04.08.2017 Drucksache 6/4315Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. August 2017 Zugausfälle im Saale-Thüringen-Südharz-Netz Die Kleine Anfrage 2358 vom 3. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseberichten der Ostthüringer Zeitung vom 28. Juni 2017 kam es zu einer Reihe von Zugausfällen im Saale-Thüringen-Südharz-Netz. Mehrere Tage lang waren auf vielen Linien Fahrten gestrichen worden, Fahrgäste waren mangelhaft informiert. Der Betreiber, das Bahnunternehmen Abellio, dem bislang hohe Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit bescheinigt wurde, musste nun massive Probleme - unter anderem Personalengpässe, Fehlplanungen und so weiter - öffentlich einräumen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Ursachen dieser Zugausfälle im Saale-Thüringen- Südharz-Netz? 2. Wann und wie wurde das zuständige Ministerium über die Zugausfälle informiert? 3. Was hat das zuständige Ministerium dann unternommen? 4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung, wie der Auftragnehmer die Probleme dauerhaft beheben will? 5. Reichen aus Sicht der Landesregierung diese Maßnahmen zur Schadensbehebung und weiteren Vertragserfüllung aus? 6. Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen erachtet die Landesregierung für erforderlich? 7. Wie wird bei der Vergabe der Betreibung der Strecken darauf geachtet, dass das jeweilige Unternehmen entsprechendes und geschultes Personal vorhält? 8. Welche Garantien haben die Auftragnehmer abzugeben, um einen reibungslosen Verlauf der Streckenbetreibung während der Vertragslaufzeit zu gewährleisten? 9. Welche Konsequenzen werden prinzipiell bei Verletzung der Vertragsbedingungen durch den Streckenbetreiber gezogen? 10. Gab es in den zurückliegenden Jahren von 2013 bis 2016 bereits Versäumnisse und Strafzahlungen und wenn ja, in welcher Höhe (bitte in Jahresscheiben angeben)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Lukin (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4315 11. Hält es die Landesregierung in Zukunft bei Ausschreibungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen für notwendig, in den Vertragsbedingungen konkretere Regelungen zur personellen Absicherung der Leistungserbringung sowie der Arbeitsbedingungen zu formulieren? 12. Wie müssen die Unternehmen sicherstellen, dass bei Zugverspätungen/Ausfällen die Fahrgäste informiert und gegebenenfalls anderweitig befördert werden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 3. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Information des Betreibers des Elektronetzes Saale-Thüringen-Südharz (STS-Netz), der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, wurden die Zugausfälle insbesondere durch einen erhöhten Personalbedarf infolge unerwartet umfangreicher Baufahrpläne, einzelne Unwetterereignisse mit lokal begrenzter, aber umfangreicher Störwirkung sowie einem ausgeprägten Mangel an Fachkräften, die zur Deckung des genannten erhöhten Personalbedarfs akquiriert werden können, ausgelöst. Erschwerend sei aus Sicht des Unternehmens insbesondere, dass der vergleichsweise umfangreiche Einfluss der häufigen Baufahrpläne eine nicht selbst beeinflussbare Problemursache darstelle, da sie ursächlich im Verantwortungsbereich des Infrastrukturbetreibers DB Netz liege. Zu 2.: Für die Vertragsabwicklung und Qualitätsüberwachung ist in Thüringen die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS) zuständig. Diese ist grundsätzlich erster Ansprechpartner für die vom Land beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Insofern wurde die NVS von Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH unverzüglich im Zuge der täglichen Qualitätsberichte über die erbrachten beziehungsweise nicht erbrachten Leistungen in Kenntnis gesetzt. Die NVS hat daraufhin das zuständige Ministerium informiert. Zu 3.: Die NVS hat gemeinsam mit den weiteren am STS-Netz beteiligten Aufgabenträgern umgehend Kontakt mit der Geschäftsführung der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH aufgenommen und um weitere Informationen gebeten sowie gleichzeitig die schnellstmögliche Beseitigung der Mängel eingefordert. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH hat Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH im Namen aller beteiligten Aufgabenträger angeschrieben. Zu 4.: Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zum einen die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlichen Personals für den operativen Betrieb und die Betriebsplanung. Dazu gehören auch strukturelle Anpassungen im Unternehmen zur besseren Ausrichtung auf die aktuellen Arbeitsschwerpunkte im Planungsbereich, die sich aus den umfangreichen Bautätigkeiten im Schienennetz ableiten. In diesem Zusammenhang sieht Abellio als weiteres Handlungsfeld die konstruktive Diskussion mit dem Infrastrukturbetreiber DB Netz über das künftige Ausmaß der baubedingten Einflüsse auf den Fahrplan, insbesondere hinsichtlich der Häufigkeit der Fahrplananpassungen innerhalb eines Fahrplanjahres und in Bezug auf die Vorlaufzeit, die den Verkehrsunternehmen zur Anpassung der eigenen Fahr- und Dienstpläne sowie zur rechtzeitigen Disposition der Mitarbeiter verbleibt. Zu 5.: Die Landesregierung geht davon aus, dass die von Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, um künftig einen stabilen Bahnbetrieb zu ermöglichen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zu 7.: Die Vorhaltung von geschultem Personal ist eine Mindestbedingung bei der Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr. 3 Drucksache 6/4315Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Wie hoch die konkrete Anzahl des einzusetzenden Personals ist, entscheidet grundsätzlich der Betreiber nach den Besonderheiten seines Betriebs sowie den Anforderungen der Auftraggeber im Hinblick auf die geforderte Mindestqualität (zum Beispiel Vorgabe der Besetzungsquote von Zügen mit Zugbegleitpersonal). Zu 8.: Die Auftragnehmer verpflichten sich mit dem Abschluss der Verkehrsdurchführungsverträge grundsätzlich zur Einhaltung der geforderten Qualität. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zu 9.: Die Nichteinhaltung der vertraglichen Anforderungen wird entsprechend pönalisiert, das heißt, es werden Minderungen und Vertragsstrafen in Abzug gebracht. Diese sind von ihrer Struktur so ausgerichtet, dass das Unternehmen einen angemessenen wirtschaftlichen Anreiz hat, über die Vertragslaufzeit gute Qualität zu erbringen. Zu 10.: Ja, in den Jahren 2013 bis 2016 wurden durch den Freistaat Thüringen für Zugausfälle, Vertragsstrafen und Minderungen folgende Finanzmittel in Abzug gebracht: 2013: 4,49 Millionen Euro 2014: 4,03 Millionen Euro 2015: 5,20 Millionen Euro 2016: 6,78 Millionen Euro Zu 11.: Nein, dies soll aus Sicht der Landesregierung weiterhin der unternehmerischen Ausgestaltung unterliegen. Das Instrument der Pönalzahlungen wird als ausreichendes Instrument angesehen. Zu 12.: Die Unternehmen sind vertraglich verpflichtet, die Fahrgäste unverzüglich über Störungen im Betriebsablauf zu unterrichten. Die Verkehrsdurchführungsverträge beinhalten hierzu umfangreiche Vorgaben beziehungsweise Mindestbedingungen. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Zugausfälle im Saale-Thüringen-Südharz-Netz Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: