28.07.2017 Drucksache 6/4287Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2017 Übergabe von Lottomitteln in Bad Liebenstein durch einen SPD-Landesgeschäftsführer Die Kleine Anfrage 2362 vom 23. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Lokalpresse "Südthüringer Zeitung" vom 1. Juni 2017 ist zu entnehmen, dass der SPD-Landesgeschäftsführer , der zugleich Kandidat zur Bundestagswahl 2017 ist, einige Tage zuvor dem Tierpark Bad Liebenstein einen Lottomittelscheck in Höhe von 5.000 Euro übergeben hat. Lottomittel werden durch einzelne Landesministerien bewilligt und durch Vertreter der Exekutive übergeben. Der SPD-Landesgeschäftsführer ist kein Vertreter der Exekutive. Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Ministerium hat wann Lottomittel für den Tierpark Bad Liebenstein in Höhe von 5.000 Euro bewilligt ? 2. Wann erfolgte durch welchen Vertreter der Exekutive in welcher Form die Übergabe der Lottomittel? 3. Welche Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung hat den SPD-Landesgeschäftsführer gegebenenfalls mit der Übergabe der Mittel beauftragt? Sollte keine Beauftragung erfolgt sein, wer hat dem SPD-Landesgeschäftsführer die entsprechenden Informationen zur Antragstellung und Bewilligung der Mittel zugeleitet? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass keine unbefugten Dritten exekutive Aufgaben wie die Übergabe von Finanzzuwendungen wahrnehmen? 5. Wie bewertet die Landesregierung den beschriebenen Vorgang und welche Konsequenzen für die künftige Lottomittelscheckübergabe wird sie daraus ziehen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gewährte mit Zuwendungsbescheid vom 12. April 2017 dem Förderverein Tierpark Bad Liebenstein e.V. eine Zuwendung aus Lottomitteln für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.000 Euro. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4287 Zu 2.: Der Zuwendungsbescheid wurde am 12. April 2017 dem Förderverein Tierpark Bad Liebenstein e.V. postalisch übersandt. Zu 3.: Durch die Landesregierung erfolgte keine Beauftragung des SPD-Landesgeschäftsführers zur Übergabe des Zuwendungsbescheids. Dem SPD-Landesgeschäftsführer wurden durch die Landesregierung keine Informationen über Antragstellung und Bewilligung der Mittel zugeleitet. Zu 4.: Lottomittelbescheide werden in der Regel postalisch versandt bzw. in Einzelfällen von Mitgliedern der Landesregierung oder durch beauftragte Vertreter der staatlichen Verwaltung persönlich übergeben. Der Versand bzw. die Übergabe der Zuwendungsbescheide erfolgt an den jeweiligen Antragsteller. Zu 5.: Die Landesregierung sieht aufgrund des beschriebenen Vorgangs keinen Anlass von der bisherigen Praxis zur Ausreichung von Lottomitteln abzuweichen. Tiefensee Minister Übergabe von Lottomitteln in Bad Liebenstein durch einen SPD-Landesgeschäfts-führer Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: