24.07.2017 Drucksache 6/4259Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. August 2017 Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an den Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 2329 vom 23. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die aktuelle Forsa-Studie zur Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrkräfte in Deutschland zeigt, dass eine medizinische Assistenz nur sehr selten (in fünf Prozent der genannten Fälle) an Schulen zur Verfügung steht. In einer weiteren Frage wurden die Lehrkräfte gefragt, wer die Medikation der Kinder mit Behinderung an ihrer Schule übernimmt. Dabei antworteten 24 Prozent der Befragten, dass die Medikation von Kindern mit einer Behinderung an der Schule die jeweilige Lehrkraft übernimmt. 19 Prozent gaben an, dass die Eltern der Kinder diese Aufgaben übernehmen. Die Einstellung von medizinischen Assistenten wird auch vom Verband Bildung und Erziehung und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gefordert. Neben der medizinischen Versorgung könnten Schulgesundheitsassistenten auch Angebote zur Gesundheitsprävention anbieten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen an den Thüringer Schulen gewährleistet ? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur medizinischen Versorgung von Schülern an Schulen in anderen Bundesländern vor? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Kindern an Thüringer Schulen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Befragungsergebnisse der oben genannten Studie? 5. An wie vielen Thüringer Schulen sind Schulgesundheitsassistenten beziehungsweise medizinische Fachkräfte tätig (bitte einzeln und nach Stellenanteil auflisten)? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der (flächendeckenden) Einsetzung von Schulgesundheitsassistenten beziehungsweise medizinischen Fachkräften an Thüringer Schulen? 7. Hält die Landesregierung den Einsatz von Schulgesundheitsassistenten beziehungsweise medizinischen Fachkräften an Thüringer Schulen für sinnvoll und plant sie den Einsatz dieser? Wie begründet die Landesregierung jeweils ihre Aussagen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4259 8. Welche Kosten wären nach Ansicht der Landesregierung mit der Einstellung von Schulgesundheitsassistenten beziehungsweise medizinischen Fachkräften an Thüringer Schulen verbunden? 9. Wie beurteilt die Landesregierung bestehende Konzepte zur Einstellung von Schulgesundheitsassistenten beziehungsweise medizinischen Fachkräften in anderen Bundesländern und könnten bestehende Modellprojekte aus anderen Bundesländern ein Vorbild für Thüringen sein? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Schulbesuch in Thüringen sind alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem generellen gesundheitlichen Zustand berechtigt und verpflichtet. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung während des Schulbesuchs medizinische Versorgung benötigen , ist insoweit Unterstützung beim Schulbesuch zu gewähren. In der Handreichung zur Medikation von Schülerinnen und Schülern während der Zeit des Schulbesuchs des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21. März 2012 (siehe Homepage TMBJS*) wird ausgeführt, dass die Medikation von Schülerinnen und Schülern kein Bestandteil der Ausbildung von Pädagogen ist und damit auch nicht zu ihren Dienstpflichten gehört. Die Verantwortung für die Medikation und sonstige medizinische Hilfsmaßnahmen liegt originär bei den Sorgeberechtigten. Nur wenn und soweit die Personensorge auf Pädagoginnen und Pädagogen übertragen worden ist, sind die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Übernahme der Personensorge auf Pädagoginnen und Pädagogen geschieht nur auf freiwilliger Basis. Dazu wurden für die Pädagoginnen und Pädagogen Formulare entwickelt und in der Anlage der Handreichung an die Schulen übersandt. Pädagoginnen und Pädagogen sind in der Regel nach Absprache mit den Sorgeberechtigten bereit, eine Medikation zu unterstützen. Sie haften grundsätzlich nicht, sodass Risiken und Nachteile, die aus einer Medikamentenvergabe für die Pädagoginnen und Pädagogen erwachsen können, ausgeschlossen sind. Zwingende Voraussetzung ist aber stets, dass - eine schriftliche ärztliche Anordnung dazu vorliegt, welches Medikament in welcher Dosis, in welchen zeitlichen Abständen und über welche Dauer eingenommen werden muss, - keine medizinische Fachkraft vorhanden ist, die die medizinische Hilfsmaßnahme vornehmen kann, - es sich bei der Medikation um eine medizinische Hilfsmaßnahme handelt, zu deren Erbringung die Lehrkraft /der Erzieher in der Lage ist, - der Schüler nicht in der Lage ist, die Medikation selbst vorzunehmen, - keine ausreichende Medikation außerhalb der Zeit des Schulbesuchs gewährleistet werden kann, - ein umsetzbarer Katalog zum Verhalten in Notfällen vereinbart wird, - klar gestellt ist, wo die Medikamente, die verabreicht werden sollen, aufbewahrt werden, - eine Lehrkraft oder ein Erzieher benannt ist, der die verpflichtete Lehrkraft/den verpflichteten Erzieher im Abwesenheitsfall vertritt und - klar gestellt ist, dass die Lehrkraft/der Erzieher sich bei fehlender Mitwirkung des zu betreuenden Schülers umgehend von der getroffenen Vereinbarung wieder lösen kann. Zu unterscheiden ist abschließend zwischen der Medikation, die von Lehrkräften und Erziehern aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern regelmäßig vorgenommen wird, und der Hilfe in Notfällen. Die Hilfe in Notfällen hat jeder stets im Rahmen seiner allgemeinen Verpflichtung zur Hilfeleistung zu erbringen. Zu 2.: Ein in den Ländern Brandenburg und Hessen gestartetes Modellprojekt der "Schulgesundheitsfachkräfte" ist der Landesregierung bekannt. Es ist ein auf zwei Jahre festgelegtes Modellprojekt mit einer begrenzten Anzahl von Schulen pro Land. Das Ende der Modellphase ist für Oktober 2018 terminiert. Dem schließt sich die Vorlage der Evaluationsergebnisse durch die wissenschaftliche Begleitung an. Die Landesregierung wartet die Vorlage dieser Evaluationsergebnisse ab, bevor geprüft wird, ob und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für die Thüringer Schulen gezogen werden sollen. Weitere Erkenntnisse zur medizinischen Versorgung in anderen Ländern liegen der Landesregierung nicht vor. 3 Drucksache 6/4259Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3. bis 9.: In Thüringen sind keine Schulgesundheitsfachkräfte in Schulen eingesetzt. Im Übrigen wird auf die die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen In Vertretung Ohler Staatssekretärin Endnote: * Siehe http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/index.aspx. Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an den Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. bis 9.: Endnote: