02.08.2017 Drucksache 6/4304Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. August 2017 Die Landesbibliothek als Zentrum für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens im Freistaat Die Kleine Anfrage 2320 vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Begründung zum Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz findet sich unter anderem der Passus, dass die Landesbibliothek neue bibliothekarische Dienstleistungen umsetze und gemeinsame Angebote koordiniere , eine Aufgabe, deren Erledigung auch der Thüringer Rechnungshof in seinem Maßnahmenkatalog im Jahresbericht 2012 explizit einforderte. Diese Funktion der Landesbibliothek fällt angesichts des auch vom Freistaat geförderten Transformationsprozesses zur Digitalen Gesellschaft ein halbes Jahrzehnt später umso mehr ins Gewicht. Vor diesem Hintergrund ist es im Jahr 2017 selbstverständlich, dass die Landesbibliothek mit ihrer umfassenden bibliothekarischen und technischen Infrastruktur die Funktion erfüllen muss, eine zentrale Rolle bei der Optimierung bibliothekarischer Leistungen ebenso wahrzunehmen wie die zentral koordinierende Aufgabe im bereits bestehenden spartenübergreifenden Netzwerk um die Universal Multimedia Electronic Library zu erfüllen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verträgt es sich mit der geltenden Rechtslage zur Landesbibliothek, wenn die Landesregierung (vergleiche Drucksache 6/3149, Seite 5) festlegt, dass die koordinierenden Leistungen der Thüringer Universitäts - und Landesbibliothek für die Thüringer Hochschulen Teil ihrer Funktion als Universitätsbibliothek seien, mit der Konsequenz, dass diese dem Verantwortungs- und Gestaltungsbereich der Friedrich-Schiller -Universität Jena zuzuordnen sind? 2. Wie wird es der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek ermöglicht, ihre gesetzlich wahrzunehmenden koordinierenden Aufgaben zu erfüllen, wenn sie im Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken der Universitätsbibliothek Ilmenau gleichgestellt ist und als Universitätsbibliothek sowohl der Friedrich-Schiller-Universität Jena untersteht als auch dem von der Thüringer Landesrektorenkonferenz etablierten Verwaltungsrat? 3. Wie plant die Landesregierung, die Thüringer Landesbibliothek in die Lage zu versetzen, gemäß gesetzlichem Auftrag eine Funktion zu erfüllen, welche derjenigen der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken entspricht? 4. Wie soll die Landesbibliothek rechtlich und wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, die spartenübergreifende Digitalisierung im Freistaat mit sämtlichen kulturgutbewahrenden Einrichtungen zu koordinieren und das Netzwerk um die Universal Multimedia Electronic Library weiterzuentwickeln? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4304 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Hochschulen haben den Kooperationsverbund Hochschulbibliotheken gegründet, um eine leistungsfähige, effiziente und vernetzte Informationsinfrastruktur zu schaffen, in der hochschulübergreifend Services vorgehalten werden sollen. Zur Erledigung der entsprechenden Aufgaben wurde im Rahmen dieses Verbunds ein kooperatives Bibliotheksservicecenter eingerichtet. Dieses Servicecenter wird derzeit von den Universitätsbibliotheken Jena und Ilmenau getragen. Die landesbibliothekarischen Aufgaben der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) Jena sind davon nicht unmittelbar berührt. Dementsprechend halten die Hochschulen in ihrer Kooperationsvereinbarung auch fest, dass rein landesbibliothekarische Aufgaben nicht zu den Aufgaben des Bibliotheksservicecenters gehören. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die gesamte ThULB als Hochschulbibliothek gemäß § 38 Thüringer Hochschulgesetz Teil der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist und damit der Hochschulleitung untersteht , soweit nicht der Senat oder seine Ausschüsse zuständig sind. Zu 2.: Das Thüringer Bibliotheksgesetz beauftragt die ThULB in ihrer Funktion als Landesbibliothek, in Absprache mit den Einrichtungen des gesamten wissenschaftlichen Bibliothekswesens in Thüringen planerische und koordinierende Aufgaben wahrzunehmen. Daneben haben die Thüringer Hochschulen im Rahmen der gesetzlich gewährleisteten Hochschulautonomie den Kooperationsverbund der Hochschulbibliotheken gegründet . In diesem werden nur Aufgaben im Bereich der Hochschulbibliotheken erledigt. Die Hochschulen haben die Universitätsbibliotheken in Jena und in Ilmenau als sogenannte Service-Units des Bibliotheksservicecenters im Kooperationsverbund eingesetzt. Die ThULB untersteht als Einrichtung der Hochschule der Hochschulleitung der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Sie kooperiert im Bibliotheksbereich mit den anderen Hochschulen. Als Service-Unit im Verbund bekommt die ThULB von dem auch von der Universität Jena eingesetzten Verwaltungsrat nur hochschulübergreifende Aufgaben im Sinne der Kooperationsvereinbarung übertragen. Die ThULB kann ihre Aufgaben im Kooperationsverbund der Hochschulbibliotheken und ihre landesbibliothekarischen Aufgaben parallel wahrnehmen. Für beide Funktionsbereiche hat die ThULB seit 2017 jährliche Arbeitspläne vorzulegen. Entsprechende Regelungen sehen sowohl die Kooperationsvereinbarung der Thüringer Hochschulen als auch die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena abgeschlossene Ziel- und Leistungsvereinbarung zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Über diese Arbeitspläne ist eine Transparenz der Aufgaben und deren Erledigung gewährleistet. Fallweise Überschneidungen beider Funktionsbereiche sind dabei nicht nur unvermeidlich, sondern im Sinne von Synergieeffekten ausdrücklich gewünscht. Die ThULB selbst nutzt hier nach eigenen Angaben eine Matrixstruktur ihrer innerbetrieblichen Organisation, die entsprechende Effekte fördert. Zu 3.: Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass es der gesetzliche Auftrag der ThULB ist, als Landesbibliothek im wissenschaftlichen Bibliothekswesen eine Funktion einzunehmen, der derjenigen der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken gemäß dem Bibliotheksentwicklungsplan für die Öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen von 2015 entspricht. Zu 4.: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena erhält neben ihrem Budget einen jährlichen Zuschuss für die Erledigung der landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat mit der Universität eine Ziel- und Leistungsvereinbarung zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB für die Jahre 2017 bis 2019 abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden die landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB bestimmt und zudem dargestellt, in welchem Mindestumfang die Mittel des besonderen Landeszuschusses für die Erledigung der einzelnen Aufgaben eingesetzt werden sollen. Für die Erledigung der landesbibliothekarischen Aufgabe "Digitalisierung, Archivierung 3 Drucksache 6/4304Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode und Präsentation (inkl. Integration in die Deutsche Digitale Bibliothek) von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen" werden der ThULB durch das Land allein über diesen Zuschuss 2,48 Millionen Euro im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt (2018: 2,55 Millionen Euro; 2019: 2,62 Millionen Euro). Darüber hinaus stehen auf Antrag Mittel zur Förderung der Digitalisierung von Kulturgut durch die Thüringer Staatskanzlei zur Verfügung. Somit ist die ThULB in die Lage versetzt, ihre digitalen Angebote und insbesondere die Universal Multimedia Electronic Library zu pflegen und weiterzuentwickeln. Tiefensee Minister Die Landesbibliothek als Zentrum für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bi-bliothekswesens im Freistaat Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: