02.08.2017 Drucksache 6/4305Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. August 2017 Aufgabenstellung, Leitungs- und Kostenstruktur der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Die Kleine Anfrage 2321 vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In seinem Jahresbericht 2012 hat der Thüringer Rechnungshof festgestellt, dass die landesbibliothekarischen Aufgaben der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek zunehmend an Bedeutung gewinnen. Allerdings gebe es zahlreiche Desiderate in diesem Zusammenhang (vergleiche Seite 135 ff.): 1. Die Aufgabenstellung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena sei gesetzlich zu konkretisieren. 2. Es sei eine adäquate Organisation und Ausstattung für die bibliotheksübergreifenden Aufgaben der Landesbibliothek zu schaffen. 3. Die derzeitige Rechtsstellung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek sei für eine adäquate Aufgabenerfüllung nicht mehr zweckmäßig und geeignet; sie müsse deshalb im Sinne einer (Teil-)Verselbstständigung verändert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Vorarbeiten zur gesetzlichen Konkretisierung der Aufgabenstellung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek als Landesbibliothek? 2. Wie soll die notwendige rechtliche und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Thüringer Universitätsund Landesbibliothek als Landesbibliothek ausgestaltet werden? 3. Wie hoch ist das Budget der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek für ihre Aufgabenanteile "Hochschulbibliothek " und "Landesbibliothek"? 4. Wie werden die Bestände und Sammlungen der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek diesen Funktionen zugeordnet, explizit bezogen auf die Vermögenswerte des Freistaats, welche durch die Landesbibliothek in besonderem Maße zu bewahren sind? 5. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek als Landesbibliothek nicht länger in sämtlichen Angelegenheiten der Aufsicht durch die Leitung der Friedrich- Schiller-Universität Jena untersteht, ein Tatbestand, welcher bislang zu Kompetenz- und Ausgabenkonflikten sowie zu unterschiedlichen Prioritätensetzungen zwischen den Belangen der Landesbibliothek und denen der Hochschule geführt habe? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4305 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 31. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Gesetzgeber hat im Jahr 2008 auf eine detaillierte gesetzliche Regelung der landesbibliothekarischen Aufgaben im Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG) bewusst verzichtet, um künftige Entwicklungen nicht durch verbindliche Aufgabenbeschreibungen zu behindern (vergleiche Gesetzesbegründung, Drucksache. 4/3956). Die Landesregierung erwägt derzeit keine Änderung des Bibliotheksgesetzes. Gegebenenfalls soll eine gesetzliche Konkretisierung erfolgen, wenn die Evaluation des Kooperationsverbundes Thüringer Hochschulbibliotheken im Jahr 2019 negativ ausfällt und dieser Verbund nicht fortgeführt wird. Zu 2.: Die Ausgestaltung der Handlungsfähigkeit der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) Jena erfolgt durch eine gesonderte Ziel- und Leistungsvereinbarung zur landesbibliothekarischen Funktion der ThULB für die Jahre 2017 bis 2019, die das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena abgeschlossen hat. In dieser Vereinbarung werden die landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB bestimmt und zudem dargestellt, in welchem Mindestumfang die Mittel des Landeszuschusses für die Erledigung der einzelnen Aufgaben eingesetzt werden sollen. Weiterhin wird die Überprüfung der Leistungserbringung geregelt. Die in der Ziel- und Leistungsvereinbarung definierten landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB wurden mit der FSU Jena und der ThULB, der Thüringer Staatskanzlei sowie den anderen Thüringer Hochschulen und ihren Hochschulbibliotheken abgestimmt. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Sollte sich das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung bewähren, soll eine solche Vereinbarung auch für den Zeitraum ab 2020 abgeschlossen werden. Zu 3.: Nach Auskunft der Friedrich-Schiller-Universität Jena stehen der ThULB für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 4,23 Millionen Euro für unmittelbare landesbibliothekarische Aufgaben zur Verfügung. Für den Bereich auf die Universität bezogener Aufgaben der ThULB ist mit Kosten in Höhe von 16,725 Millionen Euro zu rechnen . Darin eingeschlossen sind Mittel in Höhe von 570.000 Euro für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 ThürBibG (vgl. Ziffer III 2. der ZLV). Zu 4.: Das Bestandsmanagement der ThULB umfasst den gesamten Bestand dieser Bibliothek; es differenziert nicht zwischen universitätsbibliothekarischen und landesbibliothekarischen Beständen. Zu 5.: In § 2 Abs. 1 ThürBibG ist festgelegt, dass die Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena auch die Funktion einer Landesbibliothek des Freistaats Thüringen erfüllt. Auch in dieser Funktion bleibt jedoch die ThULB die Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena gemäß § 38 Thüringer Hochschulgesetz und untersteht als Einrichtung der Hochschule deren Leitung, soweit nicht der Senat oder seine Ausschüsse zuständig sind. Für eine transparente Steuerung der Erledigung landesbibliothekarischer Aufgaben durch die ThULB wurde die in der Antwort zu Frage 2 erwähnte Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und der Friedrich -Schiller-Universität Jena abgeschlossen. Tiefensee Minister Anlage* * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNG zur landesbibliothekarischen Funktion der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) für die Jahre 2017 bis 2019 zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) 2/4 I. Präambel Gemäß § 2 Abs. 1 des Thüringer Bibliotheksgesetzes (ThürBibG) vom 16. Juli 2008 ist die Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) zugleich die Landesbibliothek des Freistaats Thüringen und trägt den Namen Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB). Gemäß Ziffer V.7. der zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und der FSU abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) für die Jahre 2016 bis 2019 stellt das Land für die Wahrnehmung der landesbibliothekarischen und hochschulübergreifenden Aufgaben durch die ThULB der Hochschule Mittel in Höhe von 4,8 Mio. Euro (2016), 4,9 Mio. Euro (2017), 5 Mio. Euro (2018) und 5,1 Mio. Euro (2019) im Rahmen des Vereinbarungsbudgets zur Verfügung. Zudem wurde vereinbart, zur weiteren Entwicklung der ThULB gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Zur gemeinsamen Erledigung zentralisierbarer Aufgaben haben die Hochschulen des Freistaats Thüringen einen Kooperationsverbund Thüringer Hochschulbibliotheken begründet , der zum 1. Januar 2017 seine Arbeit aufnehmen und in dem die ThULB Aufgaben als Service-Unit des kooperativen Bibliotheksservicecenters (BSC) erfüllen soll. Die Aufgaben dieses Verbundes sind gemäß Ziffer 5. der Kooperationsvereinbarung vom 28. Juli 2016 von den landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB getrennt. Auf dieser Grundlage schließen das TMWWDG und die FSU diese ZLV ab. II. Ziele der Landesbibliothek 1. Die ThULB wird im Zeitraum von 2017 bis 2019 die unter III. genannten landesbibliothekarischen Aufgaben erfüllen und dabei eng mit Thüringer Kultur- und Forschungseinrichtungen sowie den Hochschulen zusammenarbeiten. 2. Die ThULB wird insbesondere für die Digitalisierung von Kulturgut Mittel Dritter einwerben . Sie strebt im Bereich der Landesbibliothek Drittmitteleinnahmen mindestens in der Höhe des durchschnittlichen Aufkommens der Jahre 2010–2015 (35.000 Euro p.a.) an. 3. Bei der Digitalisierung von Kulturgut wird die ThULB die Kooperationen mit Thüringer Kultureinrichtungen fortführen und insbesondere die Präsentationsplattform UrMEL unter Einbeziehung neuer Formate von Digitalisaten weiterentwickeln. 4. In allen Leistungsbereichen sollen digitale Werkzeuge und Dienste weiterentwickelt werden, um die landesbibliothekarischen Services für die Nutzer zu verbessern. 3/4 III. Aufgaben der ThULB 1. Die ThULB erbringt im Zeitraum von 2017 bis 2019 neben ihrer Funktion als Universitätsbibliothek die folgenden landesbibliothekarischen Leistungen: a. Sammlung, Erschließung und Archivierung der über Thüringen veröffentlichten Literatur einschließlich der Erstellung der „Thüringen-Bibliographie“, b. Aufnahme der analogen und digitalen Pflichtexemplare gem. § 12 Thüringer Pressegesetz , c. Unterhalt eines wissenschaftlichen Bestandszentrums außerhalb des hochschulspezifischen Bedarfs, d. Archivierung von für den Freistaat Thüringen unverzichtbarem Bibliotheksgut aus staatlichem Besitz („Last Resort“-Funktion), e. Unterstützung kleinerer wissenschaftlicher und Behördenbibliotheken insbesondere mit dem Bibliothekssystem KOHA, f. Betrieb eines Kompetenz- und Servicezentrums für Bestandserhaltung, g. Digitalisierung, Archivierung und Präsentation (inkl. Integration in die Deutsche Digitale Bibliothek) von Kulturgut aus Sammlungsbeständen im Freistaat Thüringen. 2. Die ThULB nimmt darüber hinaus als Zentrum für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens gemäß gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 ThürBibG in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische und koordinierende Aufgaben wahr. IV. Finanzierung 1. Zur Erfüllung der unter III. genannten Aufgaben werden jährlich die folgenden Mittel bereitgestellt: Monetäre Untersetzung in Euro Aufgabe nach Ziffer 2017 2018 2019 III.1.a 371.000 377.000 382.000 III.1.b III.1.c 591.000 598.000 602.000 III.1.d 544.000 551.000 557.000 III.1.e 308.000 314.000 320.000 III.1.f 31.000 33.000 35.000 III.1.g 2.485.000 2.550.000 2.620.000 III.2. 570.000 577.000 584.000 4.900.000 5.000.000 5.100.000 4/4 2. Die Einzelansätze der Positionen III.1.a-g können unterjährig bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparung bei anderen Positionen ausgeglichen werden kann. Darüber hinausreichende Überschreitungen bedürfen der Zustimmung des TMWWDG. V. Abrechnung und Leistungsüberprüfung 1. Die ThULB legt über die FSU dem TMWWDG im Januar jedes Jahres einen landesbibliothekarischen Arbeitsplan zur Billigung vor, der vor allem die Planungen hinsichtlich der projektförmig organisierten Aufgaben (insbesondere zu Ziffer III.1.g) darstellt. 2. Die FSU berichtet auf Grundlage von halbjährlichen Ergebnisberichten der ThULB dem TMWWDG jährlich zum 31. Mai und zum 30. November über den Stand der Aufgabenerfüllung . 3. Für die Bewertung des jährlichen Arbeitsplans und der Ergebnisberichte stellt das TMWWDG Einvernehmen mit der Thüringer Staatskanzlei (TSK) her, insbesondere hinsichtlich der Aufgaben im Bereich der Kulturgutdigitalisierung, deren Erfüllung den kulturpolitischen Interessen des Landes folgen soll. 4. Die Verwendung des jährlichen Zuschusses des Landes insgesamt weist die FSU bis zum 31. Mai des Folgejahres in einer Anlage zur jährlichen Berichterstattung gem. Ziffer 7.1. der Rahmenvereinbarung IV aus. VI. Schlussbestimmungen 1. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019. 2. Die in dieser Vereinbarung benannten landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB stehen unter dem Vorbehalt einer Festlegung der landesbibliothekarischen Aufgaben durch den Gesetzgeber während der Laufzeit dieser Vereinbarung. Darüber hinaus können die Aufgaben im Einvernehmen zwischen dem TMWWDG, der TSK und der FSU ggf. neuen Erfordernissen angepasst werden. Erfurt, den Wolfgang Tiefensee Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Prof. Dr. Walter Rosenthal Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena Aufgabenstellung, Leitungs- und Kostenstruktur der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: