27.07.2017 Drucksache 6/4279Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2017 Angeblicher Vorfall am 18. April 2017 in Gera ("Überfall in Straßenbahn") - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2374 vom 3. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 2133 (vergleiche Drucksache 6/4059) heißt es: "In der wei teren Folge wurde der Geschädigte durch einen der beiden Tatverdächtigen mit der Faust ins Gesicht ge schlagen. Die Tathandlung der Körperverletzung konnte durch den Straßenbahnfahrer und einen Mitarbei ter einer Sicherheitsfirma unterbunden werden." Ich frage die Landesregierung: Wie ist die in der Begründung angeführte Aussage zu verstehen, dass die "Tathandlung der Körperverlet zung ... unterbunden" werden konnte, wenn doch der Geschädigte offensichtlich schon tätlich angegriffen worden ("... mit der Faust ins Gesicht geschlagen ...") war und damit nach meiner Auffassung die Tat be reits vollendet war? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2133, dass "… die Tathandlung der Körperverletzung […] un terbunden …" wurde, legt dar, dass der Tatverdächtige durch das Einschreiten von Personen an der weite ren Fortführung seiner Handlung gehindert wurde. In Vertretung Götze Staatssekretär K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Angeblicher Vorfall am 18. April 2017 in Gera ("Überfall in Straßenbahn") - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: