02.08.2017 Drucksache 6/4306Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. August 2017 Aus Steuermitteln finanzierte Veranstaltungen gegen die AfD Die Kleine Anfrage 2327 vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 9. Juni 2017 fand in Eisenach eine Veranstaltung mit dem Titel "Hilfe, mein Kollege/meine Kollegin wählt AfD" statt. Dem Veranstaltungsflyer ist zu entnehmen, dass die Veranstaltung zumindest zum Teil mit Hilfe von Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert wurde. Schon der Titel der Veranstaltung zeigt, dass es sich dabei offenbar nicht um eine politisch neutrale Veran staltung handelt. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1510 der Abgeordneten Muhsal in Drucksache 6/3005 heißt es: "Durch Landesmittel geförderte Veranstaltungen sind nicht der politischen Neutralität verpflichtet, solange eine sachliche und ausgewogene Auseinandersetzung gewährleistet ist." Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurde die Durchführung der Veranstaltung durch das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert? 2. Für welchen konkreten Zweck wurden die Mittel verwandt? 3. Wie viele Teilnehmer haben die Veranstaltung besucht? 4. Wie begründet die Landesregierung die Förderfähigkeit der oben genannten Veranstaltung aus Lan desmitteln? 5. Welche Ziele des Landesprogramms können durch die Durchführung der Veranstaltung erreicht werden? 6. Sieht die Landesregierung das Gebot der politischen Neutralität bei der Durchführung der Veranstaltung als gewahrt an und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 7. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auffassung der Landesregierung, "durch Landesmittel geför derte Veranstaltungen sind nicht der politischen Neutralität verpflichtet, solange eine sachliche und aus gewogene Auseinandersetzung gewährleistet ist" (vergleiche die Antwort der Landesregierung auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage 1510 in Drucksache 6/3005)? 8. Wie ist nach Auffassung der Landesregierung sicherzustellen, dass innerhalb einer Veranstaltung im All gemeinen und in der genannten Veranstaltung im Speziellen "eine sachliche und ausgewogene Ausei nandersetzung gewährleistet ist"? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4306 9. Welche weiteren Veranstaltungen werden durch das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Tole ranz und Weltoffenheit gefördert, die die AfD oder AfD-nahe Institutionen zum Inhalt haben (bitte einzeln auflisten mit Datum, Titel und Veranstaltungsort)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 6.: Die Veranstaltung ist der Landesregierung nicht bekannt. Veranstalter war der DGB-Kreisverband Eisenach/ Wartburgkreis. Die Verwendung des Logos des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffen heit lässt vermuten, dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen eines politischen Projektes handelt, für das Mittel aus dem Landesprogramm bewilligt worden sind. Da die Verwendungsnachweise für Veranstal tungen, die von Projekten oder Lokalen Partnerschaften für Demokratie durchgeführt werden, erst bis zum 30. Juni des Folgejahres vorgelegt werden müssen, kann nicht gesagt werden, ob für diese konkrete Ver anstaltung Mittel aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit eingesetzt wurden. Zu 7.: Diese Auffassung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Informationstätig keit der Bundeszentrale für politische Bildung. In seiner Ausarbeitung zu den verfassungsrechtlichen Gren zen der finanziellen Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus bezieht sich der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags darauf und stellt fest, dass "der Staat nicht stets alle Meinungen formal gleich zu behandeln hat, sondern auch wertende Unterscheidungen treffen darf" und dass "eine staatliche Förderungen von Meinungen, die für die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten, zulässig sein muss" (Ausarbeitung WD 3-3000-193/15, S. 6-7). Zu 8.: Der Veranstalter muss versuchen, das bei der Planung der Veranstaltung zu berücksichtigen. Zu 9.: Es liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Aus Steuermitteln finanzierte Veranstaltungen gegen die AfD Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: