21.07.2017 Drucksache 6/4247Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2017 Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung für die Stadt Kahla Die Kleine Anfrage 2257 vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Bedarfszuweisungen gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz können kreisangehörigen Ge meinden, kreisfreien Städten sowie Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung gewährt werden, wenn deren Haushalt in einem überschaubaren und planbaren Zeitraum (Konsolidierungszeitraum) so konsolidiert wird, dass diese ohne weitere Hilfen aus dem Landesausgleichsstock finanziell wieder hand lungsfähig sind und damit eine dauerhafte Verbesserung der Haushaltssituation erreicht wird. Nach mei nen Informationen erhielt die Stadt Kahla im Jahr 2016 eine Finanzhilfe aus dem Landesausgleichsstock. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich derzeit die Haushaltslage der Stadt Kahla und welche Wirkungen wurden durch die nachgefragte gewährte Finanzhilfe erreicht? 2. Welche Ursachen führten zur Haushaltslage der Stadt Kahla, die die Beantragung und Genehmigung von Finanzhilfen aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2016 begründeten? 3. Welche weiteren Finanzhilfen aus dem Landesausgleichsstock in welcher Höhe hat die Stadt Kahla wann erhalten und welche fiskalischen Wirkungen entstanden für die Gemeinde durch diese Finanzhil fen (bitte Einzelaufstellung)? 4. Welche eigenen Konsolidierungsmaßnahmen mit welchen fiskalischen Wirkungen hat die Stadt Kahla wann veranlasst (bitte Einzelaufstellung)? 5. Wann wird die Stadt Kahla voraussichtlich die dauernde Leistungsfähigkeit wiedererlangen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Stadt Kahla konnte für das Jahr 2017 keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen. Somit befindet sich die Stadt noch in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 der Thüringer Kommunalordnung. Für die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben (im Verwaltungshaushalt 10.042.800 Euro und im Vermögens haushalt 2.621.800 Euro) fehlen ihr Deckungsmittel in Höhe von 1.091.900 Euro. Aus diesem Grund hat die K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4247 Stadt einen Antrag auf Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung gestellt. Eine Entscheidung hierzu ist bisher nicht erfolgt (Stand: 7. Juli 2017). Für das Jahr 2016 wurden der Stadt Kahla rückzahlbare Überbrückungshilfen zur Sicherstellung der Zah lungsfähigkeit in Höhe von 406.000 Euro gewährt. Zu 2.: Ursache für die beantragte Überbrückungshilfe war ein unzureichender Bestand an Zahlungsmitteln der Stadt. Nur mit dieser genehmigten Finanzhilfe konnte die Stadt die unterschiedlichen Zeitpunkte der Ein und Auszahlungen in der Stadtkasse ausgleichen. Zu 3.: Einzelaufstellung erhaltener Zuweisungen und Überbrückungshilfen der Stadt Kahla aus dem Landesaus gleichsstock seit 2011: Jahr Höhe der Finanzhilfe in Euro Fiskalische Wirkung 2011 72.691 Kurzfristige Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten 2015 107.500 Bereitstellung von Deckungsmitteln für die Aufgabenerfüllung 2016 406.000 Kurzfristige Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten Zu 4.: Die jeweiligen Konsolidierungsmaßnahmen und deren fiskalische Auswirkungen sind der folgenden Einzel aufstellung zu entnehmen: Jahr Maßnahme Konsolidierungspotential in Euro Fiskalische Wirkung 2011 Erhöhung der Hebesätze für die Grund und Gewerbesteu ern 208.200 Mehreinnahmen 2011 Erhöhung der Pacht Ratskeller 2.500 Mehreinnahmen 2011 Änderung der Verwaltungs kostensatzung 2.250 Mehreinnahmen 2011 Erhöhung des Benutzungsent geltes im Museum und in der Bibliothek 900 Mehreinnahmen 2011 Erhöhung Benutzungsentgelt im Freibad 7.000 Mehreinnahmen 2011 Erhöhung der Parkgebühren 6.000 Mehreinnahmen 2011 Erhebung von Gebühren zur Kompostierung 2012: 2.500 2015: 2.293 2016: 3.692 Mehreinnahmen 2011 Erhöhung der Vergnügungs steuer 2.000 Mehreinnahmen 2011 Hundebestandskontrolle 660 Mehreinnahmen 2011 Summe 229.510 2012 Abschaffung Dienstwagen vom Bürgermeister 4.000 Einsparung 2012 Teilweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung 249 Einsparung 2012 Erhöhung der Verwarn und Bußgelder 10.000 Mehreinnahmen 2012 Summe 16.749 2013 Keine Wiederbesetzung des geschäftsleitenden Beamten 61.000 Einsparung 3 Drucksache 6/4247Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Maßnahme Konsolidierungspotential in Euro Fiskalische Wirkung 2013 Veräußerung von KEBTAktien 980.000 Mehreinnahmen schnellere Konsolidierung 2013 Zinsreduzierung durch Um schuldung 124.900 Einsparung 2013 Summe 1.165.900 2014 Reduzierung der Personalkos ten durch Nichtwiederbeset zung der ausscheidenden Mit arbeiter 2015: 34.864 2016: 29.614 Einsparungen 2015 Digitalisierung der Sitzungs dienste 500 Einsparung 2015/2016 Winterdienstkonzept und Grünflächenplan 2015: 1.270 2016: 9.771 Einsparung 2015 Summe 238.927 2016 Veräußerung von KEBTAktien 1.335.360 Mehreinnahmen schnellere Konsolidierung 2016 Aufbau Stadtmarketing 2.500 Mehreinnahmen 2016 Umrüstung der Straßenbe leuchtung auf LED 24.896 jährlich Einsparung 2016 Veräußerung Margarethen straße 3 4.000 Mehreinnahmen 2016 Zinsreduzierung durch Um schuldung bis 2030 133.620 Einsparung 2016 Gewinnabführung durch die WBG Kahla mbH 2015: 200.000 2016: 386.000 Schnellere Konsolidierung 2016 Summe 1.886.376 Gesamtsumme 20112016 3.537.462 2017 Absenkung der Aufwands entschädigungen für Bürger meister und Abgeordnete 1.848 Einsparung 2017 Erhöhung Elternbeiträge Kita 6.000 Mehreinnahme 2017 Reduzierung Stellenplan um 0,25 VbE 4.300 Einsparung 2017 Anheben Hebesatz Gemein desteuern 4.200 Mehreinnahmen (jährlich) Zu 5.: Im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Kahla ist als Ende des Konsolidierungszeitraumes das Jahr 2024 vorgesehen. Dementsprechend würde dann die Stadt ihre dauernde Leistungsfähigkeit wieder erlangen. Dr. Poppenhäger Minister Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung für die Stadt Kahla Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: