16.08.2017 Drucksache 6/4347Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. August 2017 Angeblicher Vorfall "mit Messern und Steinen" am 26./27. Juni 2017 in Gera (Gaswerkstraße ) Die Kleine Anfrage 2373 vom 3. Juli 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Mitteilung mehrerer Geraer Bürger soll es in der Nacht von Montag auf Dienstag (26. auf den 27. Juni 2017) gegen 0.35 Uhr in der Gemeinschaftsunterkunft Gaswerkstraße zu Übergriffen auf die zwei Wachmänner - angeblich "mit Messern und Steinen" - gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? Trifft es zu, dass das polizeiliche Aktenzeichen lautet: TH1201-021209-1714? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche , auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfahren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? 5. Wurde privates oder öffentliches Eigentum infolge des Vorfalls beschädigt (wenn ja, bitte die Schadenssumme hinsichtlich des privaten Eigentums, soweit der Landesregierung bekannt, aufführen und auflisten , wer für die Begleichung des Schadens aufkommt)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. August 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 25. Juli 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4347 nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach den bisherigen vorläufigen Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 27. Juli 2017 gegen 00:45 Uhr verübten drei Personen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Gaswerkstraße 10 in Gera mehrere Sachbeschädigungshandlungen. Zudem verhielten sich die Personen nach dem Eintreffen von Polizeikräften unkooperativ und leisteten gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerstand. In der Folge wurde der polizeiliche Gewahrsam für alle drei Beteiligten angeordnet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Das polizeiliche Aktenzeichen lautet TH1201-021209-17/4. Zu 2.: Es waren 23 Polizeibeamte im Einsatz. Zu 3.: Gegen drei männliche Tatverdächtige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet . Hierbei handelt es sich um Personen albanischer Herkunft im Alter von 26, 27 und 32 Jahren. Zudem wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Personen im Alter von 26 und 27 Jahren eröffnet. Die Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zu 4.: Nach polizeilichen Erkenntnissen besitzt einer der Tatverdächtigen eine Duldung. Die beiden verbleibenden besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Nach polizeilichen Erkenntnissen kam es zur Beschädigung von zwei Privatfahrzeugen und Eigentum der Gemeinschaftsunterkunft in Höhe von circa 600 Euro beziehungsweise 1.050 Euro. Dr. Poppenhäger Minister Angeblicher Vorfall "mit Messern und Steinen" am 26./27. Juni 2017 in Gera (Gas-werkstraße) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: