14.07.2017 Drucksache 6/4228Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2017 Hilfe für Auszubildende nach der Insolvenz der SolarWorld AG Die Kleine Anfrage 2232 vom 30. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach der Insolvenz der SolarWorld AG droht auch dem Standort am Erfurter Kreuz die Schließung. Nach den dem Fragesteller vorliegenden Informationen ist eine Kündigung der am Standort befindlichen Auszubildenden nicht ausgeschlossen. In einem Ausbildungsverhältnis hat die Kündigung weit größere Auswirkungen als für normale Beschäftigte, da eine Beendigung der Ausbildung nur bei bestehendem Ausbildungsvertrag möglich ist. Somit sind die bisher gebrachten Leistungen der Auszubildenden in unmittelbarer Gefahr. Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternimmt die Landesregierung, um den betroffenen Auszubildenden kurzfristig eine weitere Beschulung zu ermöglichen, falls dies nötig werden sollte? 2. Wie unterstützt die Landesregierung darüber hinaus die Auszubildenden, um diesen den Abschluss ihrer Berufsausbildung zu ermöglichen? 3. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren, wenn einem Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird? Wie können dessen bereits erbrachte Leistungen im gleichen Ausbildungszweig berücksichtigt werden, um nicht erneut die volle Ausbildungszeit absolvieren zu müssen? 4. Welche Unterstützung sollen die Auszubildenden seitens des Landes oder der Kommunen erhalten, um die Ausbildung auch dann beenden zu können, wenn ihnen ihr Ausbildungsverhältnis gekündigt werden sollte? 5. Wie viele Ausbildungsverhältnisse wurden - nach Berufsschulen aufgeschlüsselt - in den vergangenen vier Jahren nach Kenntnis der Landesregierung gekündigt? Bei welchen dieser Ausbildungsverhältnisse war es den Auszubildenden dennoch möglich, ihre Ausbildung abzuschließen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Nach Kenntnissen der Landesregierung erhalten derzeit sieben Auszubildende am Standort Arnstadt eine Berufsausbildung im ersten beziehungsweise zweiten Ausbildungsjahr. Es handelt sich dabei um die Beru- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4228 fe Mechatroniker und IT-Systemelektroniker. Zum 1. September 2017 wurde ein neuer Ausbildungsvertrag (Fachkraft für Lagerlogistik) abgeschlossen, der bislang noch nicht gelöst wurde. Nach Auskunft des Unternehmens läuft die Ausbildung normal und ohne qualitative Einschränkungen für die Auszubildenden weiter. Eine unternehmensseitige Kündigung der Ausbildungsverträge wurde bislang nicht ausgesprochen - die Auszubildenden besuchen weiterhin die Berufsschule. Das Unternehmen geht - vorbehaltlich einer erfolgreichen Investorensuche - davon aus, dass die Ausbildung regulär abgeschlossen werden kann. SolarWorld hat bereits zugesagt, zusammen mit der zuständigen Arbeitsagentur und der Industrie- und Handelskammer für eine Vermittlung der Auszubildenden an Unternehmen in der unmittelbaren Umgebung zu sorgen, sofern dies nötig wird. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird den Prozess bei Bedarf und in enger Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft moderieren beziehungsweise beratend begleiten. Die aktuell gute Arbeitsmarktlage generiert Fachkräftebedarf insbesondere im Industriebereich. Mit Stand Ende Mai 2017 waren in Thüringen mehr Ausbildungsstellen als Bewerber/innen erfasst (11.811 gemeldete Stellen, 9.157 Ausbildungsstellenbewerber/innen). Pro Bewerberin beziehungsweise Bewerber standen damit 1,29 angebotene Ausbildungsstellen zur Verfügung. Das Verhältnis der noch unbesetzten Ausbildungsstellen zu den noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern in Thüringen liegt sogar bei 1,49. Vor allem in den technischen Ausbildungsberufen der Metall- und Elektrobranche wird Nachwuchs gesucht. So waren beispielsweise Ende Mai 2017 von 347 gemeldeten Ausbildungsstellen für den Beruf Mechatroniker /in noch 146 unbesetzt. Dementsprechend können die Vermittlungschancen für die sieben Auszubildenden von SolarWorld in andere Unternehmen als sehr gut eingeschätzt werden, falls hierfür Bedarf besteht. Sofern ein anderes Unternehmen die Auszubildenden übernimmt und einen Ausbildungsvertrag für die restliche Laufzeit der Berufsausbildung abschließt, wird auch weiterhin der reguläre Berufsschulunterricht abgedeckt . Entscheidend für den Besuch der Berufsschule im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung ist grundsätzlich immer der betriebliche Ausbildungsvertrag. Auch hinsichtlich der Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer werden keine Probleme gesehen. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor, da diesbezügliche Daten weder von den Berufsschulen noch von den nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständigen Stellen oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben beziehungsweise statistisch erfasst werden. Werner Ministerin Hilfe für Auszubildende nach der Insolvenz der SolarWorld AG Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: Zu 5.: