09.08.2017 Drucksache 6/4327Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. August 2017 Evaluation und Fortschreibung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) - Teil I Die Kleine Anfrage 2311 vom 20. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung fördert die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Omnibussen und Straßenbahnen (Unternehmen des Straßenpersonennahverkehrs [StPNV]) im Rahmen der oben genannten Förderrichtlinie für Investitionen. Diese Richtlinie ist seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil der ÖPNV-Finanzierung im Freistaat. In der derzeitigen Fassung ist die Richtlinie bis 31. Dezember 2017 gültig. Mit der zuletzt vorgenommenen Änderung der Richtlinie am 1. Januar 2015 wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, die seinerzeit mit Anforderungen des EU-Rechts begründet worden sind und die insbesondere eine deutliche Ausrichtung auf umweltfreundliche oder mit alternativen Antrieben ausgerüstete Fahrzeuge ermöglichen sollten. Es mehren sich jedoch die Anzeichen, dass die auferlegten Beschränkungen, insbesondere für die zahlreichen Nachauftragnehmer, zur Belastung werden. Weiterhin ist bekannt, dass im fraglichen Zeitraum lediglich zwei Omnibusse mit einem alternativen Elektroantrieb in Thüringen beschafft worden sind. Die Verkehrsunternehmen beklagen eine intransparente Vergabepolitik der Fördermittel, eine Bevorzugung der kommunalen Unternehmen und der Stadtverkehre und insgesamt keine ausreichende Budgetierung. Das Verhältnis der geförderten Fahrzeuge zu den für den ÖPNV notwendigen Fahrzeugen scheint nicht in einem für die Erneuerung der Fahrzeugflotten richtigem Verhältnis zu stehen. Die Unternehmen beklagen, dass die Wirksamkeit der Förderung in ihrem ursprünglichen Sinn erheblich nachgelassen hat. Es mehren sich die Zweifel, dass eine leistungsbezogene Förderung erfolgt und dass die besonderen Bedürfnisse der Regionalverkehre richtig berücksichtigt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der aktuell gültigen Förderrichtlinie ein? 2. Wie haben sich die zuletzt vorgenommenen Änderungen der Richtlinie im Vergleich zu der vorhergehenden Fassung in Bezug auf Bewilligungen und Auszahlungen ausgewirkt? 3. Liegen im Zeitraum der gültigen Richtlinie Beschwerden oder Einsprüche der Verkehrsunternehmen gegen Fördermittelbescheide oder -ablehnungen vor und hat sich das Beschwerdeverhalten der Unternehmen gegenüber den Vorjahren verändert? 4. Wie viele Fahrzeuge des StPNV in welchen unterschiedlichen Arten werden im ÖPNV Thüringens regelmäßig eingesetzt (die Informationen sollen bitte aufgeschlüsselt werden in private/gemischtwirtschaftliche und kommunale Unternehmen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4327 5. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des Fahrzeugalters der StPNV-Flotte ein (bitte nach den verschiedenen Sparten [Verkehrsmittel Stadt-/Regiobus, Straßenbahn] sowie nach privaten/gemischtwirtschaftlichen und kommunalen Unternehmen aufschlüsseln)? 6. Welche Regelungen bezüglich der Qualität (Ausstattung/Komfort/Alter/Antriebe) der StPNV-Fahrzeuge verankern die Thüringer Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen? 7. Werden diese Vorgaben in der Fördermittelvergabe als Entscheidungsgrundlage genutzt und wie schätzt die Landesregierung diese Vorgaben insbesondere für die langfristige Entwicklung des StPNV am Freistaat ein? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 7. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Fördermaßnahmen, die im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung von ÖPNV-Investitionen unter Berücksichtigung der für ÖPNV-Investitionen zur Verfügung stehenden Fördermittel realisiert werden können, tragen maßgeblich zur Umsetzung der Förderziele der Landesregierung, den Thüringer öffentlichen Personennahverkehr attraktiver und barrierefrei zu gestalten sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen in den Verkehrsunternehmen zu verbessern, bei. Die Wirksamkeit der Förderrichtlinie wird daher als positiv eingeschätzt. Zu 2.: Auswirkungen ergaben sich bei der einzelbetrieblichen Förderung, die beihilfekonform gestaltet wurde. Vor der Bewilligung von Zuwendungen an Verkehrsunternehmen ist nunmehr - zur Sicherung der Zweckbindung der Förderung und um Rückforderungen von vornherein auszuschließen - ein Nachweis über einen Dienstleistungsauftrag mit beziehungsweise ein Beschluss zur geplanten künftigen (Direkt-)Vergabe durch den Aufgabenträger zu erbringen. Zu 3.: Im Jahr 2017 gab es Rückfragen beziehungsweise Beschwerden von einigen Busunternehmen, die wegen nicht vorhandener Fördermittel beziehungsweise wegen unklarer Vergabeabsichten des zuständigen Aufgabenträgers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nicht im Förderprogramm 2017 berücksichtigt werden konnten. Solche Rückfragen von Busunternehmen treten seit 2016 häufiger auf, weil durch den Rückgang der Fördermittel für die ÖPNV-Investitionsförderung nicht alle Förderanmeldungen berücksichtigt werden können. Zu 4.: Angaben liegen für das Jahr 2015 vor. Danach setzten im Jahr 2015 35 Verkehrsunternehmen 1.915 Fahrzeuge für die Erbringung von Linienverkehrsleistungen ein. Hiervon wurden 381 Busse im Stadtverkehr und 1.325 Fahrzeuge im Regionalverkehr eingesetzt. Die Thüringer Straßenbahnunternehmen setzen im Jahr 2015 190 Straßenbahnwagen im Linienverkehr ein. Eine exakte Zuordnung der Fahrzeuge zu privaten beziehungsweise kommunalen Verkehrsunternehmen ist nicht möglich, da einige kommunale Verkehrsunternehmen keine eigenen oder nur teilweise eigene Fahrzeuge einsetzen und sich Nachauftragnehmern bedienen. Detaillierte Angaben hierzu liegen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nicht vor. Zu 5.: Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Zu 6.: Hierzu lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. In den Nahverkehrsplänen verankerte Anforderungen an die von ihnen gewünschte Qualität differieren von Aufgabenträger zu Aufgabenträger. Zu 7.: Das jährliche ÖPNV-Förderprogramm wird auf Grundlage und in Abstimmung mit den jährlichen Investitionsplänen der kommunalen Aufgabenträger, die Bestandteil der Nahverkehrsplanung sind, erstellt. Die 3 Drucksache 6/4327Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode von den jeweiligen Aufgabenträgern in den Nahverkehrsplänen beziehungsweise den öffentlichen Dienstleitungsaufträgen formulierten Anforderungen stimmen somit mit der ÖPNV-Investitionsförderung des Landes überein. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den politischen Zielen der Landesregierung sowie den in der ÖPNV-Investitionsrichtlinie genannten Anforderungen, die als Zuwendungsvoraussetzungen geregelt sind. Die Nahverkehrspläne der kommunalen Aufgabenträger berücksichtigen die mittelfristige Entwicklung des Straßenpersonennahverkehrs, da sie für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt werden. Steuerungsmöglichkeiten bestehen durch eine bedarfsgemäße Fortschreibung. Keller Ministerin Evaluation und Fortschreibung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: