11.08.2017 Drucksache 6/4336Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. August 2017 Politisch motivierte "linke" Brandanschläge am 19. Juni 2017? Die Kleine Anfrage 2323 vom 26. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 19. Juni 2017 gab es bundesweit insgesamt 13 Brandanschläge. Rund um Leipzig wurden Signalanla gen der Bahn beschädigt. Daher kam es zu Zugausfällen auch in Thüringen. Die Polizei vermutet die Täter im linksextremistischen Spektrum. Auf der einschlägigen Internetplattform "linksunten.indymedia.org" fand sich ein Bekennerschreiben, dessen Echtheit von den Ermittlungsbehörden überprüft wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hatten die in der Begründung genannten Anschläge nach Kenntnis der Landes regierung auf den Bahnverkehr in Thüringen? Welche Schätzungen liegen der Landesregierung zu der Anzahl der betroffenen Personen, der Gesamtzeit der Verspätungen der Züge sowie dem entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden vor? 2. Welche Erkenntnisse oder tatsächlichen Anhaltspunkte liegen der Landesregierung zu der politischen Motivation (der Zuordnung der Tatverdächtigen zur Politisch motivierten Kriminalität) vor? 3. Falls Erkenntnisse oder tatsächliche Anhaltspunkte eine Zuordnung zur Politisch motivierten Kriminalität nahelegen: Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die in der Begründung genannten Brandanschlä ge als Terrorismus zu qualifizieren sind (bitte bei der Begründung die von der Landesregierung verwen dete Terrorismusdefinition anführen)? 4. Haben sich Einzelpersonen, Vereinigungen oder Personenzusammenschlüsse aus Thüringen an den Brandanschlägen beteiligt? Wenn ja, welche und in welcher Form (bitte gegebenenfalls auch die Zuord nung zur Politisch motivierten Kriminalität angeben)? 5. Welche anderen politisch motivierten Brandanschläge auf die Infrastruktur sind der Landesregierung in Thüringen seit dem 1. Januar 2014 bekannt (bitte mit Datum, Ort und der Zuordnung der [vermuteten] Täter [Einzelpersonen, Vereinigungen oder Personenzusammenschlüsse] zur Politisch motivierten Kri minalität angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4336 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zugrundeliegende Sachverhalt ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: Juli 2017). Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird von näheren Angaben abgesehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 5. März 2014 auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ver wiesen. Dieses habe als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thürin gen seine besondere Ausprägung gefunden. Darüber hinaus werden in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage Auskünfte zu einem nicht in Thü ringen geführten Strafverfahren erbeten. Insofern sind in diesem konkreten Fall weitere rechtliche Grenzen gesetzt, Inhalte eines in einem anderen Bundesland oder auf Bundesebene geführten Strafverfahrens zur Kenntnis zu geben. Zu 1.: Nach Informationen der Deutschen Bahn AG kam es in Folge der Brandanschläge zu massiven Störungen im Bahnverkehr. Der Freistaat Thüringen war allerdings von den Auswirkungen nur mittelbar und nur ge ringfügig betroffen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine näheren Informationen vor, so dass Aussagen zur Anzahl der betroffenen Personen, zur Gesamtzeit der Verspätungen der Züge sowie zum entstandenen volkswirt schaftlichen Schaden nicht möglich sind. Zu 2. bis 4: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Im Freistaat Thüringen wurden im betroffenen Zeitraum keine politisch motivierten Brandanschläge auf die Infrastruktur registriert. Dr. Poppenhäger Minister Politisch motivierte "linke" Brandanschläge am 19. Juni 2017? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2. bis 4: Zu 5.: