21.07.2017 Drucksache 6/4246Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. Juli 2017 Hochwasser in Ilmenau und Zahlungen an die Stadt Ilmenau Die Kleine Anfrage 2235 vom 2. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Tageszeitung Freies Wort vom 24. Mai 2017 wird berichtet, dass es diverse Probleme bei der finanziellen Unterstützung der Stadt Ilmenau für die Hochwasserschäden vom Mai und Juni 2016 im städtischen Bereich gäbe. Laut Bericht habe der Freistaat Thüringen der Stadt finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der in der städtischen Zuständigkeit liegenden Schäden zugesagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zusicherungen für die Behebung von Hochwasserschäden gab es gegenüber der Stadt Ilmenau von Seiten des Landes? 2. Welche Ministerien des Landes sind zuständig für die finanzielle Unterstützung von Gemeinden und Kommunen zur Beseitigung von Hochwasserschäden? 3. Hat die Stadt Ilmenau finanzielle Mittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden beantragt und wenn ja, bei welcher Stelle und in welcher Höhe? 4. Welche finanziellen Mittel hat die Stadt Ilmenau bis einschließlich 31. Mai 2017 von Seiten des Landes zur Beseitigung der Hochwasserschäden vom Mai und Juni 2016 erhalten beziehungsweise sofern die Stadt keine finanziellen Leistungen erhalten hat, warum nicht? 5. Sind der Landesregierung geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Stadt Ilmenau bekannt, wenn ja, wie sehen diese aus? 6. Welche finanziellen Unterstützungen von Seiten des Landes sind für den zukünftigen Hochwasserschutz in Ilmenau geplant? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Bei den Ereignissen am 29. Mai und 5. Juni 2016 in Ilmenau handelte es sich um zwei Starkregenereignisse. Mit diesen Ereignissen haben sich bereits zwei vorangegangene Kleine Anfragen (Drucksachen 6/2451 vom K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4246 25. Juli 2016 und 6/2702 vom 21. September 2016) beziehungsweise eine Mündliche Anfrage (Drucksache 6/2237 vom 6. Juni 2016) befasst. Zu 1.: Zusicherungen zur Behebung von Hochwasserschäden im Sinne einer Aufbau- oder Soforthilfe wurden gegenüber der Stadt Ilmenau keine gegeben. Staatliche Hilfen für die Beseitigung von Hochwasserwasserschäden gibt es nur bei großen Hochwasserereignissen, zum Beispiel dem vom Mai/Juni 2013. Das Sondervermögen "Thüringer Aufbauhilfefonds", unter der Koordinierungsverantwortung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), steht ausschließlich zur Finanzierung der Schadensbeseitigung infolge dieses Hochwassers zur Verfügung. In Thüringen existiert kein gesonderter Fonds zur Behebung von Unwetterschäden. Gleichwohl hat die Stadt Ilmenau Möglichkeiten gesucht, wie bestehende Förderinstrumente für erforderliche Schadensbeseitigung und Erneuerungsmaßnahmen genutzt werden können. Beispielsweise wurden durch das TMIL hinsichtlich Städtebauförderung und durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) hinsichtlich Naturschutzförderung sowie wasserwirtschaftliche Unterstützung beraten. Nach Prüfung lagen jedoch keine den Förderkriterien entsprechenden Voraussetzungen (Städtebau - beziehungsweise Naturschutzförderung) vor oder es wurden seitens der Stadt Ilmenau keine Anträge auf Förderung gestellt. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort zu Frage 3. Zu 2.: Eine alle Bereiche umfassende Zuständigkeit zur Beseitigung von Hochwasserschäden gibt es in Thüringen nicht. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Förderung bestehen. Ich verweise zudem auf die Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Am 7. Juli 2016 fand ein Gespräch zwischen der Stadt Ilmenau und der Thüringer Aufbaubank (TAB) zur Richtlinie "Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung im Rahmen der AKTI- ONFLUSS - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln" statt. Eine im Gespräch abgestimmte Förderanfrage für alle im Stadtgebiet liegenden Gewässer zweiter Ordnung für das Förderjahr 2018 blieb allerdings aus. Zur Ermittlung der Schadensursache zum Ereignis in Ilmenau vom Mai/Juni 2016 übergab die Stadt Ilmenau mit Schreiben vom 4. August 2016 dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) eine Übersicht über die während der Unwetter am 29. Mai 2016 und 5. Juni 2016 entstandenen Schäden der Stadt. Finanzielle Mittel zur Beseitigung der Schäden infolge der Starkregenereignisse wurden beim TLVwA nicht beantragt. Mit Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Ilmenau vom 2. Juni 2016 wurde das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) um finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden durch das Unwetter am 29. Mai 2016 gebeten. Dem Oberbürgermeister wurde daraufhin mitgeteilt, dass im Zuständigkeitsbereich des TMIK keine speziellen Förderprogramme für die Beseitigung von Schäden an kommunaler Infrastruktur beziehungsweise bei Privathaushalten bestehen. Bedarfszuweisungen gemäß § 24 ThürFAG wurden für die Jahre 2016 und 2017 (Stand 14. Juli 2017) beim TLVwA nicht beantragt. Mit Schreiben vom 1. Juli 2016 hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Ilmenau an Herrn Ministerpräsidenten Bodo Ramelow gewandt. Darin bat er um Unterstützung der Stadt Ilmenau bei der Vorbeugung gegen und Minderung von Unwetterschäden. Daraufhin hat Herr Ministerpräsident eine umfassende Ursachenanalyse durch das Landesverwaltungsamt veranlasst. Diese liegt vor und ist der Stadt bekannt. Sie enthält auch Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristig zu ergreifende Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt. Zu 4.: Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5. Zu 5.: Der Landesregierung sind keine geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Stadt Ilmenau bekannt . Aktuellen Pressemitteilungen zufolge investierte die Stadt Ilmenau in eigener Zuständigkeit in Maßnahmen zur Entschärfung von Engstellen im Verlauf von Gabelbach und Rottenbach sowie in die Sanierung des Brandenburger Teichs. 3 Drucksache 6/4246Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zudem erarbeitet die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ein Hochwasserschutzkonzept für die Ilm. Für den Maßnahmenabschnitt Ilmenau wird das Hochwasserschutzkonzept derzeit auf Planungsebene abgestimmt. Ergebnisse dazu werden nach den Sommerferien erwartet. Die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen sollen Grundlage für das nächste "Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 bis 2027" sein. Vorrangig wurde dabei der Abschnitt "Fischerhütte" mit der Stadt Ilmenau abgestimmt. Durch die Stadt Ilmenau wurde ein B-Plan aufgestellt, welcher auch einen Gewässerausbau umfasst. Mit diesem Ausbau soll nicht nur der Bereich der B-Planfläche selbst, sondern auch der gegenüberliegende Stadtteil vor Hochwasser geschützt werden und die Gewässerstruktur in dem Bereich durch Aufweitung verbessert werden. Der B-Plan befindet sich zurzeit im Genehmigungsverfahren. Zudem verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Zu 6.: Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5. In Vertretung Möller Staatssekretär Hochwasser in Ilmenau und Zahlungen an die Stadt Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: