21.07.2017 Drucksache 6/4249Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. August 2017 Angeblicher Vorfall in Erfurt am 6. Juni 2017 (Bereich Stauffenbergallee) Die Kleine Anfrage 2260 vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Medien war am 7. Juni 2017 unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Eine 19-Jährige wurde gestern gegen 17.00 Uhr im Bereich Stauffenbergallee von einem Unbekannten belästigt. ... Die junge Frau ging mit ihrem Hund am Flutgraben, Höhe Talknoten Gassi, als der Fremde mit ihr versuchte in Kontakt zu treten. Er sprach kein deutsch und näherte sich immer wieder der Frau. Er drückte die Frau an sich, diese stieß ihn weg. Er eilte ihr nach und hielt ihr den Mund zu, als sie um Hilfe schrie. Der Hund der Frau schlug an und sprang den Täter an. Die 19-Jährige konnte den Fremden so von sich stoßen und mit dem Tier flüchten . ... Der Unbekannte war ca. 170 cm groß und hatte kurze, rasierte, Haare. Er trug einen Bartansatz und eine graue Sweatjacke, ohne Kapuze. Unter der Jacke trug er ein grün-gelbes T-Shirt, außerdem hatte er eine Jeans an." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Vorfalls ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben (bitte nach Alter und Staatsangehörigkeit [sämtliche , auch etwaige vorherige angeben] auflisten)? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme aufführen und auflisten, wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4249 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 26. Juni 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleich auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hat sich Folgendes ereignet: Am 6. Juni 2017 soll eine weibliche Person von einem männlichen Tatverdächtigen bedrängt worden sein. Zu 2.: Es wurden ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB und wegen sexueller Belästigung gemäß § 184i StGB gegen einen unbekannten Tatverdächtigen eingeleitet. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Die deutsche Geschädigte wurde leicht verletzt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5.: Die Ermittlungen dauern an. Zu 6.: Zur Beschädigung privaten oder öffentlichen Eigentums liegen keine Erkenntnisse vor. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall in Erfurt am 6. Juni 2017 (Bereich Stauffenbergallee) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: