19.07.2017 Drucksache 6/4241Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Juli 2017 Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im Thüringer Landeskriminalamt Die Kleine Anfrage 2210 vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung für Deutschland 2016 stellt fest, dass zur Abwehr von Cyber-Kriminalität und Cyber-Spionage gegen Unternehmen insbesondere die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder wesentliche Beiträge leisten (vergleiche Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016, Bundestagsdrucksache 18/10395, Seite 8). Der Medieninformation 235/2016 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zufolge betreibt das Landeskriminalamt eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime. Aufgabe der Stelle sei es, Kontakte zur Wirtschaft zu initiieren und Unternehmen und Privatpersonen zu beraten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aufgaben hat die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime konkret? 2. Wie werden die Adressaten auf diese Aufgabe des Landeskriminalamtes aufmerksam gemacht? 3. Seit wann besteht die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime? 4. Welche Personalausstattung hat die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (bitte gliedern nach Laufbahngruppen )? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Personalausstattung? 6. Wie viele Kontakte zur Wirtschaft wurden seitens der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime seit Bestehen initiiert (bitte nach Jahren gliedern)? 7. Wie viele Beratungen für Unternehmen hat die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime seit Bestehen durchgeführt (bitte nach Jahren gliedern)? 8. Wie viele Beratungen für Privatpersonen hat die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime seit Bestehen durchgeführt (bitte nach Jahren gliedern)? 9. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Arbeitsergebnisse der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4241 10. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich des Aufgabenumfangs der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (falls ja, welchen konkreten)? 11. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Organisation der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (falls ja, welchen konkreten)? 12. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der personellen Ausstattung der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (falls ja, welchen konkreten)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen der Befassung der Gremien der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder und des Bundes (IMK) mit der Thematik wurden die Aufgaben der Zentralen Ansprechstellen wie folgt definiert: "Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) sind miteinander vernetzte, polizeiliche Kontaktstellen des Bundes und der Länder, die speziell für Unternehmen sowie öffentliche und nichtöffentliche Institutionen eingerichtet worden sind, um als kompetenter Ansprechpartner IT-Sicherheitsvorfälle aus diesen Bereichen entgegenzunehmen und zeitnah Erstmaßnahmen mit anschließender Zuweisung an die zuständigen Ermittlungsstellen zu veranlassen. Darüber hinaus werden sie bei der Klärung von IT-Sicherheitsfragen beratend und präventiv tätig. ZAC-Dienststellen initiieren, koordinieren und beteiligen sich an vielfältigen Cybercrime- Kooperationen mit anderen Sicherheitsbehörden, Institutionen der Wirtschaft und des Finanzwesens, der IT-Branche, der Wissenschaft und Forschung auf Bund-, Länder- sowie internationaler Ebene." Zu 2.: Im Internetportal der deutschen Polizeien1 verweist ein Link auf die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime. Auf dieser Internetseite2 werden die "Erreichbarkeiten der Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft" (Stand: 13. Juni 2017) als downloadbares Dokument vorgehalten. Für die ZAC im Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sind dort die Rufnummer der Ermittlungsgruppenleiterin Cybercrime sowie die E-Mail-Adresse3 hinterlegt. Auf den Internetseiten der Allianz für Cybersicherheit - einer Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik mit über 2.200 teilnehmenden Institutionen, 84 aktiven Partnern und 45 Multiplikatoren in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. - sind unter dem Link "Kontakt zur Polizei" ebenso die oben angegebenen Erreichbarkeiten der ZAC im TLKA angegeben. Daneben werden Beratungen und Vorträge genutzt, um auf die Ansprechstelle ZAC aufmerksam zu machen. Zu 3.: Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im TLKA besteht seit dem Jahr 2010. Zu 4.: Die Aufgaben der ZAC werden neben anderen Aufgaben von den Bediensteten des Sachbereiches Auswertung im Dezernat 64/Cybercrime des Landeskriminalamtes Thüringen wahrgenommen. Dieser Sachbereich ist mit vier Dienstposten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ausgestattet. Aktuell sind zwei Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes mit der Bearbeitung von Aufgaben des Sachbereiches Auswertung betraut. Zu 5.: Es wird davon ausgegangen, dass die gemäß Organisations- und Dienstpostenplan zugewiesenen Dienstposten für die Bewältigung der Aufgaben der ZAC ausreichend sind. Zu 6.: Seit dem Jahr 2014 werden im Rahmen von Vortragsveranstaltungen, Messen und Präsentationen insbesondere die Unternehmensverbände auf die Gefahren der Cyberkriminalität hingewiesen und sensibilisiert. In den einzelnen Jahren stellte sich diese Beratungsleistung wie folgt dar: 3 Drucksache 6/4241Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Anzahl 2014 1 2015 2 2016 5 2017 (Stand: 20. Juni 2017) 3 Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Beratungen hinsichtlich der allgemeinen Gefahren der Cyberkriminalität finden in Einzelfällen statt. Eine Statistik hierzu besteht nicht. Zu 9.: Die Aufgaben der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime werden entsprechend der Priorisierungen im Dezernat Cybercrime wahrgenommen. Diese liegen derzeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, insbesondere auch im länderübergreifenden Zusammenwirken beziehungsweise in Zusammenarbeit mit Bundesdienststellen . Mit der weiteren Konsolidierung der personellen Ressourcen im Sachbereich Auswertung des Dezernates Cybercrime ist von einer intensiveren Wahrnehmung der Aufgaben der ZAC auszugehen. Zu 10.: Diese Thematik wird aktuell in polizeilichen Gremien behandelt, eine Erweiterung des Aufgabenumfangs hinsichtlich des Schutzes kritischer Infrastrukturen unterhalb der dem BKA zugewiesenen Aufgaben wird geprüft. Hierzu können derzeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Zu 11. und 12.: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 www.polizei.de 2 www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zacEreichbarkeiten.html 3 cybercrime.lka@polizei.thueringen.de Zentrale Ansprechstelle Cybercrime im Thüringer Landeskriminalamt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11. und 12.: Endnote: