31.07.2017 Drucksache 6/4291Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. August 2017 Tuberkulose-Fälle in Gera und im Freistaat Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 2332 vom 23. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Anzahl der Tuberkulose-Erkrankungen hat in den vergangenen zwei Jahren sowohl in Deutschland im Allgemeinen, als auch in Thüringen im Speziellen erheblich zugenommen. Lag die Tuberkulose-Inzidenz in Thüringen im Jahr 2007 bei 4,4 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner, so ist sie bis zum Jahr 2015 auf 5,3 angestiegen. Im Jahr 2016 betrug sie 5,2 auf 100.000 Einwohner. Im Jahr 2016 wurde thüringenweit die höchste Inzidenz mit fast 14 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner in Gera erfasst. Demgegenüber betrug die Inzidenz in allen anderen kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen null und neun Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Der hohe Anteil von Erkrankungen in Gera lässt sich laut Einschätzung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf den Sitz der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zurückführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Tuberkulose-Erkrankungen sind in welchen Berufsgruppen in Gera in den Jahren 2010 bis 2017 aufgetreten? 2. Wie viele der vorgenannten Fälle traten jeweils im öffentlichen Dienst der kreisfreien Stadt Gera auf? 3. In welchem Maße sind Polizeibeamte der Landespolizeiinspektion Gera und nachgeordneter Dienststellen in den Jahren 2010 bis 2017 von Tuberkulose-Erkrankungen betroffen gewesen (bitte Angabe der Anzahl aller erkrankten Polizeibeamten pro Jahr)? 4. Auf welchen Zeitraum beliefen sich bei den vorgenannten Fällen die Krankschreibungen, wurden die Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt und welche Gesamtkosten entstanden dem Freistaat Thüringen durch die Erkrankungen (bitte Angabe in Jahresscheiben)? 5. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Risiko einer Tuberkulose-Infektion bei Polizeibeamten , die im Dienst mit Risikogruppen wie zum Beispiel Asylbewerbern in der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung in Kontakt kommen, möglichst reduziert wird? 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass Beamte trotz Erkrankung weiterhin Dienst verrichteten? 7. Mit welchen Maßnahmen und Kontrollen wird verhindert, dass Tuberkulose durch erkrankte Polizeibeamte unter den Kollegen weiterverbreitet wird? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold und Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4291 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Die Fragen werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Angaben zu Tuberkuloseerkrankungen bei bestimmten Berufsgruppen vor, da die Angabe des Berufs nicht Gegenstand der Meldung nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist. Zu 5.: Die Maßnahmen zur Herabsetzung des Risikos einer Tuberkuloseinfektion bei Polizeibeamten erfolgen grundsätzlich im Rahmen des Eigenschutzes und der Eigensicherung. Polizeivollzugsbeamte werden dazu im Rahmen der Erste-Hilfe-Fortbildung und auch im Einsatztraining durch Aufklärung und Vermittlung von Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen geschult. Zu diesem Zweck stehen den Beamten auf allen Funkstreifenwagen sowie allen gesonderten Einsatzfahrzeugen (z.B. Kriminaldauerdienst und der Kontrollgruppe Personen und Güterverkehr) Hygieneschutzsets zur Verfügung. Diese Sets enthalten eine allgemeine Schutzausrüstung wie Desinfektionsmittel, Einwegschutzhandschuhe , Schutzmaske (FFP3) und -brille und einen Einwegschutzanzug gegen Infektionskrankheiten und sind dadurch auch zum Schutz vor TBC bei bekannter Erkrankung des polizeilichen Gegenübers geeignet. Darüber hinaus wird mittels umfangreicher Handlungsempfehlungen zum Verhalten bei Verdacht möglicher Infektionen nach Kontakt mit infektiösem Material oder Personen hingewiesen. Seit Februar 2017 ist weiterhin eine entsprechende Blutuntersuchung auf TBC im Rahmen der erweiterten Angebotsvorsorge für alle Polizeivollzugsbeamten im dreijährigen Intervall auf freiwilliger Basis möglich. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Zu 7.: Die Tuberkulose ist eine gemäß § 6 Abs. 1 IfSG meldepflichtige Erkrankung. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer Verbreitung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (z.B. Absonderung in einem geeigneten Krankenhaus) werden in Verantwortung des zuständigen Gesundheitsamtes angeordnet und deren Einhaltung überwacht. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2333 verwiesen . Diese Festlegungen gelten ausnahmslos auch für die Thüringer Polizei, so dass es keiner Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte bedarf. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Tuberkulose-Fälle in Gera und im Freistaat Thüringen - Teil I Wir fragen die Landesregierung: Zu 1. bis 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: