zu 3.: Derzeit sind keine freien Mittel verfügbar. Die für die Förderung des kommunalen Straßenbaus im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 20,13 Millionen Euro zuzüglich der Verpflichtigungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von 20 Millionen Euro sind durch 312 Vorhaben untersetzt. Zu 4.: Die Erstellung des Programmrahmens für die Förderung des kommunalen Straßenbaus erfolgt derzeit durch das Landesamt für Bau und Verkehr. Eine Aussage ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu 5.: Das Förderprogramm kommunaler Straßenbau ist nicht in Unterprogramme (Brücken, Radwege, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen , Gemeinschaftsmaßnahmen und so weiter) aufgeteilt. Daher kann es auch keine derartige Prioritätenliste geben. Zu 6.: Hierzu ist die politische Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen, da die Befassungen mit dem Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 noch anstehen. Zu 7.: Die Landesregierung setzt sich für eine auskömmliche Finanzierung des kommunalen Verkehrssektors ein. Eine landesgesetzliche Regelung in Form einer Änderung und Erweiterung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes bleibt dem Gesetzgeber überlassen. Der Wegfall der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz wird teilweise durch die Verschiebung von zweckungebundenen Umsatzsteueranteilen vom Bund zu den Ländern kompensiert. Eine Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Aufgabenbereiche - und damit auch den kommunalen Verkehrssektor - bleibt den künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten. Keller Ministerin Verbindungsbrücke zwischen Lobeda-Ost und Lobeda-West Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: