15.08.2017 Drucksache 6/4342Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. August 2017 Ausgaben für die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen sowie die Flüchtlingssozialberatungsstellen Die Kleine Anfrage 2361 vom 30. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: In Ergänzung der Kleinen Anfrage 1737 des Abgeordneten Möller (vergleiche Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/3364) werden die Ausgaben für die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen und die Flüchtlingssozialberatungsstellen aus dem Landeshaushalt abgefragt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausgaben wurden für die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen (früher: Ausländerbeauftragter) a) in den Haushaltsplänen 2013/2014 für das Jahr 2014 (im Doppelhaushalt 2013/2014) und im Haushaltsplan 2015 jeweils veranschlagt (Soll), b) tatsächlich in den Jahren 2014 sowie 2015 jeweils ausgegeben (Ist), c) im Haushaltsplan für die Jahre 2016 sowie 2017 veranschlagt (Soll), d) tatsächlich in den Jahren 2016 sowie 2017 jeweils ausgegeben (Ist) (bitte unter Angabe der Haushaltstitel gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? 2. Wie viele Stellen gab es bei der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge des Freistaats Thüringen (ehemals: Ausländerbeauftragter) jeweils zum a) 1. Januar 2014, b) 1. Januar 2015, c) 1. Januar 2016, d) 1. Januar 2017 (bitte gemäß der Fragestellung nach der tariflichen Einordnung [beziehungsweise Besoldung] aufschlüsseln )? 3. Welche Ausgaben wurden für die vom Land geförderten Flüchtlingssozialberatungsstellen getätigt (bitte seit Beginn der Landesförderung nach Jahresscheiben aufschlüsseln und die Anzahl der Flüchtlingssozialberatungsstellen in Thüringen sowie die Stellenanzahl [mit der tariflichen Einordnung] jeweils zum 1. Januar eines Jahres nennen)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4342 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. August 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1 a: Es wird auf die im Landesportal * unter der Rubrik Haushalt, Steuern, Finanzen eingestellten Landeshaushaltspläne verwiesen. Die Ausgaben der früheren Ausländerbeauftragten waren im Haushaltsjahr 2014 im Einzelplan 08, Kapitel 0807 veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 waren die Ausgaben der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge im Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 422 01 und 428 01 (Personalausgaben) sowie Kapitel 0502, Titel 531 01 und 684 01 veranschlagt. Die Personalausgaben waren ohne Differenzierung für alle Bediensteten des Ministeriums , einschließlich der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge und der in diesem Bereich eingesetzten Bediensteten etatisiert. b) Es wird auf die im Landesportal * unter der Rubrik Haushalt, Steuern, Finanzen eingestellten Haushaltsrechnungen verwiesen. Von den für das Haushaltsjahr 2015 für das Ministerium ausgewiesenen Personalausgaben entfielen 270.182,73 Euro auf die Bediensteten im Bereich der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge (davon Beamte 105.226,61 Euro und Angestellte 164.956,12 Euro). c) Es wird auf den im Landesportal * unter der Rubrik Haushalt, Steuern, Finanzen eingestellten Landeshaushaltsplan 2016/2017 verwiesen. Die Ausgaben der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sind im Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 422 01, 427 01 und 428 01 (Personalausgaben) sowie Kapitel 0502 außerhalb der Titelgruppe 72 (Personalausgaben für Ehrenamtskoordinatoren, Sachausgaben und Zuwendungen) veranschlagt. Die im Kapitel 0501 veranschlagten Personalausgaben sind ohne Differenzierung für alle Bediensteten des Ministeriums, einschließlich der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge und der in diesem Bereich eingesetzten Bediensteten etatisiert. d) Haushaltsjahr 2016: Kapitel 0501 Titel 422 01 59.523,94 Euro Kapitel 0501 Titel 427 01 42.935,29 Euro Kapitel 0501 Titel 428 01 184.363,54 Euro Kapitel 0502 Titel 427 01 86.451,22 Euro Kapitel 0502 Titel 531 01 69.842,94 Euro Kapitel 0502 Titel 684 01 164.106,86 Euro Haushaltsjahr 2017 (Ausgaben im 1. Halbjahr): Kapitel 0501 Titel 422 01 25.378,32 Euro Kapitel 0501 Titel 427 01 28.318,46 Euro Kapitel 0501 Titel 428 01 100.152,81 Euro Kapitel 0502 Titel 427 01 61.990,54 Euro Kapitel 0502 Titel 531 01 23.201,66 Euro Kapitel 0502 Titel 684 01 39.363,04 Euro Zu 2 a: Es wird auf den im Landesportal * unter der Rubrik Haushalt, Steuern, Finanzen eingestellten Landeshaushaltsplan 2013/2014 verwiesen. Die der früheren Ausländerbeauftragten zugeordneten Planstellen und Stellen waren im Einzelplan 08, Kapitel 0807 veranschlagt. b) bis d) Die Planstellen und Stellen der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sind im Stellenplan beziehungsweise in der Stellenübersicht des Ministeriums bei Kapitel 0501 Titel 422 01 beziehungsweise 428 01 veranschlagt. Für den Bereich der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge waren/ sind in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 folgende Planstellen/Stellen ausgebracht: eine Planstelle der Besoldungsgruppe A16 eine Planstelle der Besoldungsgruppe A14 eine Planstelle der Besoldungsgruppe A12 eine Stelle der Entgeltgruppe 9 3 Drucksache 6/4342Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Der Freistaat Thüringen fördert nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - Projektförderrichtlinie Integration - (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2016, Seite 1624) Projekte für die Integration und zur Förderung der gesellschaftlichen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund. Eine Abgrenzung der auf Flüchtlingssozialarbeit entfallenden Personalstellen und Ausgaben ist aufgrund der Vielseitigkeit der geförderten Projekte nicht möglich. Zudem fördert der Freistaat Thüringen nach der Richtlinie zur Förderung der Thüringer Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39/2016, Seite 1195) unter anderem die soziale Betreuung anerkannter Flüchtlinge, etwa zur Orientierung in den Kommunen, bei der Wohnungsbeschaffung , der Hilfeleistung bei Antragstellung und der Begleitung von Behördengängen. Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt in Form von Pauschalen auf Grundlage des Integrationsschlüssels nach Nr. 5 der Richtlinie . In den Jahren 2016 und 2017 stehen jeweils 25 Millionen Euro für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung. Statistische Daten zum Anteil der Förderung für Sozialbetreuung liegen nicht vor. Von der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge wurden jenseits der genannten Förderrichtlinien aus Mitteln für Ausländervereinsarbeit keine Flüchtlingssozialberatungsstellen gefördert. Lauinger Minister Entnote: * www.thueringen.de Ausgaben für die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge des Frei-staats Thüringen sowie die Flüchtlingssozialberatungsstellen Ich frage die Landesregierung: Zu 1 a: b) c) d) Zu 2 a: b) bis d) Zu 3.: Entnote: