zu Drucksache 6/3687 17.07.2017 Drucksache 6/4270Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. August 2017 Islamismus in Ostthüringen E r g ä n z u n g Zu 5.: Die religiöse Praxis von islamischen Kultur- und Moscheevereinen ist durch das in Artikel 4 Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit geschützt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist die Zuständigkeit des Amtes für Verfassungsschutz nur bei islamistischen Bestrebungen gegeben, die nach einer teilweisen bzw. vollständigen Abschaffung zentraler Kernelemente des Grundgesetzes zugunsten der Verwirklichung einer dogmatisch rigorosen islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung als Gegenentwurf zur westlichen Demokratie streben. Dies trifft insbesondere auf "salafistische Bestrebungen" zu. Sie werden vom Amt für Verfassungsschutz im Rahmen seines gesetzlichen Antrags gemäß § 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz beobachtet. Moscheevereine und Gebetsräume gelten für den Verfassungsschutz als mögliche Anlaufstellen und Trefforte zur Kontaktaufnahme und Zusammenkunft von einzelnen relevanten Personen. In diesem Zusammenhang ist der Landesregierung gegenwärtig eine Moschee in Ostthüringen bekannt, in der zuweilen einzelne Anhänger der islamistischen Ideologie verkehren, nicht jedoch islamistische Propaganda vom Vorstand der Moschee oder dort predigenden Imamen verbreitet wird. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit der angefragten Region können keine weiteren Angaben zur Moschee erfolgen, ohne die Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbehörden erheblich zu gefährden (Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Zu 8.: Das Grundgesetz garantiert jedem Asylsuchenden in der Bundesrepublik unverletzliche Menschenrechte, wie die körperliche Unversehrtheit und die Religionsfreiheit. Dieses Wertebekenntnis gilt es mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu schützen und Grundrechtsverletzungen mit geeigneten präventiven und repressiven Maßnahmen entgegenzutreten. Insbesondere werden Straftaten konsequent verfolgt. Darüber hinaus stellt die Landesregierung sicher, dass auch im Hinblick auf mögliche interreligiöse Konflikte eine qualifizierte Sozialbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften angeboten wird, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Möller und Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4270 Statistische Erhebungen zu den erfragten Übergriffen liegen nicht vor. Dr. Poppenhäger Minister Islamismus in Ostthüringen E r g ä n z u n g Zu 5.: Zu 8.: