04.08.2017 Drucksache 6/4311Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. August 2017 1. Mai - Demonstration des "Ill. Wegs" in Gera Die Kleine Anfrage 2159 vom 4. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Mai 2017 marschierte der extrem rechte "Ill. Weg" in Gera. Mehrere Hundert extreme Rechte traten zu einem großen Teil uniformiert auf. Zudem wurde mehrmals im Laufe des Demonstrationsverlaufs Pyrotechnik entzündet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an der Demonstration des "Ill. Wegs" am 1. Mai 2017 in Gera teilgenommen haben? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden bei der Versammlungsbehörde angemeldet? 2. Welche Landes- und Kreisverbände des "Ill. Wegs" haben an der Demonstration teilgenommen (tabellarische Auflistung unter Angabe der Teilnehmerzahl wird erbeten)? 3. Welche Mitglieder weiterer Gruppen, Vereine und Parteien nahmen an dieser Demonstration teil (tabellarische Auflistung unter Angabe der Teilnehmerzahl wird erbeten)? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Teilnehmenden aus Ungarn, welcher Partei oder Organisation gehörten diese an und wie bewertet die Landesregierung diese? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob die Uniformierung und die Verwendung von Pyrotechnik bei der Versammlungsbehörde angezeigt waren? 6. Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Kenntnis der Landesregierung uniformiert und wie bewertet die Landesregierung die Aufschrift auf den getragenen T-Shirts? 7. Inwiefern sind diese Sachverhalte aus Sicht der Landesregierung mit dem Versammlungsrecht vereinbar? 8. War der Einsatz eines Trommelzugs, der an der Spitze der Demonstration lief, bei der Versammlungsbehörde angezeigt und womit wird gegebenenfalls die Genehmigung eines solch martialischen Auftretens begründet? 9. Wie begründet die Landesregierung, dass der zivilgesellschaftliche Protest weiträumig abgegittert und die Protestaktionen mit massiver Polizeipräsenz begleitet wurde, während der Aufzug der extremen Rechten teilweise völlig ohne seitliche Polizeibegleitung marschierte? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich und Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4311 10. Nahmen an der Demonstration auch bekannte vorbestrafte oder verurteilte extreme Rechte teil, wenn ja, wer und woher? 11. Wurden im Rahmen der Demonstration verbotene Zeichen oder Gegenstände sichergestellt, wenn ja, welche und bei wem? 12. Wie bewertet die Landesregierung den Demonstrationsverlauf und die stattgefundenen Zwischenkundgebungen , auch mit Blick auf die dort gehaltenen Redebeiträge und die gerufenen Parolen? 13. Gab es im Verlauf der Demonstration beziehungsweise bei der An- und Abreise Übergriffe oder besondere Vorfälle seitens der Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Als erwartete Teilnehmerzahl wurden ca. 200 Personen angegeben. Nach polizeilichen Erkenntnissen nahmen am 1. Mai 2017 tatsächlich ca. 410 Teilnehmer an der Veranstaltung teil. Zu 2.: Die Partei "Der III. Weg" hat keine Landes- und Kreisverbände als Untergliederungen. Zu 3.: Mitgeführte Fahnen sowie Bekleidung lassen auf die Teilnahme von einigen Angehörigen der "Europäischen Aktion" (EA) und von "THÜGIDA & Wir lieben Sachsen" schließen. Abschließende Erkenntnisse zur Teilnahme weiterer Gruppen, Vereine oder Parteien liegen nicht vor. Zu 4.: Ungarische Teilnehmer demonstrierten mit einem Transparent mit der Aufschrift "Német-Magyar Barátság" ("Deutsch-Ungarische Freundschaft"). Welcher ungarischen Gruppierung diese angehörten, ist nicht bekannt. Zu 5.: Das beabsichtigte Tragen roter "T-Hemden" durch einen Teil der Versammlungsteilnehmer wurde angemeldet und im Vorfeld der Versammlung der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde darin mangels durch die Bekleidung hervorgerufener (para-)militärischer Anmutung kein Verstoß gegen das Uniformverbot im Sinne des § 3 Versammlungsgesetz gesehen. In der Versammlungsanmeldung wurde auch die Verwendung von Signalfackeln und Fackeln als Hilfsmittel angemeldet. Die Verwendung von pyrotechnischen Mitteln wurde nicht angezeigt. Zu 6.: Schätzungsweise ein Drittel der Versammlungsteilnehmer trugen rote, mit unterschiedlichen Aufschriften versehene "T-Hemden", welche keine staatsschutzrelevanten Inhalte aufwiesen. Eine ständige Prüfung der Versammlungsteilnehmer vor Ort erfolgte durch einen Vertreter der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie der zuständigen Kriminalpolizeiinspektion. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Zu 8.: Mit Versammlungsanmeldung vom 30. September 2016 wurden Trommeln als Kundgebungsmittel angegeben . Mit E-Mail des Anmelders und Veranstalters vom 14. März 2017 wurde ein Spielmannszug mit insgesamt zwölf Trommeln nachgemeldet. Im Kooperationsgespräch am 7. März 2017 wurde durch die Vertreter des Anmelders versichert, dass durch die Trommler kein Takt zum Marschieren vorgeben werde. Im Auflagenbescheid vom 5. April 2017 wurde ein Spielmannszug mit zwölf Trommeln genehmigt. 3 Drucksache 6/4311Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Insbesondere war nicht erkennbar, dass bei der Versammlung durch den Einsatz von Trommeln ein Bezug zu den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hergestellt und durch das Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger eingeschüchtert werden sollten. Weder das Motto der Versammlung "Kapitalismus zerschlagen! - Für Familie, Heimat, Tradition!" noch der Ort und die Zeit der Versammlung legen ein symbolhaftes Nachspielen einer nationalsozialistischen Veranstaltung nahe. Zu 9.: Es wurde ein Gitterkonzept zur Trennung rivalisierender Versammlungsteilnehmer und zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erstellt. Die Schwerpunkte lagen hierbei insbesondere in den Bereichen entlang der Aufzugstrecke der angefragten Versammlung sowie den Gegenversammlungen. Die Begleitung von Aufzügen orientiert sich situativ an den örtlichen Gegebenheiten in Abhängigkeit der zu erwartenden Gefahrenlagen und unterliegt somit einer ständigen Anpassung bei gleichzeitig hoher Flexibilität der Einsatzkräfte. Für den Bereich der Heinrichstraße wurde dies explizit im Vorfeld der Gegenversammlungen im Rahmen eines Kooperationsgespräches den jeweiligen Anmeldern verdeutlicht und kommuniziert. Zu 10.: Ja, vorbestrafte Personen nahmen an der Demonstration teil. Mit Blick auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 - Az. 2 EO 386/13 - wird allerdings von der Mitteilung personenbezogener Daten abgesehen. Zu 11.: Erkenntnisse zu begangenen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten durch Teilnehmer der Versammlung liegen nicht vor. Daran anknüpfend ergaben sich auch keine Sicherstellungen. Bei Teilnehmern der Gegenversammlungen erfolgten insgesamt neun Sicherstellungen (Schlauchschal, Tierabwehrspray und Holzstöcke). Verbotene Zeichen wurden nicht festgestellt. Zu 12.: Die Versammlung verlief störungsfrei. Sie entsprach im Wesentlichen den Festlegungen des Kooperationsgesprächs beziehungsweise den Festlegungen des Auflagenbescheids. Es gab eine geringfügige Änderung des Streckenverlaufs aufgrund einer Sitzblockade durch eine Gegenveranstaltung. Die Polizei führte den Aufzug nach Absprache mit dem Versammlungsleiter im weiteren Verlauf wieder auf die angemeldete Strecke zurück. In Reden und Parolen wurden die ideologischen Positionen der Partei "Der III. Weg" propagiert. Dies umfasste unter anderem Forderungen nach einem "deutschen Sozialismus" und nach einer ethnisch geprägten organisch gewachsenen Volksgemeinschaft sowie der Bevorzugung von Deutschen. Die Versammlungsteilnehmer zeigten damit ihre eindeutig rechtsextremistische Ausrichtung. Die Redebeiträge und Parolen enthielten jedoch keine strafrechtlich relevanten Inhalte. Zu 13.: Weder im Verlauf noch bei der An- und Abreise der Versammlung gab es seitens der Teilnehmer Übergriffe oder besondere Vorfälle. In Vertretung Götze Staatssekretär 1. Mai - Demonstration des "Ill. Wegs" in Gera Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: