28.07.2017 Drucksache 6/4286Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2017 Ortsumgehung Korbußen mit zweiter Anbindung des Gewerbegebiets Korbwiesen - Teil II Die Kleine Anfrage 2302 vom 21. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Für die geplante Ortsumfahrung Korbußen und damit auch die direkte Anbindung des dortigen Gewerbegebiets Korbwiesen an die Bundesautobahn 4 besteht bereits Baurecht. Seit dem Jahr 2011 gibt es Ausbauzusagen . Die Planungen sind genehmigt. Die betroffenen Anwohner hoffen endlich auf eine Entlastung vom Schwerlast- und Berufsverkehr - aktuell passieren circa 6.700 Fahrzeuge täglich diesen Bereich. Eine Belastung, die mit der aktuellen Erweiterung des Gewerbegebiets durchaus noch wächst. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Zeitpunkt wird für den Baustart von der Landesregierung angestrebt? 2. Welche offenen Fragen sind für einen zügigen Baubeginn noch zu klären? 3. Wann wird der Landesstraßenbedarfsplan für Thüringen vorgelegt? 4. Welche Priorität hat das Vorhaben Ortsumgehung Korbußen mit zweiter Anbindung des Gewerbegebiets Korbwiesen und nach welchen Kriterien und Faktoren wird die Rang- und Reihenfolge der Bauausführung bestimmt beziehungsweise wie werden diese beeinflusst? 5. Welche Projekte werden in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen und handelt es sich um "artgleiche Projekte", das heißt Baumaßnahmen bei denen das Baurecht bereits besteht und eine Realisierung sofort beginnen kann, oder werden auch erst noch zu planende Projekte mit aufgenommen? 6. Kann oben genanntes Projekt, da Baurecht bereits seit dem Jahr 2011 besteht, auch ohne den Landesstraßenbedarfsplan schneller realisiert werden? 7. Wie ist die Weiterführung in das Altenburger Land (Umgehung von Hartha, Anschluss Richtung Schmölln) geplant? 8. Wie kann Firmen kurzfristig geholfen werden, die im Gewerbegebiet Korbwiesen den Einsatz der sogenannten "Gigaliner" planen, der allerdings mit dem aktuellen Anschluss nicht möglich ist? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4286 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 27. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ein Zeitpunkt für den Baustart kann zurzeit noch nicht benannt werden. Zu 2.: Die Ortsumgehung für Korbußen ist Bestandteil der Baumaßnahme "L 1081/L 1362 von der A 4 Anschlussstelle Gera-Leumnitz bis Großenstein" und wird mit dieser Gesamtmaßnahme im Landesstraßenbedarfsplan bewertet und entsprechend ihrer Priorität eingeordnet. Von der Prioritäteneinordnung hängt der weitere Planungsablauf für die Ortsumgehung ab. Hierzu zählen die Ausführungsplanung, das Vergabeverfahren und die noch erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Korbußen. Zu 3.: Der Landesstraßenbedarfsplan wird derzeit im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitet und soll noch im Jahr 2017 im Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Zu 4.: Die Priorität wird durch die Festlegungen im Landesstraßenbedarfsplan bestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 5.: In den Landesstraßenbedarfsplan sollen sowohl Projekte mit Baurecht als auch noch zu planende Projekte aufgenommen werden. Der Landesstraßenbedarfsplan soll insbesondere auch eine Konzeption zur Erhaltung und zum Ausbau des bestehenden Straßennetzes enthalten und geht damit weit über die Benennung einzelner Straßenneubauprojekte hinaus. Insofern soll eine Diskussion über ihn als Ganzes geführt werden. Für die konkrete Nennung der im Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans vorgeschlagenen Neubauvorhaben wird deshalb gebeten , die Veröffentlichung des Entwurfes des Landesstraßenbedarfsplans abzuwarten. Welche Projekte abschließend in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden, entscheidet der Landtag. Zu 6.: Nein, aus Sicht der Landesregierung ist für eine sachgerechte Entscheidung der Landesstraßenbedarfsplan abzuwarten. Zu 7.: Es sind eine Ortsumgehung für Hartha sowie zwischen Baldenhain und Hartha der Ausbau der bestehenden Landesstraßen L 1081 und L 1362 geplant. Für diese Vorhaben besteht Baurecht. Die Bauausführung ist ebenfalls von der Einordnung der Vorhaben im Landesstraßenbedarfsplan abhängig. Zu 8.: Der Einsatz bestimmter Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge im Straßenverkehr (umgangssprachlich "Gigaliner") wird in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt. Der Verkehr mit Fahrzeugen nach § 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 LKWÜberlStVAusnV ist gemäß § 2 Abs. 1 LKWÜberl StVAusnV ausschließlich auf den in der Anlage zur Verordnung festgelegten Strecken zulässig. Die Zufahrtsstraßen zum genannten Gewerbegebiet sind nicht in der Anlage aufgeführt, so dass Fahrzeuge nach § 3 Satz 1 Nr. 2 bis 5 LKWÜberlStVAusnV das Gewerbegebiet Korbwiesen nicht anfahren können. Gemäß § 2 Abs. 2 LKWÜberlStVAusnV können jedoch die in § 3 Satz 1 Nr. 1 LKWÜberlStVAusnV bezeichneten Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz in Thüringen nutzen. Diese Regelung gilt nach § 13 Abs. 2 LKWÜberlStVAusnV bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023. Evtl. bestehende örtliche Verkehrsverbote , wie z. B. durch Zeichen 262, 262 oder 266 StVO angeordnet, sind dabei weiterhin zu beachten. 3 Drucksache 6/4286Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Soweit eine neue Strecke in die Ausnahmeverordnung aufgenommen werden soll, ist ein Antrag beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Prüfung einzureichen. Bei einem positiven Prüfergebnis kann die Strecke dann an den Bund zur Aufnahme in die Ausnahme-VO gemeldet werden. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Ortsumgehung Korbußen mit zweiter Anbindung des Gewerbegebiets Korbwiesen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: