14.07.2017 Drucksache 6/4231Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. Juli 2017 Integrationslotsen Die Kleine Anfrage 2169 vom 5. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ehrenamtliche Integrationslotsen unterstützen geflüchtete Menschen mit geregeltem Aufenthaltsstatus bei ihren ersten Schritten in Deutschland. Ob Sprachkurs, Normen und Werte oder Behördengänge - sie informieren , klären Fragen und stehen den Migrantinnen und Migranten in ihrem neuen Lebensumfeld beratend zur Seite. Integrationslotsen können benachteiligte Menschen im Bereich der sozialen, kulturellen und beruflichen Integration fördern und stellen als Multiplikatoren den Kontakt zu Vereinen und Verbänden her. Die Ausbildung zum Integrationslotsen wird vom Freistaat Thüringen und durch den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer fördert die Integrationslotsen finanziell zu welchen Anteilen? 2. Auf welchem Weg erfolgt die Beantragung der Fördermittel durch die Landkreise beziehungsweise Kommunen ? 3. Wie viele Menschen haben die Ausbildung zum Integrationslotsen bisher abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen)? 4. Wie gestaltet sich die Nachfrage der einzelnen Landkreise nach dieser Ausbildung (bitte aufschlüsseln, wann Fördermittel beantragt und bewilligt wurden)? 5. Welche Träger bieten die Ausbildung zum Integrationslotsen an? 6. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Information und Bekanntma chung dieser Ausbildungsmöglichkeit in den Landkreisen und Kommunen? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Es besteht kein Zusammenhang zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit als Integrationslotse und einer entsprechenden Ausbildung zum Integrationslotsen in Verbindung mit einer Förderung aus ESF-Mitteln. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4231 Ehrenamtliche Integrationslotsen: Die Thüringer Ehrenamtsstiftung hat bisher keine direkte Projektförderung im Hinblick auf die Ausbildung beziehungsweise Förderung von Personalstellen von Integrationslotsen vorgenommen. Gegebenenfalls werden entsprechende Projekte im Rahmen der "Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit" von Trägern oder Landkreisen /Kommunen unterstützt. Eine detaillierte Übersicht entsprechender Projekte liegt nicht vor. Integrationsmanagerinnen und -manager: Im Rahmen der Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen (ThILIK) gibt es in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten hauptamtliche kommunale Integrationsmanager (jeweils bis zu eine VBE), die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 aus ESF-Mitteln und Landesmitteln gefördert werden. Da darüber hinaus zu den ehrenamtlichen Integrationslotsen keine weiteren Informationen vorliegen, kann hierzu in den Fragen 1 bis 5 keine Aussage getroffen werden. Die dortigen Antworten beziehen sich auf die im Programm ThILIK geförderten hauptamtlichen Integrationsmanagerinnen und -manager. Zu 1.: Die Förderung der hauptamtlichen Integrationsmanagerinnen und -manager erfolgt auf Grundlage der ESF- Armutspräventionsrichtlinie zu 80 Prozent aus Mitteln des ESF (2017 = circa 890.000 Euro und 20 Prozent als notwendigen Kofinanzierungsanteil (2017 = circa 220.000 Euro) aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Das TMMJV beteiligt sich in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 an der Finanzierung von ThILIK durch Übernahme des Kofinanzierungsanteils. Die Integrationsmanagerinnen und -manager werden in den nachfolgend aufgeführten Thüringer Gebietskörperschaften gefördert: Landkreis Altenburger Land, Stadt Eisenach, Stadt Erfurt, Stadt Gera, Ilm-Kreis, Stadt Jena, Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Sömmerda, Unstrut-Hainich-Kreis und Wartburgkreis. Zu 2.: Die Thüringer Gebietskörperschaften wurden im März 2016 in einem gemeinsamen Schreiben der Thüringer Sozialministerin und des Thüringer Integrationsministers über das ThILIK-Programm informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Fördergrundlage ist Ziffer 2.2 der ESF-Armutspräventionsrichtlinie. Bewilligungsbehörde ist die GFAW. Voraussetzung für die Zuwendung war die Vorlage einer Konzeption für die Durchführung des Vorhabens. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der eingereichten Konzepte erfolgte durch das TMASGFF. Zu 3.: Die hauptamtlichen kommunalen Integrationsmanagerinnen und -manager in den Landkreisen und kreisfreien Städten benötigen keine gesonderte Ausbildung zum Integrationslotsen. Die Stelleninhabenden verfügen in der Regel über einen sozialwissenschaftlichen oder verwaltungswissenschaftlichen Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulabschluss (Sozialpädagogik, Sozialmanagement, Verwaltungsfachwirt oder vergleichbares). Zu 4. und 5.. Siehe Antwort zu Frage 3. Zu 6.: Sofern der Landesregierung Informationen zu entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten (zum Beispiel auf Bundesebene) vorliegen, werden die Landkreise und Kommunen zum Beispiel über die Integrationsmanagerinnen und -manager darüber in Kenntnis gesetzt. Werner Ministerin Integrationslotsen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.. Zu 6.: