01.08.2017 Drucksache 6/4298Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. August 2017 Tätlichkeiten an Himmelfahrt in Jena Die Kleine Anfrage 2267 vom 12. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (vergleiche Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung Jena vom 27. Mai 2017) ereigne ten sich mehrere strafrechtlich relevante Vorfälle am 27. Mai 2017 in Jena. Unter anderem kam es zu Strei tigkeiten zwischen rivalisierenden Jugendgruppen und ein Polizist wurde körperlich attackiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorfälle haben sich mit welchem Ablauf an welchem Ort nach derzeitigem Ermittlungsstand am 27. Mai 2017 in Jena ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit diesen Vorfällen im Einsatz (bitte nach Vorfällen und Orten aufschlüsseln)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände (bitte auch gegebenenfalls nach Politisch motivierter Kriminalität aufschlüsseln) wurden gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bit te auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufent haltsstatus eingeleitet? 4. Wurden Haftanträge gestellt? Wenn ja, wie viele? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren)? Wenn ja, wegen welcher Delikte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 29. Juni 2017). Unter Hinweis auf Arti kel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafpro zessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestim mung nach Artikel 2 Abs.1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsver mutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von wei teren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungs gerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4298 Zu 1. bis 3.: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage 2267 hat sich nach den bisherigen Er mittlungen das Folgende ereignet: Am 25. Mai 2017 (Christi Himmelfahrt) kam es in Jena zu mehreren tätlichen Auseinandersetzungen. Im Einzelnen wurden nachstehend aufgeführte Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen einen unbekannten Tatverdächtigen aufgenommen. Mit der Aufnahme des Sachverhaltes im Bereich Felsenkeller war ein Polizeivollzugsbe amter betraut. Aufgrund des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung auf dem Eichplatz erfolgte die Einleitung ei nes Ermittlungsverfahrens gegen einen Tatverdächtigen mit griechischer Staatsangehörigkeit. Es waren zir ka zwölf Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Im Bereich Am Erlkönig/Postsportplatz kamen insgesamt sechs Polizeivollzugsbeamte zum Einsatz, der Sachverhalt stellte sich als wechselseitig begangene Körperverletzungen dar. Es wurde ein Ermittlungsver fahren wegen Körperverletzung gegen zwei deutsche Tatverdächtige und ein weiteres Ermittlungsverfah ren gegen einen luxemburgischen Staatsangehörigen eingeleitet. Zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung kam es nach bisherigen Erkenntnissen im Bereich Paradies. Das Ermittlungsverfahren wird gegen einen Tatverdächtigen mit syrischer Staatsange hörigkeit geführt. Dieser ist in Besitz einer Fiktionsbescheinigung seit dem 29. März 2017. Es wurden acht Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. In einem weiteren Fall im Bereich Paradies wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen einen deutschen Tatverdächtigen eingeleitet. In diesem Zusammenhang kam es zu einem weiteren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Tat verdächtige ist deutsche Staatsangehörige. Im Zusammenhang mit einer weiteren wechselseitig begangenen Körperverletzung wurden zwei Ermitt lungsverfahren eingeleitet. In einem Fall wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbe amte, Beleidigung und in dem anderen Fall wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbe amte und versuchter Gefangenenbefreiung. Beide Tatverdächtige haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeam te und versuchter Gefangenenbefreiung gegen einen libyschen Staatsangehörigen eingeleitet. Er besitzt eine Aufenthaltsgestattung seit 20. April 2017. Im Weiteren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen einen unbekannten Tatver dächtigen aufgenommen. Insgesamt waren im Bereich Paradies zirka 30 Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Bezogen auf die dargestellten Sachverhalte wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 4.: Es wurden keine Haftanträge gestellt. Zu 5.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. In Vertretung Götze Staatssekretär Tätlichkeiten an Himmelfahrt in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1. bis 3.: Zu 4.: Zu 5.: