09.08.2017 Drucksache 6/4324Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 16. August 2017 Zentralrat der Muslime im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Die Kleine Anfrage 2326 vom 22. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Pressemitteilung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 19. Juni 2017 wird künftig der Zentralrat der Muslime in Deutschland durch seinen Vorsitzenden im Kuratorium des Instituts für Demokra tie und Zivilgesellschaft vertreten. Dem Kuratorium gehören neben dem Zentralrat der Muslime in Deutsch land bislang unter anderem auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, die jüdische Landesgemeinde und der Thüringer Flüchtlingsrat an. Die Vertretung des Zentralrats der Muslime in Deutschland soll nach der Pressemitteilung dazu beitragen, dass "die unterschiedlichen praktischen Erfahrungen der Zivilgesellschaft und insbesondere von diskriminierten Bevölkerungsgruppen Eingang in die Forschung sowie die öffentliche Diskussion finden". Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland äußert sich innerhalb der Pressemitteilung wie folgt: "Wir nehmen den Ruf zur Mitarbeit gern an und ich möchte als Vorsitzender des Zentralrats persönlich im Kuratorium mitwirken. Wir betrachten dies als ein Schulterschluss gegen Rassis mus und Radikalisierung und einen weiteren wichtigen Schritt in unserem Bemühen diese zu bekämpfen." Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe gab es für die Aufnahme des Zentralrats der Muslime in Deutschland in das Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft? 2. Inwiefern kann der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach Ansicht der Landes regierung das Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft bereichern und welche kon krete Rolle soll der Zentralrat der Muslime in Deutschland innerhalb des Kuratoriums übernehmen? 3. Welche Akteure haben über diese Erweiterung entschieden? 4. Inwiefern ist der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach Ansicht der Landesre gierung geeignet, die Ziele des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft zu unterstützen, wenn er selbst meint, er halte seine Mitarbeit für einen "Schulterschluss gegen Rassismus", obwohl sich das In stitut für Demokratie und Zivilgesellschaft nach eigenen Aussagen nicht als Akteur versteht, der nur ge gen Rassismus sondern gegen "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" vorgeht? 5. Inwiefern ist der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland nach Ansicht der Landesregie rung geeignet, im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft mitzuarbeiten, wenn er selbst äußert, er halte die Scharia nicht für "per se antidemokratisch" (vergleiche Welt vom 3. März 2011)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4324 6. Welche weiteren Erweiterungen des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft sind nach Kenntnis der Landesregierung geplant und wann wird darüber entschieden? 7. Inwiefern verfügen die jetzigen Mitglieder des Kuratoriums über eine "fachliche und sachliche Qualifika tion" (vergleiche Drucksache 6/3226) zur Mitarbeit im Kuratorium (bitte einzeln für die Kuratoriumsmit glieder benennen)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Trägerschaft einer privaten Stiftung. Über die Zusammensetzung beziehungsweise Erweiterung des Kura toriums entscheidet das IDZ beziehungsweise dessen Kuratorium eigenverantwortlich. Zu 1.: Die Entscheidung für die Aufnahme des Zentralrats der Muslime in das Kuratorium des IDZ liegt in dessen Verantwortung. Insofern sind die Gründe der Landesregierung nicht bekannt. Zu 2.: Wie die anderen Mitglieder des Kuratoriums wird er bei Beachtung der Eigenverantwortung des Kuratori ums und des IDZ gehalten sein, die dauerhafte Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Forschungs tätigkeiten des IDZ, die gemeinsame Entwicklung von Forschungsfragen, die Kontrolle der politischen Un abhängigkeit der Arbeit des IDZ, die Unterstützung bei der Repräsentation des IDZ und beim Transfer von Ergebnissen der Forschungsarbeit sowie die Sicherstellung des Dialogs zwischen Praxis und Forschung zu gewährleisten. Zu 3.: Die Mitglieder des Kuratoriums haben über diese Erweiterung entschieden. Zu 4. und 5.: Das IDZ ist in der Trägerschaft einer privaten Stiftung und daher keine staatliche Einrichtung. Es obliegt letztendlich dem Träger, seine Gremien satzungsgemäß, auftragsbezogen und verantwortungsvoll so zu besetzen, dass eine optimale Zielerreichung für das Projekt gewährleistet werden kann. Es liegt nicht im aufsichtsrechtlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Landesregierung über die Geeignet heit von einzelnen Kuratoriumsmitgliedern zu befinden. Zu 6.: Der Landesregierung sind keine Überlegungen zu weiteren Erweiterungen des Kuratoriums des IDZ bekannt. Zu 7.: Die Qualifikation wird durch das IDZ beziehungsweise das Kuratorium selbst festgestellt und beruht auf spe zifischen Erfahrungen und Expertisen als Vertretung für diskriminierte Gruppen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Zentralrat der Muslime im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesell-schaft Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: